Pferdestärken, die unabhängig machen.Journal+BUND+02-2… · Stärken, zum Beispiel über ein...

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VERBAND DER VERTRAUENS- PERSONEN IN DEUTSCHLAND hcp journal INKLUSION | ARBEIT | GESUNDHEIT | SOZIALES | RECHT www.hcp-journal.de 9. Jahrgang Nr. 02-2018 ISSN 2190-0930 Heftpreis: 3 € 16. - 26. AUGUST 2018 IN HAMBURG ROLLSTUHL- BASKETBALL WELTMEISTER- SCHAFT 2018

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  • hcp7 . J a h r g a n g N r . 0 2 - 2 0 1 6 I S S N 2 1 9 0 - 0 9 3 0 h e f t p r e i s : 3 €w w w . h c p - j o u r n a l . d e

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    VERBAND DER VERTRAUENS-PERSONEN IN DEUTSCHLAND

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    16. - 26. August 2018 in HAmburg

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    Weltmeister-scHAft 2018

  • Pferdestärken, die unabhängig machen.Mercedes-Benz Fahrhilfen ab Werk. Unsere Fahrhilfen ermöglichen es Ihnen, Ziele unabhängig zu erreichen, auch mit Handicap. Einfaches und komfortables Lenken mit einer Hand? Mit dem Lenkraddrehknauf aus dem Fahrhilfenangebot von Mercedes-Benz eine sichere Sache! Zusätzlich statten wir Ihren Mercedes auch gerne so aus, dass Sie Blinker, Hupe, Licht und weitere Funktionen über eine elektronische Funk-Fernbedienung ganz leicht und einhändig bedienen können. Mehr Infos unter: www.mercedes-benz.de/fahrhilfen

    Seit 31 Jahren beschäftigt sich Steffen Zeibig mit dem Reitsport. Mittlerweile gehört er zur Weltspitze bei den Para-Reitern.

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  • www.hcp-journal.de 3

    9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018 (inhalt)

    (inhalt) themenübersicht ....................................................................................................................................... 3

    (grußwort) Peter clever: „Vertrauenspersonen sind geschätzte expertenInnen“ ...................... 4

    (redaktion) hcP Journal redaktionstermine 2018 .................................................................................. 4

    (editorial) rebecca hellwege: Gemeinsam viel(e) erreichen ................................................................. 5

    (impressum) hcP Journal ..................................................................................................................................... 5

    (verde) Ihre Ansprechpartner bundesweit ..................................................................................................... 6

    (fortbildung) SbV-Konferenz: Vernetzung, Kooperation, Organisation & Kommunikation ....... 8

    (inklusion) IWbF rollstuhlbasketball-Weltmeisterschaft 2018 ............................................................ 10

    (inklusion) Inklusion am Arbeitsplatz: als Schwerbehinderter auf Jobsuche ..................................... 12

    (barrierefrei) Offizielles team-hotel der rollstuhlbasketbal-WM 2018 .......................................... 13

    (recht) Wahlrechtsausschlüsse noch vor europawahl abschaffen ................................................... 14

    (literatur) recht auf teilhabe ............................................................................................................................... 17

    (recht) Gesetze § Urteile ........................................................................................................................................ 18

    (inklusion) erstes inklusives und barrierefreies Social Impact Lab in bonn .................................. 20

    (cartoon) Phil hubbe: “Keine halben Sachen!” .............................................................................................. 22

    8 124 10

    Leserbriefe [email protected]

    Neue [email protected] Adressänderungen

    [email protected]

    [email protected] Privat kostenfrei

    [email protected]

    Tel. (040) 36 15 75 - 55

  • 4 www.hcp-journal.de

    (grußwort) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

    Manuskripte: [email protected]

    Anzeigen: [email protected]

    tel. (040) 36 15 75 -55

    Fax (040) 36 15 75 -15

    Heft 03/2018 (September): 31.08.2018

    Heft 04/2018 (Dezember): 30.11.2018

    Heft 01/2019 (März): 28.02.2019

    Heft 02/2019 (Juni): 31.05.2019

    H C P J o u r n a l – r e D a k t i o n S S C H l u S S t e r M i n e 2 0 1 8 / 2 0 1 9i

    „Vertrauenspersonen sind

    geschätzte expertinnen und experten

    für die Arbeitgeber“

    Sehr geehrte Vertrauenspersonen,liebe Leserinnen und Leser,

    immer wieder werde ich gefragt: Wieso macht sich die BDA für die Inklusion von Menschen mit Behinderung stark? Wieso hat die BDA zusammen mit anderen Verbänden die Initiative „Inklusion gelingt!“ gegründet? Die Antwort ist eindeutig: Inklu-sion in der Arbeitswelt ist eine Chance für alle Beteiligten. Es geht darum, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, sein Potenzial zu entfalten, möglichst viele Menschen mit Behin-derung in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Beschäftigte in ihrem Job gesund zu halten.

    Ich bin überzeugt: Die allermeisten Menschen mit Behinde-rung sind – richtig eingesetzt – voll leistungsfähige Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter, die vielfach besonders motiviert ihre Aufgaben erfüllen. Sie sind in der Regel nur in bestimmten Fähigkeiten eingeschränkt, verfügen aber oft – und das über-sieht man leider zu oft – über korrespondierende besondere Stärken, zum Beispiel über ein außerordentliches Hör- oder Konzentrationsvermögen oder sehr variantenreiche Lebenser-fahrung. Sie bringen neue Perspektiven in das Unternehmen ein, was insgesamt auch Innovation und Kundenzufriedenheit fördert und das Unternehmen im Wett-bewerb stärkt.

    Mir ist bewusst, dass es immer noch Arbeitgeber und Per-sonalverantwortliche gibt, die Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend „auf dem Radar“ haben. Aber hier können und wollen wir beharrlich Überzeugungsarbeit leisten – und

    mit Expertise trumpfen. Die Vertrauenspersonen werden auf-grund ihres besonderen Fachwissens über die Arbeitsplatz-anforderungen im Betrieb, die dazu passenden Fähigkeiten und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen sowie die Vielzahl der konkreten Hilfs- und Fördermöglichkeiten von vielen Arbeitgebern sehr geschätzt. Im betrieblichen Alltag gel-ten sie sowohl für Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten als kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Inklusion, die Wiedereingliederung er-krankter Beschäftigter oder die Zusammenarbeit mit Ämtern, Leistungsträgern und Leistungserbringern geht.

    Ich bedanke mich an dieser Stelle bei Ihnen, den Vertrauens-personen, für ihr wertvolles Engagement. Bitte suchen Sie weiterhin den Dialog mit uns Arbeitgebern, lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden, Haltungen verändern, Vorurteile abbauen und nicht zuletzt Vorbild sein für gelungene Inklusion in der Arbeitswelt!

    Ihr

    Peter CleverMitglied der HauptgeschäftsführungBDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

  • www.hcp-journal.de 5

    9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018 (editorial)

    Liebe Vertrauenspersonen und Mitglieder,sehr geehrte Leserinnen und Leser,

    Peter Clever weist in seinem Grußwort auf die besondere Rol-le der Vertrauenspersonen hin, was ich ausdrücklich begrüße. Es ist eine wichtige Anerkennung von der Arbeitgeberseite und zeigt, dass Inklusion in der Arbeitswelt eine Chance für alle Beteiligten ist. Daher möchte ich insbesondere die Ar-beitgeber hervorheben, die sich in diesem Zusammenhang für Inklusion in ihren Betrieben engagieren. Aus gegebenem Anlass möchte ich auch darauf hinweisen, dass immer noch sehr viel Potenzial bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ungenutzt bleibt – hier besteht Handlungsbe-darf, den wir als Verband weiterhin fordern.

    Mit der „Initiative für Inklusion“ als Publikationsreihe stellt das HCP Journal engagierte Arbeitgeber vor, die sich für Inklusion aktiv einsetzen. Es bedarf dieser Vorbilder, um zu zeigen, wie Inklusion in der Arbeitswelt gelebt wird. Daher möchte ich alle Leserinnen und Leser des HCP Journals einladen, Bewer-bungen zur Teilnahme an der „Initiative für Inklusion“ einzurei-chen. Die Teilnahme ist freiwillig. Senden Sie Ihre Bewerbung an: [email protected].

    Auf ein ebenfalls sehr gutes Beispiel möchte ich in diesem Zu-sammenhang hinweisen, das von der Agentur für Arbeit in die-sem Heft ab Seite 12 vorgestellt wird. Die „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) für schwerbehinderte Akademiker der Agentur für Arbeit setzt sich gezielt für die Beschäftigung

    von Menschen mit Behinderung mit akademischem Hinter-grund ein und kann auf zahlreiche Erfolge verweisen.

    Besonders sportlich geht es auch bei der Rollstuhlbasketball-Weltmeisterschaft vom 16. bis 26. August 2018 in Hamburg zu. Wir möchten dazu einladen, diese großartige Veranstaltung zu besuchen und die Sportler mit ordentlichem Applaus zu unterstützen! Auf den Seiten 10-11 finden Sie alle wichtigen Infos rund um die WM. Wir wünschen dem Deutschen Team viel Erfolg und allen Mannschaften ein sportlich-faires Turnier.

    Save the Date: Am 1. bis 2. Oktober findet in Hamburg die SBV-Konferenz 2018 von VERDE statt. Die Schwerpunkt-themen umfassen die Kommunikation in schwierigen Gesprächs-situationen sowie die Vernetzung und Kooperation mit Behörden, Institutionen, Vereinen und Verbänden. Denn eine gut aufgestellte Schwerbehindertenvertretung versteht es, hieraus konkrete Vor-teile für den beruflichen Alltag zu schöpfen, die zum Nutzen aller Beteiligten zum Einsatz gebracht werden. Infos siehe Seite 8.

    Eure

    Rebecca Hellwege Vorsitzende des Vorstandes [email protected]

    ImpreSSum herausgeber: VERDE – Verband der Vertrauenspersonen in Deutschland e.V., Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin. Schriftleitung: Alexander Främcke, Mitglied des Vorstandes. autoren: Sonja Fenske (SF), Josef H. Schnieders (JS), Felicitas Schütze (FS), E-Mail: [email protected]. manuskripte: Erbeten an die Schriftleitung. rechte: Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrecht-lich geschützt. Mit der Annahme des Manuskriptes gehen alle Verwertungsrechte für Zeitschriften, wie Nachdruck, auch von Abbildungen, Ver-vielfältigungen jeder Art, Übersetzungen, auf den Verlag über. Vortrag, Funk, Tonträger- und Fernsehsendungen sowie Spei cherung in Daten-verarbeitungsanlagen, auch auszugsweise, behält sich der Urheber vor. Gestaltungs- und produktionsrechte: © 2017 by Einhorn-Presse Verlag Verwaltung GmbH. Bezugsbedingungen: Der Bezug für Mitglieder von VERDE - Verband der Vertrauenspersonen in Deutschland ist kostenfrei. einzelheft: 3 Euro zzgl. Versand. verlag/anzeigen: Einhorn-Presse Verlag Verwaltung GmbH, Überseeallee 1, 20457 Hamburg, Tel. (040) 36 15 75 -0, Fax: (040) 36 15 75-15, E-Mail: [email protected]. Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 10.02.2016. Druck auf chlorfrei gebleichtem und umweltfreundlichen Papier. Printed in Germany. ISSN 2190-0930

    „Gemeinsam viel(e) erreichen“

  • 6 www.hcp-journal.de

    (verde) 8. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2017

    verDe Landesvertretungen

    michael elste Jobcenter Berlin [email protected]

    Berlin

    hans Ludwig KüchlerPirelli Deutschland [email protected]

    hessen

    rainer LangshausenLandesvertretung Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Sü[email protected]

    Schleswig-holstein

    Jürgen ehlersKLE Klinik Logistik Eppendorf [email protected]

    hamburg

    Johannes Gyarmati Berufsgenossenschaft für [email protected]

    Sachsen

    Ingo Jungen Deutsche Telekom AG [email protected]

    Nordrhein-Westfalen

    Jörg Dorka Evonik Industries AG [email protected]

    Nordrhein-Westfalen

    uwe KaßlerLandesvertretung Polizeipräsidium Koblenz [email protected]

    rheinland-pfalz

    harald BetzKlinikum [email protected]

    Baden-Württemberg

    holger haseMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz [email protected]

    mecklenburg-vorp.

    alfons a. adamDaimler [email protected]

    Niedersachsen

    petra JensenLandesvertretung DAA Deutsche Angestellten-Akademie [email protected]

    Schleswig-holstein

    ihre ansprechpartner bundesweit

  • thilo mattHerma [email protected]

    Baden-Württemberg

    Dr. peter Sdorra Kammergericht [email protected]

    Berlin

    rolf miltingKühne + Nagel (AG & Co.) [email protected]

    hamburg

    hajo prasselKommunaler Behindertenbeauf-tragter der Stadt Bad [email protected]

    hessen

    markus ZwirleinAllianz [email protected]

    Bayern

    Claudia möllerLandesvertretung AXA Konzern AG [email protected]

    Nordrhein-Westfalen

    heidi StufferBayerisches Staatsministerium der [email protected]

    Bayern

    patric LouisLandesvertretung Landespolizeipräsidium des Saarlandes [email protected]

    Saarland

    www.hcp-journal.de 7

    8. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2017 (verde)

    Sabine Schnau Personal- und [email protected]

    Personal- und Arbeitsvermittlung für Menschen mit Einschränkung

    Spyros Naos Metro Cash & Carry Deutschland [email protected]

    Qualifikation von Schwerbehinderten, Moderation für Arbeitgebergespräche

    rebecca hellwege Berufsgenossenschaft für Ge-sundheitsdienst [email protected]

    Inklusionsmanagement, Fortbildung und allge-meine Themen der Schwerbehindertenvertretung

    martina Bondzio Tchibo GmbH [email protected]

    Allgemeine Fragen und Themen der Schwerbehindertenvertretung

    verDe expertenrat

    axel Brackmann MusikProducta [email protected]

    Barrierefreiheit im öffentlichen Raum,Verbindungen in politische Gremien

  • 8 www.hcp-journal.de

    (fortbildung) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

    Verde - Verband der Vertrauenspersonen in deutschland e. V.

    SbV-Konferenz 2018: Vernetzung, kooperation, organisation & kommunikationDie Tätigkeit als Vertrauensperson unterliegt einem ständigen Wandel

    durch steigende Anforderungen in der Arbeitswelt. Einige Entwicklungen

    stellen uns vor besondere Herausforderungen, bieten aber auch neue

    Chancen. Hierzu zählen die Kommunikation in schwierigen Gesprächs-

    situationen sowie die Vernetzung und Kooperation mit Behörden,

    Institutionen, Vereinen und Verbänden. Denn eine gut aufgestellte

    Schwerbehindertenvertretung versteht es, hieraus konkrete Vorteile

    im berufliche Alltag zu schöpfen, die zum Nutzen aller Beteiligten zum

    Einsatz gebracht werden.

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewinnt zunehmend an Bedeutung als Im-pulsgeber von Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Welche Rolle hierbei zu überneh-men ist und wie Maßnahmen erfolgreich eingeleitet werden, ist maßgeblich für den Erfolg. Eine gekonnte Gesprächsführung auch in schwierigen Situationen trägt ebenfalls zur Erfüllung der SBV-Arbeit bei und will erprobt sein. Gute Verbindungen zu Behörden, Verbänden und Institutionen

    sind dem Betrieb von Nutzen und zählt zu den Erfolgsfaktoren der SBV.

    FOrtBILDuNGSINhaLte• Kommunikation in schwierigen Ge-

    sprächssituationen • Zusammenarbeit der Schwerbehin-

    dertenvertretung mit Behörden, Ver-bänden und Institutionen

    • Prävention als Betätigungsfeld der Schwerbehindertenvertretung

    aNmeLDuNG Online: www.vvpd.orgE-Mail: [email protected]: 030 346 554 260 Eventuelle Fragen beantworten wir gerne unter Telefon 030 346 554 204.

    termIN 1. - 2. Oktober 20181.10.: 11:00 - 17:00 Uhr2.10.: 9:00 - 12:00 Uhr

    taGuNGSOrtSBV-Konferenz 2018Bürgerhaus WilhelmsburgMengestr. 20, 21107 Hamburg

    hOteLSLeonardo hotel hamburg (EZ: 71 €)Stillhorner Weg 40, 21109 HamburgTel. 040 750150

    raphael hotel Wälderhaus (EZ: 99 €)Am Inselpark 19, 21109 HamburgTel. 040 302156100

    Scandic hotel Nordica (EZ: 116 €)Dammtorwall 19, 20355 HamburgTel. 040 4321870 Buchung über Booking.com oder direkt über das Hotel. Angebote von Booking.com vorbehaltlich Verfügbarkeit.

    reFereNteNVolker Eikmeier,Integrationsamt HamburgKarin Klopsch,Deutsche Rentenversicherung Bund Joseph Schnieders,Deutscher Fachjournalistenverband

    KOSteNTeilnahmegebühr: 275,00 Euro (inkl. Tagungsstätte, Tagungsgetränke, Snacks und Mittagessen).

    Die SBV-Konferenz 2018 gilt als Schu-lung für Schwerbehindertenvertreter/in-nen gem. §179.4 SGB IX.

    Begrenzte Teilnehmerzahl – Berücksichti-gung nur in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

    Bürgerhaus Wilhelmsburg (Foto: Jo Larsson)

    Save

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  • Lobbyarbeit von und fürVertrauenspersonen1Aktive Mitwirkung in politischen Projekten2Stärkung der Schwer-behindertenvertretung3Mitbestimmung im Verband ausüben 4Für Vertrauenspersonenaller Branchen/Behörden5In 11 Bundesländern bereits vertreten 6Mitgliedschaft für SBV undStellvertreterInnen 7

    VERDE - Verband der Vertrauens-personen in DeutschlandBertha-Benz-Str. 5, 10557 Berlin Tel. 030 346 554 204Fax 030 346 554 [email protected]

    verde*Verband der Vertrauens-personen in Deutschland

    w w w . v v p d . o r gJetzt anmelden unter:

    Kostenfreie Mitgliedschaft

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  • (inklusion) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

    10 www.hcp-journal.de

    IWbF - International Wheelchair basketball Federation

    rollstuhlbasketball-Weltmeisterschaft 2018 16. bis 26. August in hamburg Die rollstuhlbasketball-Wm ist nach den paralympics das größte Sportereignis, das in 2018 vom 16. bis zum

    26. in hamburg stattfindet. teilnehmen werden 28 teams, darunter 12 Damen- und 16 herren-mannschaften.

    Bis auf den eröffnungs- und Finaltag (10 euro), ist der eintritt an den vormittagen und in halle 2 immer frei.

    abends werden fünf euro fällig.

    SpitzensportWo Weltmeisterschaft dran steht, ist auch Weltmeisterschaft drin. In Hamburg treffen sich keine rollenden und dribbeln-den Karnevalstruppen aller Herren Län-der, sondern die absoluten Topteams der hiesigen Hemisphäre. Ein sportliches Highlight in der Hansestadt, das sich Basketball- und Sportfans auf keinen Fall

    entgehen lassen sollten. Denn mal ehr-lich: Wie oft im Leben haben die Freunde des orangenen Leders die Chance, eine Rollstuhlbasketball-WM vor der eigenen Haustür zu erleben?

    entertainmentDer weltmeisterliche Maßstab: Ein ho-her und inklusiver Wohlfühlfaktor für

    die komplette Familie! Ob Livemusik, Food-Trucks, Sport, Spiel und natürlich „wheelchair basketball“. Event kann jeder – bei Za-Donk gibt es das „All inklusiv(e)“ und barrierefreie Entertainment-Pro-gramm, das vor allem die jüngsten Fami-lienmitglieder in seinen Bann ziehen wird.Wir werden um die Inselparkhalle he-rum sehr vielfältige Aktivitäten mit un-

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  • 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018 (inklusion)

    www.hcp-journal.de 11

    seren Partnern umsetzen“, sagt Jörg Schonhardt, Manager des Kultur- und Rahmenprogramms: „Damit wollen wir den Besuchern der Spiele einen Mehr-wert bieten und gleichzeitig durch unser Programm weitere Menschen anziehen, die dann auch den Weg in die Halle fin-den.“ Kultur, Musik und Sport sollen da-bei wichtige Rollen einnehmen. Auf einer großen Bühne wird es jeden Nachmittag vor der Abendsession ein Live-Konzert einer regional bekannten Band geben, zudem haben bereits zahlreiche Ham-burger Stadtteil-Kulturzentren zugesagt, sich mit Stadtteilchören, Kindertanzgrup-pen oder anderen Auftritten ins WM-Rahmenprogramm einzubringen. „Durch diesen Mix wollen wir eine breite Masse ansprechen“, erklärt Schonhardt: „Wenn dort zum Beispiel Kinder mitmachen, kommt häufig die komplette Familie mit – und sieht, was wir noch alles bieten.“ Auch im sportlichen Bereich wird den Besuchern auf der WM-Plaza einiges geboten: Auf einer eigens angelegten Action-Fläche mit rollstuhlgerechtem Boden werden unter anderem 16 Fach-bereiche des Deutschen Rollstuhl-Sport-verbandes das Programm bereichern: Von Actionsport über Tennis, Boccia, Badminton, Tanzen bis Yoga können Be-sucher mit und ohne Behinderung alles ausprobieren.

    InklusionDa „Behinderte“ und „Nicht- bzw. Minimal-Behinderte“ gemeinsam dem orangenen Leder in ihren Sportrollstühlen hinterher-jagen, steht Rollstuhlbasketball an sich schon für gelebte Inklusion. Dem nicht genug, soll die Weltmeisterschaft den Kids, den Familien und den Besuchern das Thema Inklusion über den Sport und das attraktive Rahmenprogramm näher-gebracht werden. Die Rolli-WM ebnet den Weg für einen freundschaftlichen Austausch aller Sportbegeisterter in und um den Hamburger Inselpark

    Wann spielen die deutschen teams in der vorrunde?

    herren16. August | 17.45 Uhr | Marokko18. August | 18.00 Uhr | Iran19. August | 18.00 Uhr | Kanada Damen16. August | 20.00 Uhr | Algerien17. August | 18.00 Uhr | Argentinien18. August | 14.00 Uhr | Frankreich19. August | 11.45 Uhr | USA22. August | 19.45 Uhr | China

    Wo muss ich hin?edeloptics.de Arena, Kurt-Emmerich-Platz 10-12, 21109 Hamburg

    Was kosten die tickets?• Generell ist bei allen Spielen bis ca.

    17 Uhr (außer am Eröffnungs- und Finalspieltagtag) in beiden Hallen der Eintritt kostenfrei.

    • In der temporären Halle 2 ist der Eintritt immer frei.

    • Der Eintritt für die Abendpartien in der edel-optics.de-Arena kostet fünf Euro.

    • Der Eintritt am Eröffnungs- und die Finalspieltag beträgt zehn Euro.

    tickets gibt’s unter: www.2018wbwc.de/de/tickets.

    titelverteidiger und Favoriten?• Damen | WM 2014 (Toronto, Kana-

    da): 1. Kanada | 2. Deutschland | 3. Niederlande

    • Herren | WM 2014 (Incheon, Süd-korea): 1. Australien | 2. USA | 3. Türkei

    Zu den großen Favoriten bei den Män-nern zählen Paralympicssieger USA, Europameister Türkei sowie die Briten und die Paralympics-Silbermedaillenge-winner aus Spanien.

    Bei den Frauen starten die Europameis-terinnen aus den Niederlanden mit gro-ßen Ambitionen ins Turnier. Aber auch mit den deutschen Damen sowie den Ladies aus Großbritannien, Kanada und China ist zu rechnen.

    7 Zahlen zur Wm1. 28 Teams nehmen teil2. 336 Spieler werden auf den Courts

    zu sehen sein3. 60 paralympische Medaillengewin-

    ner sind mit von der Partie4. 96 WM-Spiele werden ausge-

    tragen (und alle im kostenfreien Livestream gesendet)

    5. 10 Kameras werden die Spiele auf-zeichnen

    6. 80 WM-Journalisten werden vor Ort sein

    7. 30 WM-Pressekonferenzen wer-den veranstaltet

  • 12 www.hcp-journal.de

    (inklusion) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

    Agentur für Arbeit

    In klu si on am Ar beits platz: als Schwer be hin der ter auf Job su che

    „Beruflich bin ich im Maschinenbau zu Hause. Nach einem abgeschlossenen Diplomstudium habe ich mich im Be-reich Schweißtechnik weiterqualifiziert, auch um den besonderen Anforderun-gen der Branche gerecht zu werden. Später absolvierte ich berufsbeglei-tend ein Abendstudium zum Diplom-

    Wirtschaftsingenieur. Durch einen Ver-kehrsunfall vor ein paar Jahren erlitt ich schwere Knochenbrüche und innere Verletzungen, vor allem im Kopfbereich. Heute bin ich nahezu vollständig rege-neriert. Trotz des Schwerbehinderten-status merkt man mir äußerlich keine Beeinträchtigungen mehr an.

    Die Liste der vorurteile gegenüber behinderten arbeitssuchenden ist

    lang: Sie seien schlecht integrierbar, unflexibel, nicht kündbar. ein trug-

    schluss – denn wer sich die Bewerber genauer anschaut, entdeckt nicht

    selten ausgezeichnete arbeitskräfte wie den Ingenieur uwe harhoff.

    „Herr Harhoff war uns vom ersten Augenblick an sympathisch. Im Be-werbungsgespräch wirkte er zuerst wie ein großer Junge: Beim Sitzen zog sich seine Hose hoch, in so eine lustige „Hochwasserposition“. Was uns dann aber absolut von ihm über-zeugte, war sein tiefes Know-how in der Hydraulik. Es hat richtig Spaß gemacht, sich mit ihm über das The-ma zu unterhalten. Zwar kam er aus der Holzverarbeitungsindustrie, und wir suchten jemanden für den Pro-zess der Blechbearbeitung, aber das war uns am Ende egal.

    Herr Harhoff hatte nur leichte Ein-schränkungen durch den Unfall, mit denen können wir absolut gut leben. Von der Arbeitsagentur erhielten wir

    einen Zuschuss zu Harhoffs Gehalt und den Schulungen – aber das war nicht unsere Motivation. Ich halte be-hinderte Arbeitnehmer oft für dankba-rer, treuer und fleißiger als so manch andere Bewerber, ich schließe diese Menschen nicht aus. Im Gegenteil, es macht oft mehr Spaß, mit denen zu arbeiten als mit Menschen ohne Behinderung. Im Gespräch damals sind wir dann recht schnell auf Herrn Harhoffs Behinderung zu sprechen gekommen.

    So wurde beiden Seiten schnell klar, ob das Einsatzgebiet passt oder nicht. Nette Menschen und dazu mit umfassenden Fachkenntnissen – das sind mir die liebsten Mitarbeiter, egal ob mit oder ohne Behinderung.“

    Steffen Kühn wurde im Vorstel-lungsgespräch vom Know-how von Uwe Harhoff überzeugt

    DaS SaGt Der arBeItGeBer SteFFeN KühN: Konzerngeschäftsführer bei Scholpp

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    9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018 (inklusion)

    „Die erfolgreiche Vermittlung von Herrn Harhoff hat mich besonders beein-druckt, zumal er schon über ein Jahr lang nach einer passenden Position mit leitender Funktion suchte. Die Arbeitsu-che für Menschen über 55 Jahre ge-staltet sich im Allgemeinen schwieriger, und in Kombination mit seiner Behinde-rung war es für Herrn Harhoff ohnehin eine besondere Herausforderung. Man merkte ihm aber an, dass er sich nicht entmutigen ließ und unbedingt wieder arbeiten wollte. Leider erfahren wir im Team bei unserer täglichen Vermitt-lungsarbeit immer wieder, dass bei vie-len Arbeitgebern immer noch Vorbehalte bestehen, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Nicht selten herrscht die Meinung vor, durch ihren Behinderten-status seien die Mitarbeiter unkündbar. Dabei sind diese während der Probezeit den übrigen Arbeitnehmern gleichge-stellt und somit auch ohne besondere Gründe kündbar. Bei Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis muss spä-ter zwar das Integrationsamt einer Kün-digung zustimmen, aber auch da liegt die Quote entsprechend hoch. Oft sind es aber ebenso die Kosten, die Arbeit-geber scheuen, um den Arbeitsplatz be-hindertengerecht zu gestalten. Ihnen ist nicht klar, dass sie dabei Fördergelder in Anspruch nehmen und sogar eine Be-gutachtung und Beratung des techni-schen Beratungsdienstes der Bundes-agentur für Arbeit dafür nutzen können. Es gibt natürlich immer wieder Fälle, bei denen die Bewerberin oder der Be-werber nicht auf die ausgeschriebene Stelle passt. Das kann zum Beispiel an der fehlenden Mobilität oder der Art der Behinderung liegen. Aber dennoch gibt es genug Beispiele, die beweisen, dass es die Möglichkeit gibt, Arbeitsplätze entsprechend an die Bedürfnisse der Kandidaten anzupassen, wenn man ihnen die Chance dazu gibt und nach Möglichkeiten sucht. Für Herrn Harhoff

    haben wir damals ein anonymisiertes Kandidatenprofil in Form eines Steck-briefes erstellt. Sein Name und die Art seines Handicaps wurden darin nicht genannt. Das Profil wurde als Serien-brief an Firmen versandt, die gegebe-nenfalls für eine Vermittlung infrage ka-men – und das führte zum Erfolg. Die Scholpp GmbH wurde auf ihn aufmerk-sam, und es klappte! Mich hat das sehr gefreut, schließlich konnte Herr Harhoff dadurch wieder eine anspruchsvolle Tätigkeit ausüben, und die Firma pro-fitierte für die Zeit der Einarbeitung von einem entsprechenden Eingliederungs-zuschuss.

    Die größte Hürde für Schwerbehinder-te auch mit akademischem Abschluss ist weiterhin, überhaupt zu einem Ge-spräch eingeladen zu werden. Doch wenn ein Unternehmen sich nicht nur auf dem Papier für die Teilhabe ein-setzen möchte, wird es durchaus auf Bewerberinnen und Bewerber treffen, deren Fähigkeiten und Engagement beeindrucken. Aus meiner Erfahrung sind diese Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer ihrem Unternehmer oft be-sonders treu geblieben, und sie lassen sich nicht so schnell entmutigen.“

    Aufgrund einer Krise kündigte mir mein Arbeitgeber nach knapp zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit. Besonders we-gen meines Alters und der vorliegenden Schwerbehinderung waren meine Aus-sichten trotz Qualifikation eher schlecht. Ich habe etwa 125 Bewerbungen ge-schrieben, auf die meisten folgten so-fortige Absagen. Das ist in einem Beruf mit sehr guten Prognosen für qualifi-zierte Fachkräfte natürlich frustrierend. Absagen wurden nie mit fehlenden Zusatzqualifikationen begründet, und auch in den persönlichen Gesprächen wurde meine Schwerbehinderung nicht thematisiert. Im Hinblick auf die Absa-gen kann und möchte ich keinen Zu-sammenhang konstruieren.

    Vor einem Jahr hatte ich endlich ein erfolgreiches Gespräch: Die Scholpp Gruppe – ein Dienstleister für die Ver-lagerung und Montage von Industrie-anlagen – suchte einen Verkaufsleiter für Pressentechnik mit Kenntnissen in der Hydraulik und Pneumatik. Ich bekam die Chance, mich vorzustellen, und meine fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten überzeugten. Heute kümmere ich mich um Projekte im Bereich Hydraulik und Pneumatik. Ich berate Kunden, arbeite Angebote aus und führe selbstständig Messungen durch.

    Mein Rat an andere Bewerber mit Be-hinderung: bloß nicht den Kopf in den Sand stecken! Die Situation akzep-tieren und das Beste draus machen! Ein Arbeitgeber, der sich wirklich für den Menschen interessiert, entschei-det vorurteilsfrei und weiß, dass Be-hinderungen nicht zwangsläufig Aus-wirkungen auf die Leistungsfähigkeit haben. Und er erkennt Motivation, Engagement und vor allem Potenzial. Auch hat sich die Arbeitsmarktsitua-tion in den letzten 15 Jahren enorm verbessert. Unternehmen sind heute mehr denn je auf gut ausgebildete und motivierte Kräfte angewiesen, und der Markt kann bei finanzieller Unterstüt-zung für die Eingliederung Schwerbe-hinderte integrieren.“

    Tanja Jasper vermittelt schwerbehinderte Akademiker

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  • 14 www.hcp-journal.de

    (recht) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

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    behindertenbeauftragter Wahlrechtsausschlüsse noch vor europawahl abschaffen

    Das im Grundgesetz in Artikel 38 verankerte Wahlrecht ist ein funda-mentales Grundrecht und ermög-licht politische Mitbestimmung. In Deutschland sind rund 81.000 Men-schen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten dauerhaft ange-ordnet ist, vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das gilt sowohl für die Bundestagswahl als auch für die Europawahl. Dies soll sich ändern. Laut Koalitionsvertrag

    möchte die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode den Wahl-rechtsausschluss von Menschen, für die eine Vollbetreuung besteht, be-enden.

    Anlässlich des Tags des Grundge-setzes am heutigen 23. Mai 2018 erklärt der Beauftragte der Bundes-regierung für die Belange von Men-schen mit Behinderungen, Jürgen Dusel:

    „Inklusion und Demokratie sind zwei Seiten einer Medaille. Deshalb freue ich mich sehr, dass nun auch auf Bundesebene die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für Men-schen mit Vollbetreuung abgeschafft werden sollen. Im Jahr 2016 hat-te es in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein entsprechende Reformen des Wahlrechts gegeben. Damit wird die Demokratie gestärkt und zugleich werden menschen-

    Neuer Behindertenbeauftragter fordert zügige verbesserung der politischen

    teilhabe für menschen mit Behinderungen

  • www.hcp-journal.de 15

    9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018 (recht)

    rechtliche Vorgaben des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonventi-on umgesetzt. Denn auch Menschen mit Behinderungen sind politisch in-teressiert und wollen sich an Wah-len beteiligen. Wichtig ist es daher, dass die Wahlrechtsausschlüsse zügig aufgehoben werden, mög-lichst noch vor der Europawahl im Mai 2019. Ich vertraue darauf, dass die Verantwortlichen im Deutschen Bundestag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse auf den Weg bringen.“

    hintergrund:Laut § 13 Bundeswahlgesetz und § 6a Europawahlgesetz ist derjeni-ge vom Wahlrecht ausgeschlossen, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist („dauerhafte Vollbetreu-

    ung“) oder der sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Dabei zeigen sich deutli-che regionale Unterschiede. So ist beispielsweise die Zahl der aufgrund einer sogenannten „dauerhaften Vollbetreuung“ vom Wahlrechtsaus-schluss betroffenen Menschen in Bayern im Verhältnis 26 Mal so hoch wie in Bremen: In Bayern entfallen auf 100.000 Staatsbürger im Durch-schnitt 203,8 Wahlrechtsausschlüs-se, in Bremen lediglich 7,8.

    Problematisch ist zudem, dass die Betreuerbestellung in allen Angele-genheiten Aussagen zum Umfang des Unterstützungsbedarfs trifft, aber nicht zur konkreten Intensi-tät des Unterstützungsbedarfs und ebenso wenig über die Fähigkeit zur Ausübung des Wahlrechts.

    Jürgen Dusel – Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist am 14.2.1965 in Würzburg geboren, ver-heiratet, zwei erwachsene Kinder. Er ist schwerbehindert mit einem Grad der Be-hinderung (GdB) von 100 (von Geburt an stark sehbehindert)

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  • 16 www.hcp-journal.de

    (arbeit) 7. Jahrgang | heft Nr. 4 | 2017www.bund-verlag.de

    Feldes / Kohte / Stevens-Bartol (Hrsg.)

    SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes BuchRehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Teil 1 – Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen Teil 3 – Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Kommentar für die Praxis 4., neu überarbeitete, aktualisierte Auflage 2018. Ca. 1.400 Seiten, gebundenSubskriptionspreis bis 3 Monate nach Erscheinen: ca. € 89,– Danach: ca. € 109,–ISBN 978-3-7663-6719-8 Erscheint August 2018www.bund-verlag.de/6719

     Berücksichtigt die Änderungen  durch das Bundesteilhabegesetz

     Umfassende Analyse  der gesamten Rechtsprechung

    Der Kommentar. Stemmt das Neue mit Bravour

    Fundiert und verständlich erläutert der Kommentar in 4. Auflage die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX). Im Zentrum der Neuauflage stehen die Änderungen in Teil 1 und Teil 3 des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Das BTHG stellt die größte Reform des Behindertenrechts seit Einführung des SGB IX dar. Zu einer kompletten Gesetzesneufassung führen

    › die neue 3-Teilung der SGB IX › die neuen für alle Rehabilitationsträger geltenden allgemeinen Vorschriften › das Überführen des Rechts der Eingliederungshilfe in einen neuen Teil 2, der erst 2020 in Kraft tritt und deswegen bei dieser Auflage noch nicht kommentiert wird

    › die Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht und › die unterschiedlichen Termine des Inkrafttretens.

    Die 4. Auflage des Kommentars für die Praxis SGB IX reagiert hierauf in allen Bereichen. Vor dem Hintergrund der inklusiven Anforderungen durch die UN- Behindertenrechtskonvention werden sämtliche Auswirkungen kommentiert und kritisch auf ihre Folgen für die Praxis überprüft. Etwa:

    ›Welche Rechtsansprüche lassen sich jetzt schon ableiten? ›Welche neuen Rechte stehen den Schwerbehindertenvertretungen zu? ›Welche Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Beratungspraxis? ›Wie müssen die beteiligten Träger und Behörden reagieren?

    Die Autorinnen und Autoren – anerkannte Expertinnen und Experten mit um fassender Praxiserfahrung – bieten neben den Änderungen durch das BTHG einen vollständigen Überblick über die neueste Rechtsprechung des Bundes-sozialgerichts sowie des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte sowie über den Stand der Fachdiskussion.

    Die Autoren:

    Dr. jur. Claudia Beetz, Prof. Dr. jur. Dörte Busch, Maren Conrad-Giese, Isaf Gün, Dr. jur. Ulrich Faber, Werner Feldes, Bernd Giraud, Henning Groskreutz, Markus Hofmann, Dr. jur. Sören Hohner, Sebastian Kägebein, Dr. Eberhard Kiesche, Thomas Kohlrausch, Prof. Dr. jur Wolfhard Kohte, Daniela Kopp-Schönherr, Bettina Krämer, Prof. Dr. jur. Katja Nebe, Dr. jur. Cathleen Rabe-Rosendahl, Marcus Schian, Stefan Soost, Eckart Stevens-Bartol, Klaus Schmitz, Peter Schmitz, Peter Voigt, Dr. jur. Christian Weber, Dr. jur. Jana Zipprich

  • www.hcp-journal.de 17

    9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018 (literatur)

    hcP Journal

    Vertrauens-personen im betrieb „sicht-bar“ machen Die tätigkeit als vertrauensper-

    son im unternehmen erfolgreich

    zu kommunizieren ist der Zweck

    des neuen SBv-Newsletters

    „persönlich & vertraulich“.

    Der Newsletter stellt den Men-schen und dessen Gesundheit in den Vordergrund. Aktuelle Themen wie Rechtsprechung, Gesundheit, Soziales, Inklusion und Arbeit lie-fert die HCP-Redaktion und stellt die Vertrauensperson und das je-weilige Unternehmen individuell vor. Der Umfang hinsichtlich Er-scheinungsweise, Anzahl Seiten und Auflage wird individuell abge-stimmt auf den jeweiligen Bedarf.

    KontaktRedaktion HCP [email protected]

    Die völlig neu überarbeitete Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teil-habe“ ist gerade erschienen. Das Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Es be-rücksichtigt damit unter anderem die ersten Stufen der Umsetzung des Bun-desteilhabegesetzes sowie die Rechts-änderungen durch die vergangenen Pflegestärkungsgesetze 1 bis 3. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf die noch kommenden wesentlichen Ände-rungen durch das Bundesteilhabegesetz.

    Um den Leserinnen und Lesern den Einstieg in den „Dschungel“ des Sozial-Rechts zu erleichtern, werden eingangs die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen an-hand von Schaubildern dargestellt. Die einzelnen Kapitel enthalten zusätzlich Tipps und (Rechen-)Beispiele. Ein Schlagwort- und Abkürzungsverzeich-nis rundet das Buch ab.

    bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

    buchvorstellung:„recht auf teilhabe“ aktueller Wegweiser der Lebenshilfe zu allen wichtigen sozialen

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    Der 330 Seiten um-fassende Lebenshilfe-Ratgeber (ISB-Nummer: 978-3-88617-560-4) kann für 19,50 Euro plus Versand über [email protected] oder Telefon 06421/491-123 bestellt werden.

  • 18 www.hcp-journal.de

    (recht) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

    Gesetze § UrteileKrankheitsbedingte Kündigung - ordnungsgemäße einla-dung zu einem Bem1. Führt der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanage-ment (BEM) nicht durch, obwohl die Voraussetzungen nach § 84 Abs. 2 SGB IX gegeben waren, ist die Folge eine erhöhte Dar-legungslast im Hinblick auf alternative, leidensgerechte Beschäf-tigungsmöglichkeiten, die im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen sind. Ist denkbar, dass ein BEM ein positives Ergebnis erbracht hätte, muss sich der Arbeitgeber regelmäßig vorhalten lassen, er habe „vorschnell“ gekündigt mit der Folge, dass die Kündigung unwirksam ist. (siehe BAG 13.05.2015 - 2 AZR 565/14 - juris).2. Ein Arbeitgeber erfüllt die ihm obliegende Initiativpflicht zur Durchführung eines BEM nur, wenn er den Arbeitnehmer zuvor nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie Art und Umfang der dabei er-hobenen Daten hingewiesen hat (vgl. BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - juris). Der Hinweis auf eine Dienstvereinbarung zum BEM, die ihrerseits Regelungen zu den Zielen des betrieblichen Eingliederungsmanagements und dem Datenschutz enthält, er-setzt die konkrete Information des Arbeitnehmers nicht.Landesarbeitsgericht Hamburg 7. Kammer, Urteil vom 08.06.2017, 7 Sa 20/17____________________________________________________

    Kündingung ohne korrekte Beteiligung unwirksamDie unterbliebene Anhörung der SBV führt zur Unwirksamkeit der Kündigung eines sbM, wenn dieser die Kündigung angreift. Die Begründung ergibt sich aus dem SGB IX § 178 Absatz 2! Ver-säumt der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung und vor dem Antrag an das Integrationsamt auf Zustimmung zur Kündi-gung die SBV zu beteiligen, hat sich eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage als unwirksam zu erweisen. Die Unwirk-samkeit der Kündigung ergebe sich daraus, dass die Unterrich-tung und Anhörung der SBV bereits abgeschlossen sein muss, bevor der Antrag beim zuständigen Integrationsamt gestellt wird. Wenn jedoch der Antrag auf Zustimmung schon gestellt wurde, müsse davon ausgegangen werden, das der Arbeitgeber seine Willensbildung bereits abgeschlossen und seinen Willen nach au-ßen erkennbar manifestiert habe. Wenn aber die Willensbildung bereits als abgeschlossen zu bewerten ist, wovon im vorliegenden Fall auszugehen ist, ist eine Beteiligung der SBV an der Willens-bildung schlechthin nicht vorstellbar.ArbG Hagen, Urteil vom 06.03.2018, Az.: 5 Ca 1902/17____________________________________________________

    Wie viele Fehler sind erlaubt?Eine verhaltensbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer nach Abmahnung seine arbeitsvertragli-chen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt. Der Arbeitnehmer muss tun, was er kann, und zwar so gut, wie er kann. Der Arbeitgeber muss jedoch mit seinem Vortrag das Gericht in die Lage versetzen, feststellen zu können, dass bei dem Arbeitnehmer eine die Durchschnittsleistung erheblich unter-schreitende Leistung vorliege. Auch muss er weitere Umstände vortragen, dass und warum darin eine vorwerfbare Pflichtverlet-zung liege. Das Arbeitsgericht Siegburg hatte über die Kündi-gungsschutzklage eines Kfz.-Mechanikers zu entscheiden, dem wegen schlechter Arbeitsleistungen verhaltensbedingt gekündigt worden war. Der Arbeitgeber warf dem Arbeitnehmer vor, bei ei-nem Werkstatttest nur vier von sechs Fehlern erkannt sowie bei einem Auftrag anstehende Servicearbeiten nicht durchgeführt zu haben. Dies schade dem Ruf des Autohauses. Nach drei voraus-gegangenen Abmahnungen könne man keinen Besserungswillen beim Kläger feststellen. Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Der Arbeitgeber habe weder die Leistungen des Klägers über einen repräsentativen Zeitraum noch die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer dar-gelegt. So habe das Gericht nicht erkennen können, ob der Klä-ger seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt habe.ArbG Siegburg – Az 3 Ca 1305/17 vom 25.08.2017____________________________________________________

    Betriebl. eingliederungsmanagement / Kündigung / BrVersäumt der Arbeitgeber im Vorfeld einer krankheitsbedingten Kündigung die ordnungsgemäße Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, so kann dies zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen. Zwar stellt die Durchführung eines Einglie-derungsmanagements generell keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Krankheitskündigung dar. Jedoch hat der Gesetzgeber zwingend die Beteiligung des Betriebsrats vorgesehen. Wird der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht informiert bzw. nicht beteiligt, hätte aber bei Beteiligung des Betriebsrats die Aussicht auf ein Gelingen des gescheiterten Eingliederungsmanagements bestan-den, so muss sich der Arbeitgeber im Rahmen der Interessenab-wägung die Nichtbeteiligung des Betriebsrates zu seinen Lasten zurechnen lassen. Dies führt dazu, dass der Arbeitgeber sich nicht auf die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berufen kann. Die Kündigung ist in diesem Falle sozial ungerechtfertigt.Arbeitsgericht Marburg Az.: 2 Ca 466/07____________________________________________________

  • www.hcp-journal.de 19

    9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018 (recht)

    Benachteiligung bereits durch arbeitsvertrag möglich!Die in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag ent-haltene Erklärung des Arbeitnehmers, nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX) zu unterliegen, indiziert bereits eine Benachteiligung wegen einer Behinderung.Auch die tätigkeitsneutrale Frage nach einer Schwerbehinderung bei einer Einstellung ist unzulässig.Urteil des ArbG Hamburg vom 27.6.201720 Ca 22/17

    Das LAG Hamburg hat am 30.11.2017 die Berufung der Be-klagten zurück gewiesen und der Anschlussberufung des Klägers stattgegeben, so dass eine Entschädigung in Höhe von 8100 Euro ausgeurteilt wurde.Berufung beim LAG Hamburg (Az.: 7 Sa 90/17)____________________________________________________

    Kein Smartphone für die Schwer behinderten vertretung (SBv)Die Arbeit der SBV ist durch Festnetzanschluss und PC mit In-ternetzugang möglich, so das LAG in Mecklenburg-Vorpommern.Die SBV einer Dienststelle (Polizei) hat trotz Schichtarbeit und Au-ßendienst keinen Anspruch auf ein Smartphone, wenn ein Festnetz-anschluss und ein PC mit Internetzugang vorhanden sind. Dies hat

    das Landes arbeits gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.LAG Mecklenburg-Vorpommern 5. Kammer, Beschluss vom 24.10.2017, 5 TaBV 9/17____________________________________________________

    einstellung – Wiederholte Bewerbung – aGGLädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Be-werber nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, lässt dies zwar grundsätzlich nach § 22 AGG eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten. Etwas anderes gilt aber, wenn sich der schwerbehinderte Bewerber nur wenige Wochen zuvor auf eine gleiche Stelle beworben und nach der Teilnahme an einem Vor-stellungsgespräch eine Absage erhalten hatte. Der öffentliche Arbeitgeber ist einem solchen Fall nicht gehalten, den Bewerber mehrfach zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.ArbG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2016 – 2 Ca 425/15____________________________________________________

    Sie haben themenvorschläge für die rubrik „Gesetz § urteile“? Dann senden Sie uns eine E-Mail und wir werden die interessan-testen Vorschläge in einer der nächsten Ausgabe veröffentlichen. Einsendungen an: [email protected]

  • (inklusion) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

    20 www.hcp-journal.de

    Aktion Mensch / Social Impact

    erstes inklusives und barrierefreies Social impact lab in BonnDie eröffnungsfeier des Social Impact Lab Bonn bringt sie alle zusammen: vertreterinnen und vertreter aus politik,

    Wirtschaft, medien, Forschung und der Start-up sowie Social entrepreneurship Szene. rund 200 Gäste werden am

    Standort des neuen Gründerlabors in der Bonner heinemannstraße erwartet, darunter auch prominente vertreter

    wie Dr. med. eckart von hirschhausen und Frank thelen mit thematischen Impulsvorträgen.

    Mit zahlreichen prominenten Gästen set-zen die Aktion Mensch e.V., die DEVK Asset Management GmbH, die Deutsche Post AG und die Social Impact gGmbH am heutigen Freitag den Startschuss für das erste inklusive Gründerzentrum in der Metropolregion Rhein-Ruhr.

    ein inklusives Gründerlabor für sozia-le InnovationenMit dem Social Impact Lab Bonn eröff-net in der Metropolregion Rhein-Ruhr das erste inklusive Innovationslabor. Im Gegensatz zu bereits bestehenden Grün-dungsunterstützungsangeboten in der Region fördert das Lab gezielt Gründerin-nen und Gründer, die mit ihren Unterneh-mensideen drängende gesellschaftliche Herausforderungen lösen. Ohne gedank-liche oder räumliche Barrieren können die inklusiven Teams an ihren sozialen Ge-schäftsmodellen arbeiten. Ein Fokus soll

    dabei auf Innovationen aus dem Bereich Inklusion und Teilhabe liegen.

    Neue teilhabemöglichkeiten für men-schen mit BehinderungDurch die zunehmende Digitalisierung so-wie moderne Technologien können Men-schen mit Behinderung soziale Innovatio-nen nicht nur nutzen, sondern auch aktiv mitgestalten. Darin liegt das große Poten-zial des inklusiven Gründerprogramms im Lab Bonn: „Es stellt die Menschen mit ih-ren unterschiedlichen Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Mit ihrer Expertise und ihrem spezifischen Know-how können sie dazu beitragen, zukunftsweisende Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen zu finden, die nicht nur für Menschen mit Behinderung relevant sind. So entstehen soziale Geschäftsmodelle, die nachhaltig und anwenderorientiert einen sozialen Mehrwert schaffen – für unsere Gesell-

    schaft, unsere Wirtschaft und jeden Ein-zelnen.“, so Armin v. Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch.

    Gemeinsam für Inklusion und Social entrepreneurship in der regionEin wichtiger Aspekt dabei ist auch die Vernetzung des Labs und seiner Akteu-re mit dem großen Akademiker-Netzwerk in der Region, der Startup-Region Köln-Bonn, Industriekonzernen und Medienun-ternehmen sowie mit dem Netzwerk und der Expertise der Aktion Mensch. Das Lab ist zentraler Teil einer national und in-ternational relevanten neuen Gründerbe-wegung, die zunehmend bedeutsamer für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands wird.

    Unterstützt wird das Innovationslabor durch verschiedene Partner, die von An-fang an in die Entwicklung des Social Impact Lab Bonn eingebunden sind. Sie stellen die Räumlichkeiten, finanzieren Strukturen, investieren Ressourcen und stellen ihre Netzwerke zur Verfügung. Pe-ter Gieren und Bernd Zens, Geschäfts-führer der DEVK Asset Management: „Wir ergreifen gerne die Chance, mit unserem Engagement einen Beitrag für die Men-schen in der Region zu leisten, damit gute und innovative Ideen in Verbindung mit sozialem Pflichtbewusstsein eine Chance bekommen.“ Auch Josef Rieke von der Deutschen Post AG bestätigt: „Das So-cial Impact Lab Bonn ist ein hervorragen-der Ansatz, Impulse aus einem externen Umfeld zu setzen. Wir werden uns auch inhaltlich engagieren, sodass auch unsere Führungskräfte wie auch die Mannschaft insgesamt inspiriert und angespornt wird.“

  • 8. Jahrgang | heft Nr. 3 | 2017 (inklusion)

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    HCP 02-2016 Deutschland_HCP_01-2014.qxd 06.07.16 18:48 Seite 23

  • 22 www.hcp-journal.de

    (cartoon) 9. Jahrgang | heft Nr. 2 | 2018

    Die Cartoons im HCP Journal sind von Phil Hubbe – Jahrgang 1966, nicht nur behindert, sondern auch Magdeburger, Ehemann und Vater. Er zeichnet für meh-rere Tageszeitungen, Zeitschriften und Anthologien. Nach Abitur, Grundwehr-dienst, abgebrochenem Mathematikstu-dium, Schichtarbeit im Keramikwerk und Ausbildung zum Wirtschaftskaufmann

    hat er 1992 aus der Zeichnerei einen Beruf gemacht. 1985 erkrankte er an Multipler Sklerose (MS). Von Freunden ermutigt, machte er schließlich auch sei-ne Krankheit zum Thema der Cartoons. „… Reaktionen auf die Bücher bewei-sen, dass es vor allem Behinderte selbst sind, die sich daran ergötzen, dass sie statt Mitleid endlich einmal Spott ernten.

    Auch das scheint ein vermisstes Stück Normalität zu sein.“ Die Resonanz auf die Cartoons ist groß und gerade aus dem Kreis der Betroffe-nen sehr positiv, da frei von Betroffen-heitsgetue. Die Bilder sind in zahlreichen Ausstellungen bundesweit zu sehen.

    www.hubbe-cartoons.de

  • Böhm · Baum

    gärtner · Dwertmann

    Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

    Stephan A. Böhm · Miriam K. Baumgärtner David J. G. DwertmannBerufliche Inklusion von M

    enschen mit Behinderung

    Best Practices aus dem ersten Arbeitsmarkt

    Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

    Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales, jedoch noch zu wenig beachtetes Thema des Personalmanagements. Das vorliegende Buch stellt Best-Practice-Beispiele aus dem ersten Arbeitsmarkt vor. Es entstand am Center for Disability and Integration der Universität St. Gallen (CDI-HSG). Inspiriert durch den „Com(mitment) To Act(ion)“-Wettbewerb werden verschiedenste Unternehmensbeispiele zentralen Handlungsfeldern des Personalmanagements zugeordnet. Hierdurch sollen Führungskräften und Personalverantwortlichen geeignete Konzepte an die Hand gege-ben werden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung aktiv voran zu treiben.

    In Anbetracht des großen Potenzials von Menschen mit Behinderung müssen wir ihnen die Chance geben, sich in die Gesellschaft einzubringen und das braucht mehr bewusste Arbeit. Bill Clinton, 42. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika anlässlich der Eröffnung des CDI-HSG

    Es ist mein persönliches Anliegen, dass sich zukünftig mehr Unternehmen für die berufliche Inklusion einsetzen, da man durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nur menschlich und sozial, sondern auch wirtschaftlich profitiert. In Anlehnung an das Motto des vom CDI-HSG durchgeführten „ComToAct-Awards“ bitte ich Sie: Zeigen Sie, dass es geht und engagieren Sie sich für eine weitergehende berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung! Frank-Jürgen Weise, Vorsitzender des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, Deutschland

    Das Buch „Inklusion von Menschen mit Behinderung“ des CDI-HSG stellt erfolgreiche Inklusions-Konzepte vor, die zeigen, dass Unternehmen durch differenzierte Maßnahmen und persönliches Engagement Menschen mit Behinderung wirtschaftlich erfolgreich integrieren können. Es stellt einen weiteren kleinen – aber vielleicht entscheidenden – Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Inklusion von Menschen mit Behinderung dar.Stefan Ritler, Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen, Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung, Schweiz

    Die Herausgeber

    Miriam K. Baumgärtner Diplom-Psychologin, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Center for Disability and Integration (CDI-HSG) und Doktorandin im Programm Strategy and Management an der Universität St. Gallen.Prof. Dr. Stephan A. Boehm ist Direktor des Center for Disability and Integration(CDI-HSG) und Assistenzprofessor an der Universität St. Gallen (HSG).Dr. David J. G. Dwertmann forscht zurzeit als Visiting Fellow an der renommierten ILR School der Cornell University (USA) im Department for Human Resource Studies.

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