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Verkehrsgünstig gelegene Gewerbeimmobilie 2 Hallen, Büro und Wohnung

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Verkehrsgünstig gelegene Gewerbeimmobilie

2 Hallen, Büro und Wohnung

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Als Maklerunternehmen in dieser Region legen wir großen Wert auf eine engagierte, freundliche und

fachlich kompetente sowie seriöse Beratung.

Unser Ziel ist es insbesondere die individuellen Ansprüche unserer Kunden zu erfüllen.

Hierdurch ergibt sich für uns die Verpflichtung unsere Dienstleistung ständig zu optimieren und auf

hohem Niveau zu halten.

Nutzen Sie bei einer so wichtigen Entscheidung, wie dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, unsere

Kompetenz und Erfahrung.

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Gewerbeimmobilie in Top-Lage

Diese Gewerbeimmobilie befindet

sich auf einem ca. 9000 m² großen

Grundstück. Sie verfügt über ein

Wohnhaus, in dem sich ein Büro

und eine Wohnung befinden. Vom

Büro im Erdgeschoss aus haben Sie

direkten Zugang zu einer Halle.

Die Hallen von 1964 und 1970

haben eine Größe von insgesamt

ca. 1.217 m². Sie können je nach

Anforderungen individuell unterteilt

werden.

Das Haus verfügt über zwei Eingän-

ge, so dass die Wohnung hervorra-

gend auch separat vermietet werden

kann.

Die gesamte Wohn- und Nutzfläche

des Hauses beträgt 159 m², wobei

81 m² auf die Wohnung entfallen.

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Büro EG 78 m²

Im Erdgeschoss des Haupthau-

ses befindet sich der helle

Bürotrakt.

Im Eingangsbereich befindet

sich ein modern gefliestes

Kunden-WC.

Rechter Hand vom Eingang ge-

langen Sie durch eine verglaste

Wand in das Büro. Dieser Be-

reich eignet sich hervorragend

als Empfang oder Verwaltung.

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Vom Verwaltungsbereich gelangen

Sie über einen hellen Gang in die

angrenzende Halle.

In diesem Gang befindet sich linker

Hand der Zugang zu einem weiteren

Raum. Dieser bietet sich hervorra-

gend als Archiv oder Lager an und

verfügt über ein großes Doppelfens-

ter zur Halle.

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Halle I a

Diese ca. 100 m² große Halle ist von

den anderen Hallen durch eine Mau-

er abgeteilt und grenzt direkt an das

Büro- und Wohnhaus.

Sie verfügt über ein großes zweiflü-

geliges Tor, so dass auch Lastwagen

problemlos in die Halle fahren kön-

nen. Diese Halle wurde bislang als

Kfz-Werkstatt genutzt.

Durch eine Tür gelangen Sie in

Halle I und Halle II.

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Halle Ia

Von der Halle aus haben Sie Zutritt

zu einem weiteren Raum, der für die

verschiedensten Zwecke zu nutzen

ist.

Dieser Raum bietet sich hervor-

ragend als Magazin oder als Sozial-

raum an.

Direkt angrenzend befindet sich

eine Personaltoilette.

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Halle II

Über den Vorplatz erreichen Sie

Halle I und Halle II.

Diese Hallen sind nur durch eine

halbe Wand voneinander getrennt.

Die Halle II bietet mit einer Größe

von ca. 500 m² viel Platz für viel-

fältigen Nutzungsmöglichkeiten.

Die Halle verfügt über ein großes

zweiflügeliges Tor.

Auf der rückwärtigen Seite der Hal-

le befindet sich eine Rampe, die

über ein Falttor zu erreichen ist, so

dass Sie verschiedene Möglichkei-

ten der Anlieferung nutzen können.

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Halle I

Von Halle II gelangen Sie direkt in

Halle I. Diese Halle verfügt über ein

Lichtband an der Längsseite, das

zusätzlich zur Beleuchtung für

Tageslicht sorgt.

Diese Halle ist ca. 600 m² groß und

bietet sich sowohl als Lagerhalle als

auch als Produktionshalle an.

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Wohnung im OG 80 m²

Diese ca. 80 m² große 4-Zimmer-

Wohnung befindet sich im Haupt-

haus direkt über dem Büro. Sie ver-

fügt über einen eigenen Hauseingang

und eignet sich somit auch hervorra-

gend zur Vermietung.

Über eine Steintreppe erreichen Sie

die helle Wohnung in der ersten Eta-

ge.

In der hell gefliesten Diele haben Sie

ausreichend Platz, um eine Gardero-

be einzurichten.

Die Wohnung verfügt über einen

Waschraum und einen Abstellraum

im Erdgeschoss und einen Keller-

raum.

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Wohnzimmer

Dieses freundliche Wohnzimmer ist

mit hellen Bodenfliesen ausgestattet

und verfügt über viel Platz für Ihre

individuelle Möblierung.

Eine großes Fenster-Türen-Element

lässt viel Licht hinein und führt Sie

auf den überdachten Balkon.

Genießen Sie nach Feierabend den

Aufenthalt an der frischen Luft.

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Küche

Gegenüber des Wohnzimmers be-

findet sich die Küche.

Sie verfügt über viel Platz, um die

Speisen zuzubereiten und zu genie-

ßen.

An einem Essplatz können Sie die

täglichen Mahlzeiten mit Ihrer Fa-

milie einnehmen.

Ein großes zweiflügeliges Fenster

sorgt für viel Licht und frische Luft.

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Schlafzimmer

Durch das Wohnzimmer hin-

durch gelangen Sie in das

Schlafzimmer.

Zwei große Fenster sorgen

zusammen mit dem Laminat-

fußboden für ein wohnliches

Ambiente.

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Kinderzimmer

Direkt gegenüber des Eingangs be-

findet sich das große Kinderzimmer.

Es verfügt über viel Platz, um Bett,

Schrank und Schreibtisch zu stellen.

Zwei große Fenster sorgen für viel

Tageslicht.

Hier kann man hervorragend spielen

und arbeiten!

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Linker Hand vom Eingang befindet

sich ein Arbeitszimmer.

Dieses Zimmer kann auch hervorra-

gend als Gästezimmer oder Hobby-

raum genutzt werden.

Es ist mit pflegeleichtem Laminat-

fußboden ausgelegt.

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Bad und Gäste-WC

Direkt angrenzend zum Wohn-

zimmer befindet sich das Wannen-

bad. Es verfügt über eine Bade-

wanne, die auch als Dusche zu

nutzen ist, ein Waschbecken und eine

Toilette. Es ist mit zeitlosen weißen

Fliesen ausgestattet.

Rechter Hand vom Eingang gelangen

Sie in das Gäste-WC. Es ist ebenfalls

mit zeitlosen weißen Fliesen ausge-

stattet. Ein Fenster sorgt für Tages-

licht und natürliche Belüftung.

Ein Abstellraum mit Fenster, der sich

neben dem Gäste-WC befindet, run-

det das Raumangebot ab.

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Lage

Diese Immobilie befindet sich in ei-

ner verkehrsgünstigen Lage von

Selm. Eine Umgehungsstraße, die

direkt am Grundstück vorbei führt,

befindet sich zur Zeit im Bau. Dies

gewährleistet, dass Sie für Ihre Kun-

den schnell erreichbar sind.

Das Zentrum von Selm ist in weni-

gen Minuten erreichbar.

Es besteht eine Verkehrsanbindung

zu der Autobahn A2 über die Auf-

fahrt in Waltrop.

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Der Kaufpreis: 429.000,- € zzgl. 3,57% Maklercourtage inkl. 19% Mehrwertsteuer

Bei den vorstehenden objektbezogenen Angaben handelt es sich um solche des Verkäufers. Für

die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben schließen wir jegliche Haftung aus.

Helmut von Bohlen

Lange Straße 79, 44532 Lünen

Tel. 02306-6993 Fax 02306-9107797

Mail: [email protected]

Internet: www.vonbohlenimmobilien.de

© copyright - Alle Rechte vorbehalten

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Grundriss

Wohnung Obergeschoss

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Grundriss

Erdgeschoss mit Büro, Hallen und

Kellergeschoss

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Lageplan

Das Gewerbeobjekt befindet sich in

am südlichen Rand von Selm.

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Bitte beachten Sie:

Unsere Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich und nur für Ihren

persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe an Dritte

ist nicht gestattet. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung

zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Gebühr des

Landesverbandes Nordrhein Westfalen Immobilienverband Deutschland (IVD) zu zahlen.

Ist das nachgewiesene Objekt bereits anderweitig angeboten, so ist dies unserer Firma

unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt unser Nachweis als

anerkannt und verpflichtet Sie bei Vertragsabschluss zur Zahlung der ortsüblichen Gebühr.

Unsere Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen und Gebräuchen unseres Berufsstandes.

Unsere Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen ohne Haftung für Größe, Güte

und Beschaffenheit des Objektes. Daher ist bei allen Angeboten Irrtum und anderweitige

Verwertung vorbehalten.

Es gelten die vom Landesverband Nordrhein-Westfalen zusammengestellten ortsüblichen

Courtagen und Gebühren des Fachverbandes Nordrhein Westfalen im Immobilienverband

Deutschland (IVD).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Bohlen Immobilien

Sämtliche Angebote erfolgen auf der Basis unserer Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Empfänger anerkannt, sofern er von unseren Angeboten Gebrauch macht.

Beispielsweise durch Anforderung von Exposés oder auch in Form von Mitteilungen ( schriftlich oder mündlich) über betreffende Immobilien.

§ 1 Angebot und Angaben

Das Immobilienangebot der Maklerfirma von Bohlen Immobilien und das durch diese erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte, Unterlagen

und Angaben gefertigt worden. Eine Überprüfung dieser Angaben durch von Bohlen Immobilien erfolgt nicht, insofern kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernom-

men werden.

Der Käufer bzw. Mieter ist deshalb vor Vertragsabschluss verpflichtet, diese Angaben selbst zu überprüfen.

Unser Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine

Weitergabe jeglicher Daten ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den unser Angebot

weitergegeben wurde, den Vertrag abschließt.

Ist dem Angebotsempfänger unser angebotenes Objekt nachweislich bereits bekannt, ist uns dies schriftlich innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen. Erfolgt keine

Mitteilung, so wird keine Vorkenntnis vorausgesetzt.

§ 2 Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über uns einzuleiten.

Eine Innenbesichtigung darf nur mit uns gemeinsam erfolgen, in Ausnahmefällen aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch uns und im Einvernehmen mit dem

Anbieter.

§ 3 Provisionsanspruch

Die Tätigkeit der Maklerfirma von Bohlen Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Eine Mitursächlichkeit durch von Boh-

len Immobilien ist ausreichend.

Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften.

Der Anspruch auf Provision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls,

wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss eines

Vertrages Gebrauch macht.

Der Provisionsanspruch ist ebenfalls entstanden, sofern aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Überlegungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines

solchen ein anderer zustande kommt. ( z.B. Mietkauf, Mietvertrag, Kaufvertrag..)

Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.

Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde nach bestehen, auch wenn ein Vertrag oder Vertragsteil aufgrund rechtlicher Möglichkeiten gekündigt oder rück abgewickelt

wird. Auch eine nachträgliche Entgeltsminderung bleibt vom Provisionsanspruch unberührt.

Die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig, unabhängig von den im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.

Unsere Maklerprovision beträgt:

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages wird die marktübliche Provision in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis, d.h. 3 % zzgl. der gesetzl. USt berechnet.

Bei Vermietungsverträgen 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen USt.

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§ 4 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren, und uns eine Kopie zuzusenden.

Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns deshalb rechtzeitig mitzuteilen.

§ 5 Doppeltätigkeit

Es ist uns auch gestattet, für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 6 Schriftform

Die Kündigung des Maklervertrages bedarf der Schriftform.

Abweichungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls schriftlich zu vereinbaren.

§ 7 Haftung

Wir haften aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der von Bohlen Immobilien einschließlich unserer Erfüllungsgehilfen

beruhen.

Eine Gewähr für die durch uns angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen.

§ 8 Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Lünen als Gerichtsstand vereinbart.

§ 9 Auftragnehmer

Von Bohlen Immobilien

Helmut von Bohlen

Lange Straße 79

44532 Lünen

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-

mungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, oder eine durch die Parteien ersetzte Regelung, die

den wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt und die den übrigen Regelungen nicht zuwider läuft.