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www.eco-bau.ch Fachtagung I Congrès eco-bau 2014 Hagelfest? Wetterfest? Aus Schaden wird man klug | Résistant a la grêle? Résistant aux intempéries? Plus avisés grace aux sinistres. Dörte Aller, GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich | Etablissement d'assurance immobilière du Canton de Zurich

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www.eco-bau.ch Fachtagung I Congrès eco-bau 2014

Hagelfest? Wetterfest? Aus Schaden wird man klug | Résistant a la grêle? Résistant aux intempéries? Plus avisés grace aux sinistres. Dörte Aller, GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich | Etablissement d'assurance immobilière du Canton de Zurich

HAGELFEST? WETTERFEST?

Aus Schaden wird man klug

Dörte Aller,

Bereichsleiterin Naturgefahren,

GVZ Gebäudeversicherung

Kanton Zürich

26. September 2014

SCHÄDEN DURCH NATURGEFAHREN

Überschwemmungen

(Hochwasser / Oberflächenabfluss)

Sturm / Wind

Hagel

Schnee

Erdbeben

Massenbewegungen

(Erdrutsch, Murgang, Steinschlag,…)

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CHANCEN NUTZEN –

RISIKO KENNEN, MEIDEN/MINDERN, TRAGEN

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TREND SCHADENSATZ GEBÄUDESCHÄDEN

FEUER UND ELEMENTAR

Verlauf der Schadensätze (Schaden pro Versicherungssumme) der Elementar- bzw. Feuerschäden

seit 1950 über alle neunzehn KGV, VKF, 2011 5

(VERSICHERTER) HAUPTSCHADENANTEIL:

ÜBERSCHWEMMUNG, HAGEL, STURM

Versicherte Gebäudeschäden der Kantonalen Gebäudeversicherungen:

Jahresschadensumme nach Gefahr

(Quelle: VKF-Schadenstatistik)

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STURM

STURM SCHÄDEN

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STURM SCHÄDEN

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STURM SCHÄDEN

Sonnenstoren

SIA 342, Sonnen- und Wetterschutzanlagen:

Sonnenstoren/ Beschattungen: Windwiderstandsklassen 0 – 3, max. 48 km/h

Problem: häufig!

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STURM GEFÄHRDUNG / NORMEN

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im Schnitt alle

5 bis 10 Jahre

STURM OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN

■ Konzeption

Dach- und Gebäudeform

Andere Gebäude in der Umgebung

■ Sorgfältige Dimensionierung (SIA 261)

Nachweis „bis zur letzten Schraube“

Ableitung der Windlasten über Gebäudehülle auf

Tragwerk bis in das Fundament

Gebäudestabilisierung

Bauzustände beachten

Befestigung Gebäudehülle!

Problem: Ingenieurmandat hört oft bei Tragwerk

auf… Schnittstelle zu Gebäudehülle?

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STURM OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN

Unterhalt: Kontroll- und Unterhaltsarbeiten nicht vernachlässigen

Storen einziehen bei Nichtgebrauch!

Vorwarnung: Windwächtersysteme für Storen

Achtung: Wirksamkeit fraglich, da

kurze Vorwarnzeiten

falsche Montage, falsche Einstellungen

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HAGEL

Beispiele in der Schweiz

– 23. Juli 2009 Hagelzug in den

Kantonen Waadt, Freiburg, Bern und Luzern

Schaden:

– an Gebäuden über 300 Mio. CHF

– an Fahrzeugen ca. 400 Mio. CHF

– in der Landwirtschaft 35 Mio. CHF

HAGEL

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HAGEL SCHÄDEN

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HAGEL ALTERUNGSPROBLEMATIK

HAGEL SCHÄDEN

Heutige Bauweise trägt Naturgefahren zu wenig Rechnung

besonders bei Neubauten ist Verletzlichkeit hoch

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HAGEL GEFÄHRDUNG

Hagelkarte (Wiederkehrperiode 50 Jahre)

2 cm 3 cm 4 cm

Wiederkehrperioden

3 cm

2 cm

2 cm

2 cm

1 cm

HAGEL OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN / HAGELREGISTER

Hagelregister

www.hagelregister.ch

Einteilung der Baustoffe in Hagelwiderstandsklassen (HW) im Neuzustand

GVZ empfiehlt mindestens HW3, bei hohem Schadenpotential HW4

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ÜBERSCHWEMMUNGEN (HOCHWASSER / OBERFLÄCHENABFLUSS)

ÜBERSCHWEMMUNGEN SCHÄDEN

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ÜBERSCHWEMMUNGEN GEFAHRENKARTE HOCHWASSER

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ÜBERSCHWEMMUNGEN GEFAHRENKARTEN

synoptische Gefahrenkarte

überlagerte Darstellung aller Gefahren,

Wasser und Massenbewegung

Jährlichkeiten

HQ30 / HQ100 / HQ300 / EHQ

Intensitätskarten

schwach: <50cm,

mittel: 50-200cm,

stark: >200cm

Wassertiefenkarten

bis 25cm, 25-50cm, 50-75cm,…

200cm

50cm

HQ30 HQ100 HQ300 EHQ

ÜBERSCHWEMMUNGEN EINTRETENSWAHRSCHEINLICHKEITEN PRO LEBENSDAUER DES GEBÄUDES

40%

17%

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ÜBERSCHWEMMUNGEN GEFAHRENKARTEN

Achtung: Gefährdung Auswirkung (Risiko)!

Risiko = Eintretenswahrscheinlichkeit x Schadenausmass

Beispiel Stadt Winterthur

Gefährdung Risiko

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ÜBERSCHWEMMUNGEN SCHÄDEN

Beispiel Schulhaus Oberseen

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ÜBERSCHWEMMUNGEN

DURCH OBERFLÄCHENABFLUSS

VKF, Wegleitung gegen meteorologische Naturgefahren

Weitere Wassergefahren: Grundwasser und Rückstau aus der

Kanalisation

Beispiel in der Schweiz

– 2. Mai 2013 in Schaffhausen: rund 25 Mio. CHF

... alleine oder in Kombination mit Hochwasser an Flüssen / Bächen

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ÜBERSCHWEMMUNGEN OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN

Nasse Vorsorge: Überschwemmung wird bewusst

zugelassen. Der Schaden wird gering gehalten

durch Verwendung wasserunempfindlicher Materialien

und angepasster Gebäudenutzung

Abdichtung: Das Gebäude wird wasserdicht als weisse

oder schwarze Wanne ausgebildet. Schäden entstehen

lediglich durch Verschmutzung der Gebäudehülle.

(Achtung bei Wärmedämmung! Wasserunempfindlich?)

Abschirmung: Das Wasser wird mittels Barrieren oder

durch Höherlegung des Gebäudes ferngehalten.

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ÜBERSCHWEMMUNGEN OBJEKTSCHUTZMASSNAHMEN

Beispiele

Bauliche, permanente Massnahmen sind zu bevorzugen

(Geländeüberhöhungen, Ablenkmauern, Lichtschachterhöhungen, …)

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WIE GEHE ICH VOR?

Ist mein Objekt in einem Gefahrenbereich? Und wenn ja, wie häufig muss

ich damit rechnen?

Gefahrenkarte Hochwasser und andere gravitative Naturgefahren

(liegen für die meisten Gemeinden vor)

Kanalisation schluckt (nur) den 5 bis 10 jährlichen Oberflächenabfluss

Im Kanton Zürich hagelt es an jedem Ort im Schnitt alle 5 Jahre 2 cm

Körner und alle 20 Jahre 3 cm Körner

...

WIE GEHE ICH VOR? SCHRITT 1: GEFÄHRDUNG

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Verschärfte Bedingungen (Muldenlage bei Überschwemmung)

Widerstandsfähigkeit von Konstruktionen und Materialien

Betriebsunterbruch!

Umtriebe (aufräumen, reinigen, organisieren)

...

WIE GEHE ICH VOR? SCHRITT 2: AUSWIRKUNGEN

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Storen hoch!

Schutz von Lichtkuppeln

Überhöhung Tiefgarageneinfahrt

www.wetteralarm.ch

WIE GEHE ICH VOR? SCHRITT 3: SCHUTZMÖGLICHKEITEN

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WIE GEHE ICH VOR? SCHRITT 3: SCHUTZMÖGLICHKEITEN

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Achtung: Überschätzen des spontanen Handlungsspielraums im Ereignisfall

VON ANFANG AN IN DIE PLANUNG EINBEZIEHEN

Schutzwirkung gegen Naturgefahren (bezogen

auf die Häufigkeit und Intensität des Auftretens),

Schutzdauer und Unterhaltsaufwendungen

frühzeitig in Planung einbeziehen

Voraussetzung damit:

Ästhetisch eingebunden und nicht störend

Keine oder nur minimale Kosten

Je später im Projekt berücksichtigt, desto

schwieriger den Schutzgrad zu erreichen,

höhere Kosten,

ästhetisch unbefriedigender.

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HILFSMITTEL

WWW.SCHUTZ-VOR-NATURGEFAHREN.CH

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KONTAKT

Dörte Aller

Diplom Meteorologin

Bereichsleiterin Naturgefahren

(bis 30.11.2014)

T direkt 044 308 21 52

[email protected]

Bereich Naturgefahren

T 044 308 21 55

[email protected]

www.gvz.ch/naturgefahren

Gebäudeversicherung

Kanton Zürich

Thurgauerstrasse 56

8050 Zürich

T 044 308 21 11

F 044 303 11 20

www.gvz.ch

[email protected]

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