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D 14667 Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft DER SICHERHEIT SDIENST 1 | 2020 Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt | DSA GmbH · Postfach 1201 · 61282 Bad Homburg Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) Veranstaltungsordnungs- und Veranstaltungssicherheitsdienst (VOD/VSD)

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D 14667

Fachmagazin für die SicherheitswirtschaftDER SICHERHEITSDIENST

1 | 2020

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Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt | DSA GmbH · Postfach 1201 · 61282 Bad Homburg

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Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)

Veranstaltungsordnungs- und Veranstaltungssicherheitsdienst (VOD/VSD)

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München24.-25. Juni 2020

Die Fachmesse fürZutrittskontrolleVideoüberwachungBrandschutzPerimeter ProtectionIT-Security

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1 | 2020 DER SICHERHEITSDIENST www.sicherheitsexpo.de

München24.-25. Juni 2020

Die Fachmesse fürZutrittskontrolleVideoüberwachungBrandschutzPerimeter ProtectionIT-Security

EDITORIAL

> Die im Dezember 2019 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes für die Dienstleistungswirtschaft weisen für unsere Branche einen Umsatzzuwachs von über 5 Prozent aus. Damit wird der Umsatz zum ersten Mal deutlich über 9 Mrd. Euro liegen und hat sich innerhalb nur eines Jahrzehnts mehr als verdoppelt. Im Unterschied zu den Umsatz­zahlen stieg die Zahl der Beschäftigten nur leicht, um zwei Prozent, und liegt damit weiterhin bei rund 260.000. Die größte Herausforderung für unsere Mitgliedsunternehmen bleibt weiterhin die Suche nach geeigneten und zuverlässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Nach­frage nach privater Sicherheit ist sehr hoch. Nicht alle Aufträge können zufriedenstellend abge­arbeitet werden. Dies ist häufig nur möglich, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit sind, Überstunden zu leisten. Der vor wenigen Tagen veröffentlichte Fachkräfte report des DIHK ergab, dass der Anteil der Sicherheitsunternehmen, die ernste Schwierigkeiten mit Stellen besetzungen haben, vom Frühjahr 2019 von 71 auf 79 Prozent angestiegen ist.

Das „Unwort“ des Jahres für unsere Branche ist zweifellos das „Bewacherregister (BWR)“ geworden. Wir wussten, dass die Einführung eines bundesweiten Registers keine einfache Angelegenheit werden würde. Dass das Chaos allerdings so groß werden würde, konnten wir vor einem Jahr nicht voraussehen! So führte der BDSW im Dezember 2019 einen Dialog mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Hirte zu den massiven Problemen beim Betrieb des BWR und forderte dabei eine umge­hende Problembehebung durch das BAFA. Zum Jahresbeginn 2020 setzten sich leider die großen Probleme bei der Befüllung und dem Betrieb des BWR fort. Dies zeigt leider einmal mehr, dass deutschlandweit viele § 34a­Wohnsitzbe­hörden mit dem Betrieb des BWR fachlich und personell völlig überfordert sind und wohl auch bleiben werden.

Vor zwei Jahren hat sich die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung auf ein Gesetz für die private Sicherheitsdienste verstän­digt. Bei verschiedenen Veranstaltungen in den vergangenen 18 Monaten haben unter­schiedliche Ver treter des Bundesministeri­ums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den Zuständig keitswechsel für unsere Branche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ener­gie (BMWi) angekündigt. Darüber hinaus sah der Koalitions vertrag die Erarbeitung eines „Sicherheitsdienstleis tungsgesetzes (SDLG)“ vor. Aufgrund der für die Sicherheitswirtschaft zur Halbzeitbilanz unbefriedigenden Umsetzung dieser Projekte durch die Bundesregierung hatte ich mich im November 2019 an führende Mitglieder der Koalition und der beteiligten Ministerien gewandt und die Umsetzung des Koalitions vertrages angemahnt.

Unmittelbar zum Jahreswechsel erhielt ich jedoch ein eindeutiges Signal aus der Amts­spitze des BMI, dass sich das BMWi und das BMI weiterhin darüber einig seien, dass das BMI die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe vom BMWi übernehmen soll. Die Gespräche zum Umfang und Zeitpunkt des Aufgabenüber­gangs stünden kurz vor dem Abschluss. Das BMI habe außerordentlich großes Interesse daran, so schnell wie möglich die Aufgabenübertragung inklusive des BWR zu vollziehen und den Gesetz­gebungsprozess einzuleiten. Damit bekennt sich die Bundesregierung eindeutig gegenüber dem BDSW zur Umsetzung des Koalitionsvertrages in dieser Legislatur, was der BDSW ausdrücklich begrüßt. Wir werden die Bundesregierung beim Wort nehmen, uns auf Basis unserer fachlichen, verbandsintern abgestimmten Vorarbeiten einbringen und die Bundesregierung an ihren Taten messen. 2020 darf nicht zu einem verlo­renen Jahr für die verbandspolitischen Anliegen der Sicherheitswirtschaft werden!

IhrGregor Lehnert <

Rekordjahr

GREGOR LEHNERT ist der Präsident des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

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INHALT

EDITORIAL 1

» Gregor Lehnert: Rekordjahr ........................................................ 1

VOD / VSD 3

» Malte Schönefeld, Dr. Patricia M. Schütte und Prof. Dr.­Ing. Frank Fiedrich: Professionalisierung von Veranstaltungsordnungs­ und ­sicherheitsdiensten ................. 3

» Tobias Leibrock: DFB­Qualifizierungsprogramm für die Ordner im Profifußball ..................................................... 7

» Dirk Dernbach: Wer soll das bezahlen ... ................................. 10

» Ass. jur. Martin Hildebrandt: Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter im Veranstaltungsordnungsdienst ................... 12

» Dirk Bernhardt: Veränderte Bedingungen an die Veranstaltungskommunikation vor dem Hintergrund aktueller Sicherheitsstrategien ................................................ 16

» Christian A. Buschhoff: Die Sicherheit einer Veranstaltung –eine Kultur der Verantwortung ................................................. 18

» Udos Beschützer ....................................................................... 20

» RA Volker Löhr: Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) ..... 22

WHO IS WHO DES VERANSTALTUNGSORDNUNGS-/ VERANSTALTUNGSSICHERHEITSDIENSTES 24

ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV) 28

» Dr. Berthold Stoppelkamp: BDSW­Mitgliedsunternehmen –starke Partner für Sicherheit im ÖPV ....................................... 28

» Dirk Fleischer: Bundesweite Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr durch die DB Sicherheit ............................... 30

» Jennifer Hartmann, Kilian Dorner und Prof. Dr. Lars Gerhold: Subjektives Sicherheitsempfinden im öffentlichen Personenverkehr ............................................ 34

» Dirk Flege: Eine starke Schiene in Deutschland braucht ein verbessertes Sicherheitsgefühl der Zugkunden ................ 36

WHO IS WHO DES ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHRS 38

WIRTSCHAFT UND POLITIK 42

» Frank Horst: Inventurdifferenzen: Dreiste Diebe kosten Milliarden ................................................ 42

» Klaus Henning Glitza, Prof. Dr. Wilma Merkel und Prof. Dr. Daniel Zerbin: CONRIS: die europäische Dimension des Sicherheitsmanagements ............................... 44

» Freiheit und Sicherheit gehören zusammen ............................ 47

» Silke Wollmann: Kollege Hund ................................................. 48

WIRTSCHAFTSSCHUTZ 51

» Dr. Berthold Stoppelkamp: Digitaler Aufklärungsservice als „New Business“ der Sicherheitswirtschaft? ...................... 51

LUFTSICHERHEIT 52

» RA Cornelia Okpara: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheits­rechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)................... 52

SICHERHEITSTECHNIK 54

» Wolfgang Wüst: Neuordnung der Sicherungskette.................. 54

AUS- UND WEITERBILDUNG 56

» Prof. Dr. André Röhl und Kirsten Wiegand: Digitale Kompetenzen in der Aus­ und Weiterbildung ............. 56

PARLAMENTARISCHER ABEND DER SICHERHEITS-VERBÄNDE 58

» Peter Niggl: Parlamentarischer Abend zeigte Diskussionsbedarf .......................................................... 58

FESTVERANSTALTUNG „100 JAHRE SCHUTZ MILITÄRISCHER LIEGENSCHAFTEN“ 62

» Peter Niggl: Innere und äußere Sicherheit sind nicht zu trennen ................................................................. 62

EUROPA 66

» Gemeinsam vorwärts für ein resilienteres Europa .................. 66

BERICHT AUS BERLIN 68

» Dr. Berthold Stoppelkamp: Politischen Bekenntnissen müssen Taten folgen .................... 68

TERMINE 71

SICHERHEITSFORSCHUNG 72

» Kirsten Wiegand: Das Forschungsprojekt BASIC .................... 72

RECHT 74

» RA Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze .............................. 74

VERGABERECHT 76

» RA Alexander Nette: Eignungsanforderungen zur Mitarbeiter­anzahl – zu welchem Zeitpunkt müssen sie erfüllt sein? ........ 76

» Tariftreue­ und Vergabegesetze in den Ländern ...................... 77

NAMEN UND NACHRICHTEN 78

SICHERHEIT VON A BIS Z 82

IMPRESSUM 87

DAS LETZTE 88

» Dr. Harald Olschok: Das staatliche Gewaltmonopol und die Parkraumbewirtschaftung ........................................... 88

> BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGE!

Inhalt

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VOD / VSD

> Großveranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder auch Fußballspiele sind für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihrer Freizeitgestal­tung. Für einen sicheren Ablauf werden Veran­staltungsordnungs­ und ­sicherheitsdienste (VOD / VSD) eingesetzt. In den vergangenen Jahren ist die Branche unter schwierigen Rahmenbedingungen deutliche Schritte in Rich­tung Professionalisierung gegangen, die von Öffentlichkeit und professionellem Umfeld nicht immer hinreichend beachtet wurden. Ruf und Ansehen sowie nicht zuletzt das Selbstbewusst­sein von VOD / VSD bleiben angesichts des bereits Erreichten erstaunlich ausbaufähig (siehe Schütte et al. 2019). Daher hat sich unter Leitung der Bergischen Universität Wuppertal das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Professionalisierung des Veranstaltungsordnungsdienstes (ProVOD)“ der Aufgabe angenommen, nach weiteren Professio­nalisierungspotenzialen in den Arbeitsbedin­gungen von VOD und VSD zu suchen und Ansätze der bestmöglichen Umsetzung zu identifizieren. Der Ausarbeitung und Pilotierung von Qualifizie­rungskonzepten kam dabei eine besondere Rolle zu. Die Ergebnisse aus drei Jahren Projektarbeit präsentierten die Verantwortlichen Ende Oktober 2019 in der Historischen Stadthalle Wuppertal.

„Die Erwartungen an die VOD / VSD­Dienst­leister stellen eine große Herausforderung für eine Branche dar, die aktuell negativ von Mindestlohnstrukturen, hoher Fluktuation, fehlender kontextbezogener Qualifikation und in der Öffentlichkeit häufig durch negative Bericht­

erstattung sowie einem schlechten Ruf geprägt ist“, erklärte Projektleiter Prof. Dr.­Ing. Frank Fiedrich von der Bergischen Universität Wupper­tal (BUW). Dessen Lehrstuhl für Bevölke­rungsschutz, Katastrophenhilfe und Objekt­sicherheit kooperierte dabei mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Internationalen Bildungs­ und Trainingszentrum für Veranstaltungssicherheit (IBIT). Der BDSW war als assoziierter Partner unterstützend neben dem Deutschen Fußball­bund, der Deutschen Hochschule der Polizei sowie Vertreter/innen der Branche aus dem In­ und Ausland an ProVOD beteiligt.

Nach der Begrüßung durch den Rektor der Bergischen Universität Wuppertal Prof. Dr. Lambert T. Koch blickten die Projektverantwort­lichen gemeinsam mit rund 130 Teilnehmenden aus Deutschland und Österreich auf drei Jahre intensive Zusammenarbeit zurück. Projektleiter Fiedrich zeichnete nochmal die großen Linien von ProVOD nach: „Mit dem Gesamtprojekt haben wir die Branche aus ganz verschiedenen Perspektiven betrachtet. Wir haben die psychi­schen Gefährdungen und Ängste am Arbeitsplatz im Kontrast zu einem umfangreichen Aufgaben­ und Arbeitsspektrum der Sicherheitsdienste und ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt. Für die Untersuchung der Qualität der Zusammen­arbeit im Sicherheitsnetzwerk auf Großveran­staltungen war uns wichtig, zu schauen, wie es um die Selbst­ und Fremdwahrnehmung der Branche bestellt ist. Wir sind zudem auf recht­liche und organisatorische Fragen eingegangen

Professionalisierung von Veranstaltungs ordnungs- und -sicherheitsdienstenErgebnisse einer dreijährigen Zusammenarbeit

Von Malte Schönefeld, Dr. Patricia M. Schütte und Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich

DR. PATRICIA M. SCHÜTTE Sozialwissenschaftlerin und seit 2016 wissenschaft­liche Mitarbeiterin am Lehr­stuhl Bevölkerungsschutz, Katastrophen hilfe und Objekt­sicherheit der Bergischen Universität Wuppertal. Derzeit ist sie verantwortlich für das Projekt ProVOD und erforscht, wie sich Veranstaltungs­ordnungsdienste z. B. bei Musikfestivals, Fußballspielen und Volksfesten organisieren und wie sie dabei von ihren Stakeholdern wahrgenom­men werden. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die empirische Untersuchung der Wahrneh­mung des Berufsstandes sowie dessen Wirkungen auf die Sicherheitswahrnehmung von Veranstaltungsbesucher/innen.

Nach dreijähriger Laufzeit endete im Dezember 2019 das Forschungsprojekt „Professionalisierung des Veranstaltungsordnungsdienstes“ (ProVOD). Die vielfältigen Ergebnisse des Projekts zu Aus- und Fortbildung sowie rechtlichen und organisationalen Rahmenbedingungen bilden eine solide Grundlage für kurz- und langfristige Entwicklungen der Veranstaltungsordnungsdienste und Veranstaltungssicherheitsdienste. Ende Oktober wurden diese Ergebnisse vor mehr als 130 Teilnehmenden aus dem In- und Ausland mit professionellem Bezug zu Großveranstaltungen in Wuppertal vorgestellt.

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VOD / VSD

und haben uns vergleichend angeschaut, wie die Branche im Ausland funktioniert.“

BDSW­Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok zeigte in seiner Keynote „Private Sicher­heits­ und Ordnungsdienste auf Veranstal tungen“ die aktuellen Herausforderungen und Perspek­tiven der Branche auf. Dabei wurde einmal mehr deutlich, wie wichtig eine saubere begriffliche Trennung von Veranstaltungs ordnungsdiensten und Veranstaltungssicherheitsdiensten ist. Diese hat reale rechtliche Implikationen, beispiels­weise bei dem sich derzeit auf Bundesebene in der Ausarbeitung befindlichen Sicherheitsdienst­leistungsgesetz (SDLG­E).

Sabine Funk (IBIT) betrachtete in ihrem Vortrag die „Branche der Veranstaltungsordnungsdienste national und international“, wobei nochmals die problematischen strukturellen Bedingungen der Branche in Deutschland herausgestellt wurden (Mindestlohn, hohe Mit arbeiterfluktuation, nied­riges Qualifizierungs niveau vor allem auf Ebene der Basiskräfte). Es wurde aber auch deutlich, dass die VOD / VSD in anderen Ländern häufig ebenfalls unter ähnlich herausfordernden Bedin­gungen arbeiten.

Die in ProVOD entwickelten und pilotierten Aus­ und Fortbildungseinheiten für Basiskräfte, sowie mittlere und gehobene Führungskräfte stellten Jens Heilshorn (BBK) und Jens Leven (Evaluationsbüro bueffee) vor. In einem aufwen­digen Prozess wurden unter lebhafter Betei­ligung der Branche jeweils Pilotlehrgänge für die verschiedenen Hierarchiestufen entworfen und durchgeführt, die anschließend evaluiert, daraufhin angepasst und schließlich finalisiert wurden. In ihrer finalen Form tragen die Umfänge der Lehrgänge (Basiskräfte 3­tägig; Führungs­kräfte 5­tägig) den zeitlichen Beschränkungen Rechnung, die für die branchen typisch gering­fügig Beschäftigten in besonderem Maße gelten. Inhaltlich verfolgen die verschiedenen Formate allesamt einen fachübergreifenden Ansatz von rechtlichen Aspekten über Szenarioplanung bis hin zu Grundlagen des Crowd Managements. Da mit dem Ende von ProVOD auch die Möglich­keiten enden, VOD / VSD­Personal über das Projekt zu schulen, sollen auf Basis der finali­sierten Pilotseminare sogenannte Train­the­Trainer­Lösungen die ProVOD­Aus­ und ­Fort­bildungen verstetigen.

Dr. Patricia Schütte und Malte Schönefeld (beide BUW) berichteten in ihrem anschlie­ßenden Vortrag mit Workshopteil von den Ergeb­nissen ihrer umfangreichen Beobachtungen auf Großveranstaltungen verschiedenster Veranstal­tungstypen (Fußball, Festivals, Hallenkonzerte,

Volksfeste u. a.) und ihrer zahlreichen Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtig­sten Gewerke im Sicherheits­ und Ordnungs­netzwerk. Ein zentrales Ergebnis war dabei, dass Selbst­ und Fremdwahrnehmung von VOD / VSD eine zentrale Rolle für die Qualität ihrer Arbeit spielen, denn sie beeinflussen maßgeblich auch das so wichtige interorganisationale Netzwerk für die Herstellung von Sicherheit und Ordnung auf Großveranstaltungen. Auf der Basis ihrer Datenlage, die in der Fülle dieser Branche wohl einmalig ist, entwickelten sie Handlungs­empfehlungen für VOD / VSD in den Sektoren „Technik“, „Organisation“ und „Mensch“. Diese wurden von den Teilnehmenden der Abschluss­konferenz in einem anschließenden Workshop evaluiert. Unter Berücksichtigung der dort gewonnenen Evaluationsergebnisse sind diese Handlungsempfehlungen mittlerweile veröffent­licht und können von Interessierten über [email protected] angefragt werden.

Rechtsanwalt Volker Löhr (Kanzlei Löhr)erstellte im Rahmen des Projektes einen Status­bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche. In diesem wurde Stellung bezogen zu Dauert hemen wie dem Arbeitnehmerüber­lassungsgesetz oder der § 34a­Problematik. In seinem Referat auf der Abschlusskonferenz spannte er wie eingangs bereits BDSW­Haupt­geschäftsführer Olschok den Bogen zu aktuellen Entwicklungen: Mit dem sich auf Bundes ebene in Planung befindlichen SDLG­E (mit dessen Inkrafttreten die Zuständigkeit für die Sicherheits­wirtschaft vom Bundeswirtschaftsminis terium auf das Bundesinnenministerium übergehen würde) werden sich für die Branche wohl gravie­rende Änderungen ergeben. Das Zeitfenster, sich in der begrifflichen Bestimmung der eige­nen Tätigkeit klar zu werden und die jeweiligen rechtlichen Implikationen zu bedenken, sei genau jetzt. Die passende rechtliche Stellschraube zur weiteren Professionalisierung von VOD / VSD sieht Löhr daher aktuell in einer scharfen begriff­lichen Trennung von Veranstaltungsordnungs­dienst (VOD) und Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD): Eine entsprechende Definition in Ausblick auf die Arbeit am Wortlaut des SDLG­E legte Löhr bei der ProVOD­ Abschlusskonferenz vor. Interessierte erhalten den Definitionstext unter [email protected].

In der abschließenden Podiumsdiskussion „Quo vadis, VOD?“ wandten Martin Houbé (Special Security Services Deutschland und Arbeitskreis VOD des BDSW), Sabine Funk (IBIT), Patricia Schütte (BUW) und Volker Löhr (Kanzlei Löhr) ihren Blick in die Zukunft: Es wurde hierbei deut­

MALTE SCHÖNEFELD, M.A. ist Politikwissenschaftler

und seit 2016 wissenschaft­licher Mitarbeiter am Lehr­

stuhl für Bevölkerungsschutz, Katastrophen hilfe und Objekt­

sicherheit der Bergischen Universität Wuppertal. Im

Projekt ProVOD verantwortet er das Arbeits paket „recht­

liche und organisationale Rahmenbedingungen“.

PROF. DR.-ING. FRANK FIEDRICH

seit 2009 Professor für Bevölkerungsschutz, Katastro­

phenhilfe und Objekt­sicherheit an der Bergischen Universität Wuppertal. Nach seiner Promotion am Karls­

ruher Institut für Tech­nologie arbeitete er als

Assistenzprofessor am Insti­tute for Crisis, Disaster and

Risk Management der George Washington University in

den USA. Seine Forschungs­interessen umfassen unter anderem die Sicherheit von Großveranstaltungen, inter­organisationale Zusammen­

arbeit, Risiko­ und Krisen­kommunikation sowie urbane

Resilienz.

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VOD / VSD

lich, dass die Branche zweifellos Fort­schritte macht, diese jedoch offensiver verkaufen müsste. Auch das derzeit auf Bundesebene geplante SDLG­E wird die Branche in Zukunft bewegen. Eine Positio­nierung hierzu sei unausweichlich, wenn man die Zukunft der Branche aktiv mitge­stalten wolle.

Welche Bilanz können wir nach drei Jahren Projektarbeit aus unserer Sicht ziehen?

1. Seit unserem Artikel von 2017 ist einige Zeit vergangen, aber es besteht nach wie vor eine zentrale Herausforde­rung der Branche in den „begrifflichen Unschärfen“ (Schönefeld et al. 2017). Hier hat sich noch nicht so viel geändert. Das zeigen die Diskussionen auf der Abschlussveranstaltung 2019. Es bedarf noch immer dringend eines einheit­lichen Wordings, klarer Definitionen und Abgrenzungen, um VOD und VSD zu

unterscheiden, damit hierauf basierend Arbeitsbedingungen näher bestimmt werden können, Qualifikationen und Aufgaben festlegbar sind. Branchen­intern, zwischen Vertreter/innen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Veranstaltern, Geneh migungsbehörden etc. finden noch intensive Aus­ und Verhandlungen darü­ber statt. Immerhin: Es wird inzwischen viel mehr organisationsübergreifend

(Vl.) Dr. Frank Sicking (VDI), Uni­Rektor Prof Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch, Jens Leven (bueffee), Prof. Dr.­Ing. Frank Fiedrich (Bergische Universität), Jens Heilshorn

(Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), Malte Schönefeld (Bergische Universität), Martin Houbé (Special Security Services Deutschland),

Tanja Leven (bueffee), Dr. Patricia Schütte (Bergische Universität), Linda Wolter (Special Security Services Deutschland), Volker Löhr (Kanzlei Löhr), Dr. Harald

Olschok (BDSW) und Sabine Funk (IBIT). Bild: © Michael Mutzberg

(Vl.) Jens Heilshorn (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen­

hilfe), Jens Leven (bueffee), Prof. Dr. Lambert T. Koch (Bergische Universität

Wuppertal) und Prof. Dr.­Ing. Frank Fiedrich (Bergische Universität Wuppertal)

Bild: © Bo Tackenberg

(Vl.) Hendrik Große Lefert (Deutscher Fußball­Bund) und Dr. Harald

Olschok (BDSW)

Bild: © Bo Tackenberg

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VOD / VSD

darüber geredet. Ein Fortschritt! Dennoch, eine Einigung erscheint hier dringend notwendig. Große Hoffnung dafür bietet das auch auf unserer Veranstaltung diskutierte SDLG­E.

2. Wir bleiben dabei: Es hat sich in den letzten Jahren branchenintern einiges in Rich­tung Professionalisierung getan. Allerdings ist das – auch unter den VOD und VSD selbst – nicht jedem ersichtlich. Nach wie vor überlagert das schlechte Image der Branche die Fortschritte. Um unseren Artikel von 2019 noch einmal zu zitieren: „Bei aller teils berechtigten Kritik und einem Ruf, der sich nun erst langsam bessert, sei auch gesagt: Vieles ist besser als ange nommen, und die Branche erkennt ihre eige­

LITERATUR:

Schönefeld, M.; Schütte, P.; Fiedrich, F. (2019a): Veranstaltungsordnungs­

dienste als wahrnehmungsbeeinflussende Akteure bei der Sicherheit von

Großveranstal tungen. In: Lange, H.­J.; Wendekamm, M. (Hrsg.): Postfaktische‘

Sicherheitspolitik!? Gewährleistung von Sicherheit in unübersichtlichen Zeiten.

Springer Fachmedien, Wiesbaden.

Schönefeld, M.; Schütte­Bestek, P.; Fiedrich, F. (2017): „Lights out, spot on!

Veranstaltungsordnungsdienste im Fokus der Forschung“, DSD 02/2017, S. 3­5.

Schütte, P.; Schönefeld, M.; Fiedrich, F. (2019): Überdeckt das Festhalten an

Mythen reale Fortschritte in der Branche der Veranstaltungsordnungsdienste?,

DSD 01/2019, 7­10.

Schütte, P.; Schönefeld, M.; Göbel, L.; Kierspe, H.; Fiedrich, F. (2018): Inter­

organisationale Zusammenarbeit auf Großveranstaltungen am Beispiel von

Polizei und Veranstaltungsordnungsdiensten. In: Christian Barthel (Hg.):

Polizeiliche Gefahrenabwehr und Sicherheitsproduktion durch Netzwerk­

gestaltung. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, S. 193­214.

Schönefeld, M.; Schütte, P.; Fiedrich, F. (2019b): Subjektive Sicherheit oder

Angst? Einflüsse von Veranstaltungsordnungsdiensten auf die Wahrnehmung

anderer Sicherheitsakteure und Besucher/innen von Großveranstaltungen.

In: Rieken, B. (Hrsg.): Angst in der Katastrophenforschung, ­vorsorge und

­bewältigung. Schriftenreihe Psychotherapiewissenschaft in Forschung,

Profession und Kultur. Waxmann Verlag, Wien.

Präsentation Workshop­Ergebnisse: (vl.) Malte Schönefeld (Bergische Universität Wuppertal), Dr. Patricia M.

Schütte (Bergische Universität Wuppertal), Ramian Fathi (Bergische Universität Wuppertal) und Sabine Funk

(IBIT GmbH) Bild: © Bo Tackenberg

Podiumsdiskussion: Volker Löhr (Kanzlei Löhr), Jens Heilshorn (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und

Katastrophenhilfe), Sabine Funk (IBIT GmbH), Martin Houbé (Special Security Services Deutschland GmbH),

Dr. Patricia M. Schütte (Bergische Universität Wuppertal) und Moderator Prof. Dr.­Ing. Frank Fiedrich

(Bergische Universität Wuppertal) Bild: © Bo Tackenberg

nen Professio nalisierungsbemühungen häufig nicht.“ (Schütte et al. 2019, 9­10). Bei der „Nabelschau“ konzen­trieren sich die meisten vielmehr auf die Schwächen und Probleme als auf den Ausbau von Stärken, den insbesondere die Positiv beispiele unter den Dienst­leistern voranbringen können. Hier zeichnen sich nämlich viele Bemüh­ungen ab, das Personal zu entwickeln, Potenziale zu fördern, wegzukommen von den schlechten Bildern etc. Das ist keineswegs ein Plädoyer dafür, sich nun zurückzulehnen und alles einfach „laufen zu lassen“, vielmehr ein Hinweis darauf, dass es in der Branche nicht unmöglich ist, etwas zu bewegen. Denn es hat sich bereits vieles getan und das wird es auch weiter.

3. Letztlich ist uns in den drei Jahren deutlich geworden, dass Ansätze zur Professionalisierung (insbesondere hinsichtlich einer einheitlichen Qualifi­zierung) gar nicht unbedingt fehlen – im Gegenteil. In einigen Bereichen zeich­net sich bereits ein Überangebot und Neben einander ab. Das Problem hier ist, dass die jeweils Verantwortlichen noch nicht recht zusammengefunden haben, um einen gemeinsamen Stand auszuhandeln und zu definieren, in welche Richtung es weitergehen kann, um die Branche weiter zu stärken und einer möglichen Zerfaserung entgegen zu wirken.Es bleibt zu hoffen, dass das kommende

SDLG­E eine ein deutige Richtung vorgibt und eine solide Basis für die Weiterent­wicklung der Branche durch alle Beteilig­ten bzw. Betroffenen gemeinsam ermög­licht. Sicher ist auch, es wäre nur der erste Schritt eines Weges, der in den nächsten Jahren noch zu gehen ist. <

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> Sowohl konzeptionell als auch operativ wurde den Herausforderungen – von Zuschauer­fehlverhalten über Witterungslagen bis hin zur Abwehr von potenziellen terroristischen Angrif­fen – aktiv begegnet und alles Erdenkliche zum Schutz der Veranstaltungen und der Besucher getan. Der Gesetzgeber dagegen lässt den Veran­stalter weitgehend allein durch eine Gewerbe­ordnung, die nicht auf die speziellen Notwendig­keiten bei Veranstaltungen geschweige denn im Fußball ausgelegt ist. Die gesetzlich vorgeschrie­bene sogenannte Unterrichtung von Ordnern berücksichtigt die Bedarfe nicht ansatzweise und führt aus unserer Sicht zu haftungsrechtlichen Risiken. Daher hat der Fußball gehandelt.

Was ist das Problem?Die gesetzliche, gewerberechtliche Auflage

nach dem § 34a der GewO kann, begründet in der hohen Anzahl der Mitarbeiter in Verbindung mit dem Beschäftigungsstatus von 450­Euro­ Kräften, effektiv nicht umgesetzt werden und ist auch durch die derzeit noch verantwortlichen Kammern allein auf Grund der hohen Fluktua­tionszahlen nicht zu realisieren. Es herrscht zudem eine flächendeckende Un sicherheit, da viele Ordnungsbehörden verschiedene Auf ­fassungen zur gewerberechtlichen Definition von Bewach ungsaufgaben haben. Es gibt keine bundeseinheitliche Linie in der Bewertung der einzelnen Tätigkeiten. Auch wenn fachlich aner­kannt gute Einordnungen existieren, werden kritische Diskussionen mit zuständigen Behör­den gemieden, um die bereits schwierige Situa­tion nicht durch eine auf Unsicherheiten basie­rende Absicherungsmentalität zu verschlechtern.

Die Unterrichtung gemäß § 34a GewO ist für die Großveranstaltung aus unserer Sicht unge­eignet und trägt nicht zur Gefahrenabwehr oder dem Schutz der Besucher bei, hat zudem keine praktischen Anteile. Bei einem Schadensereignis muss sich zuallererst der Veranstalter und dann erst der Gesetzgeber hinterfragen, ob der § 34a wirklich als ausreichend angesehen werden kann.

Darüber hinaus beschränkt sich die Zuver­lässigkeitsüberprüfung bei einem vereinseigenen Ordnungsdienst auf das Führungszeugnis, wie auch bei Caterern, Hostessen etc. Dies entspricht nach allgemeiner, insbesondere politischer Auffassung nicht den Erfordernissen. Hier ist eine gesetzliche Änderung notwendig. Ansonsten könnte das Ergebnis sein, dass nur vereinseigene Ordner ohne Qualifizierungs­ und ohne geeignete Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Einsatz kommen.

Aus diesen Gründen hat der DFB mit allen relevanten Netzwerkpartnern ein eigenes Quali­fizierungskonzept mit fachtheoretischen und fachpraktischen fußballspezifischen Inhalten entwickelt, die sich auf die tatsächlichen Einsätze beziehen und das sichere Stadion erlebnis der Besucher deutlich verbessern. Dieses Konzept wurde allein schon aus haftungsrelevanten Erwägungen in Eigen initiative und mit erheb­lichen Investitionen umgesetzt und hat sich nach Rückmeldungen der Verantwortlichen (insbesondere von Sicherheitsbeauftragten und Veranstaltungsleitern) der Clubs und des DFB absolut bewährt.

Die Ligen haben damit bereits viel für die Verbesserung der Veranstaltungssicherheit getan und wir sind uns einig, dass es dringend der

DFB-Qualifizierungsprogramm für die Ordner im Profifußball

Von Tobias Leibrock

TOBIAS LEIBROCK ist Mitarbeiter im Team Sicherheit beim Deutscher Fußball­Bund e. V. und als Projektleiter für die „Qualifi­zierung der Sicherheits­ und Ordnungsdienste“ im Profifuß­ball zuständig.

Über 21 Mio. Besucher kommen jährlich in den ersten drei Ligen in Deutschland in die Stadien. Die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz der Besucher bei diesen Veranstaltungen obliegt dem Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Der Fußball investiert seit Jahren sehr intensiv in die weitere Verbesserung der Sicherheit, insbesondere in Qualifizierungen.

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politischen Unterstützung bedarf, damit dieser erreichte Qualifizie­rungsstatus erhalten bleibt und nicht durch eine teure Unterrich­tung ohne fachliche Inhalte, ohne Prüfung und ohne Praxisanteile (§ 34a) konterkariert wird und letztlich von den gewerblichen Unter­nehmen abgelehnt werden muss.

Gerade in der aktuellen Entwicklung, bei der das private Sicher­heitsgewerbe zukünftig beim Innen­ und nicht mehr beim Wirt­schaftsressort verankert wird, muss gemeinsam eine Lösung mit den Ministerien und den Kammern angestrebt werden. Hierfür sind wir auch im Gespräch mit dem BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft), um überzogene und praxisferne Anforde­rung an die Qualifizierung gerade jetzt zu verhindern. Gern können Sie sich mit entsprechenden Vorschlägen einbringen!

Was wollen wir erreichen?Jeder in einem Fußballstadion eingesetzte Abschnittsleiter

oder höherwertige operativ eingesetzte Führungskraft (m/w/d) und dessen Vertreter muss derzeit im Besitz der Sachkunde­prüfung (oder höher) gemäß § 34a GewO sein. Dieser ist über das neu eingeführte Bewacherregister zu melden und zu überprüfen gemäß der Vorgabe für zugangsgeschützte Großveranstaltungen.

Sämtliche weitere als Ordner, Service­ oder Sicherheitsmit ­arbeiter eingesetzte Personen sind gemäß QuaSOD zu beschulen und in dem bereits entwickelten und gelebten Portal einzupflegen.

Jeder im Stadion eingesetzte Ordner soll die Zuverlässigkeits­überprüfung für zugangsgeschützte Großveranstaltungen durch­laufen müssen, ohne zwingend eine Unterrichtung gemäß § 34a zu absolvieren. Die Ordnungsbehörden benötigen hier die Grundlage, diese Überprüfung durchführen zu können.

Unser KonzeptVeranstaltungsordner sehen sich als „begleitende Partner“ der

Besucher der Fußballveranstaltung, die vorrangig die Aufgabe haben, den Besuchern die Veranstaltung zum „positiven Erlebnis“ werden zu lassen. An dieser Prämisse müssen sich alle Verhaltensweisen (Sprache, Gestik, Mimik) der Veranstaltungsordner, Führungskräfte und Sonderkräfte unterordnen, um den Besuchern der Fußball­veranstaltung ein sicheres Stadionerlebnis zu gewährleisten. Die Ordnungsdienstkräfte müssen die rechtlichen Grundlagen (StGB, BGB, StPO, Waffenrecht), die für die Gewährleistung des ordnungs­gemäßen Ablaufs der Veranstaltung notwendig sind, kennen und

anwenden können. Des Weiteren sollen die Veranstaltungsordner sich an ihren jeweiligen Arbeitsorten auskennen und sicher fühlen. Die Mitarbeiter sollen die vorhandenen Rettungs­, Brandschutz­ und Erste­Hilfe­Einrichtungen kennen und bedienen können.

Die Grundschulung ist in 6 Module aufgeteilt.Das Modul 1 ist eine theoretische Ausbildung, welche in einer Präsenzschulung oder im E­Learning vermittelt werden kann. Hier werden u. a. folgende Themen vermittelt:

» Aufgaben und Anforderungen des Ordnungsdienstes » Befugnisse als Besitzdiener » Rechtliche Grundlagen nach StGB, BGB, StPO, Waffen­ und Sprengstoffgesetz

» Kommunikation, Konfliktsituationen und Zusammenarbeit mit anderen GewerkenDie Ausbildungsdauer beträgt ca. 11 Unterrichtseinheiten und

es wird nach dem Modul eine Prüfung abgelegt.Die Module 2 bis 6 sind überwiegend praktische Ausbildungs­

module mit u. a. folgenden Themenbereichen: » Zutrittssysteme / Akkreditierungen » Haus­ und Stadionordnung, Unfallverhütungsvorschriften » Stadioneinweisung mit Flucht­ und Rettungswegen sowie Sammelplätzen

» Praktische Übungen im Umgang mit Löschmitteln » Erstversorgung von Verletzten » Deeskalationstraining – situationsgerechtes Verhalten » Kontrolle / Abtasten von Besuchern, verbotene Gegenstände

Die Ausbildungsdauer der Module 2 bis 6 beträgt ebenfalls 11 Unterrichtseinheiten.

Ein weiterer großer Vorteil unseres Konzeptes ist, dass es ohne großen Aufwand für weitere Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Festivals) erweiterbar ist.

Ausblick für die EURO 2020 und 2024Mit diesem weltweit und einmaligen Qualifizierungsprogramm

für die Ordnungsdienste im Profifußball erfüllen wir mehr als die Vorgaben der UEFA für internationale Wettbewerbe.

Unser Vorteil durch QuaSOD ist, dass alle Veranstaltungsordner in den oben aufgeführten Themenbereichen in allen Stadien einen einheitlichen Qualifizierungsstand haben und damit maßgeblich für einen reibungslosen sowie sicheren Ablauf der Fußballspiele beitragen.

Bild: BDSW Bilderpool

Bild: stock.adobe.com/de, 116428502

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Für die EURO müssen die Veranstaltungsordner nur noch in das Akkreditierungssystem der UEFA eingewiesen werden und ggf. in veranstaltungsinterne Zeitabläufe und zusätzliche Aufbauten.

Unser Ziel/LösungDie Notwendigkeit einer IHK­Beschulung gemäß § 34a GewO

für Sicherheitsmitarbeiter/Ordner bei zugangsgeschützten Groß­veranstaltungen wird auf die Leitungsfunktionen beschränkt.

Die weiteren Mitarbeiter müssen gemäß QuaSOD geschult und erfasst sein. Die in der Datenbank erfassten Mitarbeiter werden durch eine zu benennende Behörde auf ihre Zuverlässigkeit über­prüft.

Die Vereine verpflichten sich, wie bereits umgesetzt, keine Mit ­arbeiter einzusetzen, welchen nicht die Zuverlässigkeit beschieden wurde. Hierfür könnte eine Schnittstelle vom Portal zur benennen­den Stelle erfolgen. Die Kennzeichnung erfolgt wie bereits im Portal vorhanden.

Für die Umsetzung bedarf es der Fachkompetenz im jeweils zuständigen Ministerium, die die Problematik erkennt und bereit ist, sich für unsere praktische und sicherheitsorientierte Lösung einzusetzen. Die Lösung wäre zukunftsweisend, da es die Durch­führung des Veranstaltungs­ bzw. Spielbetriebes im Sinne der Verkehrssicherungspflicht erleichtert und gleichzeitig gesichert wäre, dass die Veranstalter eine einheitliche Grundlage in der Umsetzung hätten. Jeder Ordner wäre zuverlässigkeitsüberprüft und bedarfsorientiert geschult.

Der DFB verfolgt mit dem Projekt QuaSOD seine Satzungs­zwecke gem. § 4 Nr. 1 der Satzung „(…) nachhaltige Führung und Organisation des Spielbetriebs (…)“ und § 4 Nr. 2 e) der Satzung „(…) Förderung von institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung jeder Form von Gewalt vorbeugen und entge­genwirken (…)“

Die entstehenden Kosten der Ausbildung einzelner Ordner wie auch die Auswahl der eingesetzten Ordner erfolgt nicht durch den DFB. Der DFB schafft die Grundlage zur Qualitätssicherung der Ordnerausbildung. QuaSOD trägt nach unseren Rückmeldungen maßgeblich dazu bei, das Organisationsverschulden sowie die Haftung für Geschäftsführungen sowie die am Spieltag verant­wortlichen Sicherheitsbeauftragten und Veranstaltungsleiter deutlich zu reduzieren.

Unsere Zahlen im Portal (Stand: 30.01.2020): » 54.403 Ordner im Portal registiert » 30.842 Ordner haben das Modul 1 abgeschlossen » 21.545 Ordner haben die Prüfung vom Modul 1 bestanden » 13.966 Ordner sind vollständig ausgebildet (Module 1 bis 6)

Gewinner: Die Besucher, der Veranstalter, die Mitarbeiter, das Sicherheitsgewerbe, die Polizei, die Feuerwehr und der Sanitäts­dienst. <

Bild: stock.adobe.com/de, 208571134

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> Ausgang des Ganzen: weiterhin ungewiss. Zahlt weiterhin der Steuerzahler für polizeiliche Einsätze, werden die Veranstalter zur Kasse gebeten oder wird es letztlich auf den Besucher von Veranstaltungen abgewälzt, indem sich die Eintrittskarten verteuern oder ein Sicherheitszu­schlag ausgewiesen wird? Habe ich nicht sowas auch auf der Rechnung von Flugtickets stehen?

Jetzt trifft die finanzielle Forderung für „Polizei einsätze“ zurzeit nicht die Ärmsten. Aber mehr Sicherheit kostet generell auch mehr, ist oftmals mit behördlichen Auflagen verbunden und trifft auch Vereine und Veranstalter, die nicht so liquide sind. So konnten wir uns vergangenes Jahr von der ersten Herrenmannschaft der SG Wattenscheid 09 verabschieden, die mangels Sponsoren einen Insolvenz antrag stellen und sich aus dem Spielbetrieb der Regionalliga West zurückziehen musste. Immerhin spielte man in den 90er Jahren in der ersten Bundesliga. Aller­dings dürfte der finanzielle Niedergang nicht nur mit Kosten für Sicherheit zu tun gehabt haben.

Diese Probleme hatte aber der SC 20 aus Oberhausen, als er als Gegner im Niederrhein­pokal den MSV Duisburg zugelost bekam. Die behördlichen Auflagen sahen ein Sicherheits­konzept vor, das der SC 20 nicht finanzieren konnte. Erfreulicherweise lieh der MSV dem Verein die Summe, sodass die Partie gespielt

werden konnte. Bestimmt hätte man das Geld viel lieber in die Abwehr investiert, ging das Spiel doch 0:11 für den MSV aus.

Dieses Beispiel zeigt jedoch, wieviel Einfluss behördliche Auflagen auf die Sicherheitskosten für Veranstaltungen haben. War es doch über viele Jahre üblich, die Sicherheit in die Bereiche Sicherheitsdienste und Veranstaltungsordnungs­dienste (VOD) bzw. Servicedienste zu splitten. Sicherheitsaufgaben erfüllten dementsprechend Personen, die Tätigkeiten ausübten, die im § 34a der GewO auch als solche deklariert waren, mit den gesetzlichen Voraussetzungen, mindestens also dem Unterrichtungsverfahren. Zugegebe­nermaßen ist der Gesetzestext etwas schwam­mig formuliert, sodass reichlich Spielraum für individuelle Auslegungen vorhanden ist. Um diesen ein wenig Einhalt zu gebieten veröffent­lichte der BDSW in der Broschüre “Partner für professionellen Veranstaltungsschutz” eine Defi­nition des VOD. Nun ist es aber so, dass einige – und es werden immer mehr – Ordnungsämter die Auffassung vertreten, dass alle Mitarbeiter eines gewerblichen Sicherheitsdienstes Sicher­heitsaufgaben verrichten und diese entspre­chend eine Unterrichtung, bzw. die Sachkunde nachweisen müssen. Totschlagargument ist oftmals, dass, selbst wenn die Personen keine Sicherheitsaufgabe haben, diese eventuell

DIRK DERNBACH ist Geschäftsführer der

Securitas Sport & Event GmbH & Co. KG.

Wer soll das bezahlen ...

Von Dirk Dernbach

… wer hat das bestellt, wer hat so viel Pinke-Pinke, wer hat so viel Geld? Das fragte sich 1949 schon Jupp Schmitz in seinem Karnevalslied. Wird sein Evergreen überwiegend in der Karnevals-saison gespielt, hat die Frage auch das restliche Jahr über nichts von ihrer Aktualität verloren. So stellt sie auch der Fußballclub Werder Bremen, da Bremen das einzige Bundesland ist, das der Deutschen Fußball Liga die Kosten für zusätzliche Polizei maßnahmen bei Hochsicher-heitsspielen in Rechnung stellt. Deren 36 angeschlossene Vereine der beiden deutschen Profi-ligen hatten jedoch entschieden, dass diese Kosten alleine auf Werder Bremen umgelegt werden sollen. Von den bei der Abstimmung anwesenden 34 Vereinsvertretern votierten 32 gegen den Bremer Antrag. RB Leipzig enthielt sich der Stimme und es sollte nicht schwer zu erraten sein, wer der Verein war, der gerne die Kosten von insgesamt 1,17 Mio. Euro gesplittet hätte.

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eingreifen müssen und spätestens dann eine Sicherheitstätigkeit ausüben. Recht­lich bestimmt angreifbar, aber wie bei der DFL – solange man nicht davon betroffen ist, interessiert es auch keinen wirklich. So bleibt es momentan bei individuellen juris­tischen Schlagabtauschen.

Kommen wir zur Headline dieses Arti­kels. Sollte sich die Meinung der Ord­nungsämter durchsetzen, stellt sich auch hier die Frage nach der Bezahlbarkeit und der Umsetzbarkeit. Legt man bei einem Fußballbundesligaspiel die Kosten für eine Sicherheitskraft, also Unterrichtungsver­fahren, QuaSod Schulung des DFB, Eintrag in das Bewacherregister und weitere Kleinig keiten wie Erste­Hilfe­ Lehrgang und ähnliches zu Grunde, kommt man schnell auf 1.500 Euro bevor die Person überhaupt ihren ersten Einsatz verrich­tet. Gehen wir mal davon aus, dass die designierte Sicherheitskraft die behörd­liche Überprüfung besteht, ansonsten ist das Geld sowieso weg, steht einem Einsatz nichts mehr im Wege. Da die meisten Einsatzkräfte im Eventbereich als „450­Euro­Kräfte“ tätig sind, entspricht dies einer ungefähren, monatlichen Einsatzmöglichkeit von 38 Stunden, hat

man denn genug Einsatzmöglichkeiten. Denn Mitarbeiter, die eine Affinität zu ihrem Lieblings verein monetär „veredeln“ möchten und nur dort eingesetzt werden wollen, rechnen sich bei einer Einsatz­zeit von fünf Stunden und rund 20 Spie­len im Jahr nicht. Und wenn es dann noch einer schafft, mehrere hundert Sicher­heitskräfte zum Einsatz zu bringen, weil es ja immer wiederkehrende Veranstal­tungen sind, wo kommen die zusätzlichen „ Hundertschaften“ bei einem Hochsicher­heitsspiel her? So entsendet Sicherheits­unternehmen A schon mal eine Busladung § 34a­Kräfte ins 300 km entfernte B weil

Sicherheitsdienst C die Personalstärken für das Heimspiel von D nicht zusammen bekommt. Dies auch Freitags, obwohl der Tag ja für Future reserviert ist. Aber wenn ich das Thema weiter verfolge bin ich schnell bei Z.

Kommt noch erschwerend hinzu, dass bundesweit Mitarbeiter zur Eventabsiche­rung gesucht werden und die „Eintritts­voraussetzungen“ die Rekrutierungen nicht einfacher machen.

Somit kann ich die Frage von Jupp Schmitz auch nicht beantworten, was ich aber sagen kann: Eventsicherheit wird teurer werden! <

Bild: BDSW Bilderpool

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> Die Vielzahl der unterschiedlichen Veran­staltungen, die Tag für Tag in Deutschland statt­finden, ist kaum mehr zu überblicken. Konzerte und Festivals, Volksfeste und Umzüge, Sport­veranstaltungen bis hin zu Fußballbundesliga­spielen, jede Woche sind Menschen unter­wegs, um ihre Freizeit zu genießen. Doch das Vergnügen ist nicht immer ungetrübt. Anschläge und Unglücksfälle aus der jüngeren Vergangen­heit haben das Sicherheitsgefühl der Menschen beeinflusst, der Schutz von Veranstaltungen wird immer wichtiger. Aber unsere Event­Gesell­schaft erwartet zugleich auch einen reibungs­losen Ablauf und ein gewisses Maß an Komfort und Service. Diesen Spagat vollführen private Sicherheitsunternehmen mit dem Einsatz von unterschiedlichen Mitarbeitern bei Veranstal­tungen.

Mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter dieser Unternehmen sind im Veranstaltungs­ und Ordnungsdienst tätig, Tendenz steigend. Hierbei ist die Einordnung der Mitarbeiter abhängig von der jeweiligen Art der Tätigkeit. Es muss abge­grenzt werden zwischen dem Veranstaltungs­sicherheitsdienst (VSD) und dem Veranstaltungs­ordnungsdienst (VOD). Beim VDS handelt es sich um alle Tätigkeiten, die den Regelungen des Gewerberechts unterfallen, also § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungs­verordnung (BewachV). Aber nicht alle Tätigkeiten dienen rein Schutz und Sicherheit der Veranstal­tung. Ein sehr großer Teil der Mitarbeiter üben Servicetätigkeiten aus, die mit dem Bewachungs­

recht nichts zu tun haben. Man spricht hier vom Veranstaltungsordnungsdienst (VOD).

Der Arbeitskreis VOD des BDSW hat in der Vergangenheit eine Definition des VOD erarbei­tet, die die Merkmale der Tätigkeit verdeutlicht. Demnach führt Veranstaltungsordnungsdienst durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungs­unternehmens gemäß § 34a der Gewerbeord­nung (GewO) eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung ohne die Über­tragung des Hausrechts durch den jeweiligen Veranstalter durchführt und dabei nicht selbst­ständig handelt, sondern engmaschig durch einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und nicht einer Erlaubnis nach § 34a GewO bedarf. Umfasst sind die folgenden Tätigkeiten:

» Kartenabriss und Platzanweisung » Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern

» Kartenkontrollen an Zuschauerblöcken und ­bereichen

» Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket)

» Steuerung von Menschenströmen durch Information

» Zufahrtskontrollen auf Akkreditierung » Evakuierungshelfer » Mengenkontrolle der Bereiche » Bergen von hilfsbedürftigen Personen » Lenkung des ruhenden und fließenden Ver kehrs auf dem Veranstaltungsgelände

» Freihalten von Flucht­ und Rettungswegen

ASS. JUR. MARTIN HILDEBRANDT

ist stv. Geschäftsführer des BDSW Bundesverband der

Sicherheitswirtschaft.

Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter im Veranstaltungsordnungsdienst

Von Ass. jur. Martin Hildebrandt

Private Sicherheitsunternehmen schützen und betreuen Veranstaltungen aller Art und Größe. Ihre Mitarbeiter sind dabei sowohl im Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) als auch im Veranstal-tungsordnungsdienst (VOD) tätig. Die Mitarbeiter des VOD unterfallen nicht den Regelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung, die in der Gewerbeordnung festgeschrieben sind. Sie werden daher nach dem Polizei- und Ordnungsrecht überprüft. Da es sich hier um Landesrecht handelt, ist keine einheitliche Rechtsgrundlage anwendbar. Der BDSW fordert eine einheitliche gesetzliche Grund-lage.

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Im Rahmen des vom BMF geförderten unter dem Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ durchgeführten Projekts „ProVOD: Professionalisierung des Veran­staltungsordnungsdienstes“ wurde eben­falls eine Definition erarbeitet. Hier wurden die Tätigkeiten, die bei Veranstaltungen regelmäßig anfallen, zusammengetragen und nach VSD und VOD unterteilt. Der VOD ist demnach insbesondere zuständig für die1. Freihaltung der Rettungswege sowie

der Zufahrtswege und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge durch Ansprache/Aufforderung/Information der Besucher,

2. Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungs­gelände,

3. Lenkung von Besucherströmen beim Einlass, während der Veranstaltung und beim Auslass,

4. Zugangskontrolle, den Kartenabriss und die Platzanweisung,

5. Unterstützung von Personen mit Mobili­tätseinschränkungen, insbesondere von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung,

6. Unterstützung und Lenkung von Besu­cherströmen im Fall einer notwendigen Räumung oder Evakuierung,

7. Meldung von Unfällen und Gefahren sowie von Verstößen gegen die Hausord­nung an die Ordnungsdienstleitung,

8. Erste­Hilfe­Leistung und die Unter­stützung beim Bergen hilfsbedürftiger Personen.

Der VSD nimmt sich demgegenüber der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten an:1. Körper­ oder Taschenkontrollen in

Einlassbereichen,2. Streifen­/ und Kontrollgänge im öffent­

lichen Verkehrsraum und in Haus­rechtsbereichen mit tatsächlich öffent­lichem Verkehr,

3. Schutz­ und Sicherungsaufgaben für Personen,

4. Bewachung und Sicherung fremden Eigentums,

5. Durchsetzung des Hausrechts.Deutlich wird, dass der VOD nur reine

Servicetätigkeiten durchführt, die sicher­heitsrelevanten Tätigkeiten bleiben dem VSD vorbehalten. Dies hat zur Folge, dass Mitarbeiter im VOD nicht den rechtlichen

Grundlagen des Bewachungsgewerbes unterfallen, da ihre Tätigkeit nicht dem Regelungsbereich des § 34a GewO unter­fallen. Sie müssen daher weder die Unter­richtung bzw. die Sachkundeprüfung nach­weisen, noch müssen sie im Rahmen der bewachungsrechtlichen Vorschriften auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden.

Stattdessen können die Mitarbeiter im VOD nach den Vorschriften des Polizei­ und Ordnungsrechts überprüft werden. Diese beziehen sich allgemein auf Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an Veran­staltungen teilnehmen und in diesem Zusammenhang möglicherweise Zugang zu bestimmten nicht allgemein zugäng­lichen Bereichen haben. Da es sich beim Polizei­ und Ordnungsrecht um Landes­recht handelt, sind die Regelungen hier aber höchst unterschiedlich.

Nur in wenigen Ländern gibt es eine gesetzlich kodierte Regelung, die die Zuver ­ lässigkeitsüberprüfung auf eine solide Grundlage stellt. Dies sind zum Beispiel § 45a des Allgemeinen Sicherheits­ und Ordnungsgesetzes Berlin, § 13b des Hessischen Gesetzes über die öffentliche

SAVE THE DATE!9. Bayerischer Sicherheitstag

... weitere Informationen in Kürze

19. Oktober 2020Nockherberg, München

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Sicherheit und Ordnung, § 44 des Säch­sischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und § 29 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen­ Anhalt. Auch § 21 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei Hamburg eröffnet die Möglichkeit einer Überprüfung.

Gemeinsam haben diese gesetzlichen Regelungen, dass sie nur wenig gemein­sam haben. Anwendungsbereich, Voraus­setzungen und Durchführung der Über­prüfungen variieren von Land zu Land. So spricht Hessen vom „privilegierten Zugang zu einer besonders gefährdeten Veran­staltung“, in Sachsen­Anhalt braucht es den „privilegierten Zugang zu einer Veran­staltung in öffentlicher oder nichtöffent­licher Trägerschaft“, wobei hier zusätz­lich „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen [müssen], dass in oder an Veranstaltungsobjekten Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und wenn dies aufgrund der Gefährdungslage oder auf die Veran­staltung bezogener Anhaltspunkte erfor­derlich ist.“ In Sachsen dagegen geht es um Überprüfungen „zum Zwecke der Gefahrenabwehr bei besonders gefähr­deten Veranstaltungen“. Alle Normen

erfordern die Einwilligung des Betroffenen.In den meisten Ländern wird die Über­

prüfung allerdings ohne explizite gesetz­liche Regelung auf der Grundlage der Einwilligung der Betroffenen durch­geführt. Dieses Verfahren wurde im Jahre 2006 im Zusammenhang mit der Fußball­WM in Deutschland eingeführt. Bereits damals wurde dieses Verfahren allerdings von den Datenschutzbeauftrag­ten des Bundes und der Länder kritisiert. In ihrer Entschließung vom 25./26. Oktober 2007 haben sie darauf hingewiesen, dass „allein die Einwilligung der Betroffenen in eine Zuverlässigkeitsüberprüfung keine legitimierende Grundlage für solche tiefe Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen kann.“ Die Datenschutzbeauftragten forderten daher schon damals, gesetzliche Grundlagen zu schaffen. In der Entschließung der Konfe­renz der unabhängigen Datenschutz­behörden des Bundes und der Länder vom 26. April 2018 wurde diese Forderung erneut aufgegriffen.

Für Sicherheitsunternehmen, die Mitar­beiter im Veranstaltungsordnungsdienst beschäftigen, stellt sich die Lage noch differenzierter dar. Die Überprüfung, sei es auf der Grundlage der genannten Gesetze oder ohne explizite Regelung, ist zum einen nicht vorgeschrieben, sondern liegt

im Ermessen der jeweiligen Polizeibehör­den. Zum anderen ist sie jeweils bezogen auf die aktuelle Veranstaltung. Die Ergeb­nisse können nicht für eine Folgeveran­staltung genutzt werden, auch wenn diese zeitlich unmittelbar danach stattfindet. Stattdessen muss das Unternehmen für jede Veranstaltung, für die eine Überprü­fung notwendig ist, erneut die Daten der jeweiligen Mitarbeiter zusammenstellen, persönliche Einverständniserklärungen jedes einzelnen Mitarbeiters einholen und weitergeben, sodass die Überprü­fung durchgeführt werden kann. Hier­bei entsteht ein immenser, unverhältnis­mäßiger, bürokratischer Aufwand.

Grundsätzlich ist eine Zuverlässigkeits­überprüfung auch für Mitarbeiter im Veranstaltungsordnungsdienst sinnvoll und notwendig. Der BDSW fordert jedoch eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage, die an die Überprüfungen der Sicherheitsmitarbeiter angelehnt ist. Sie soll in regelmäßigen Abständen durchge­führt werden und die Überprüfung nach dem Polizei­ und Ordnungsrecht ersetzen. Nur so kann eine den datenschutzrecht­lichen Vorschriften entsprechende, trans­parente und gleichzeitig nicht übermäßig bürokratische Lösung gefunden werden, die die Sicherheit bei allen Veranstal­tungen gleichermaßen gewährleistet. <

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Unter der Schirmherrschaft von Anja Karliczek, MdB, Bundesministerin für Bildung und Forschung.

Am 22. September 2020 findet zum fünften Mal der Tag der Aus- und Weiter-bildung im Rahmen der Messe Security Essen statt.

Erneut werden Auszubildende und Studierende aus der Sicherheitswirtschaft aus dem ganzen Bundesgebiet vom BDSW und der Messe Essen eingeladen, die Messe zu besuchen und sich an den Ständen ausgewählter Partner über die neuesten Entwicklungen im Sicherheitsbereich zu informieren.

Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor!

22. September 2020 Security Essen 2020 · Messe Essen

SAVE THE DATE

PARTNER FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG

TAG DER AUS- UND WEITERBILDUNG5. Digitale Arbeitswelten – Integrierte Sicherheit

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> Die Budgets für Veranstaltungen stiegen ebenfalls. Gemäß einer Prognose vom Meeting­ und Eventbarometer 2016 hat sich die Anzahl der Unternehmen, die über ein Veranstaltungs­budget von mehr als 500 Tausend Euro verfügen gegenüber 2006 auf 50 Prozent verdoppelt. Mögliche Gründe für die Zunahme der Etats in der Eventbranche könnten mit der fortschrei­tenden Technisierung und Implementierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie den gestie­genen Anforderungen an die Veranstaltungs­sicherheit zusammenhängen.

Dabei sind viele Vorkehrungen und Maßnah­men für die Besucher von Veranstaltungen nicht immer sichtbar oder treffen auf Unverständ­nis. Teilweise ist dies auch auf die Unwissen­heit und die Unsicherheit über Sinn und Nutzen von Präventionsmaßnahmen zurückzuführen. Für den Besucher bedeuten sie in der Regel einen Mehraufwand und längere Wartezeit, zum Beispiel beim Einlass.

Standards im VeranstaltungsordnungsdienstAls europaweiter Standard hat sich mitt­

lerweile die seit 2017 eingeführte maximale Taschengröße von DIN A4 auf Veranstaltungen durch gesetzt. Normalerweise führt dies nur noch selten zu Problemen, da frequente Besu­cher von Veranstaltungen sich inzwischen über

diese Regeln informiert und sich an den neuen Standard gewöhnt haben. Regelmäßig werden Servicemitarbeiter als sogenannte „Blocker“ auf Veranstaltungen eingesetzt, die Gäste bereits vor dem Einlass über aktuelle Veranstaltungs regeln informieren. Dadurch können Diskussionen und damit verbundene unnötige Wartezeiten am Einlass deutlich vermindert und gleichzeitig erhöht sich die Gästezufriedenheit.

Im internationalen Vergleich können die gängigen Regeln als moderat bezeichnet werden. In anderen Ländern, wie den USA, gelten teil­weise schärfere Sicherheitsregeln. So liegt die maximal erlaubte Taschengröße bei Konzerten der Rolling Stones bei DIN A5. In der NFL (National Football League) oder bei Konzerten von Ariana Grande sind grundsätzlich nur 100 Prozent transparente Taschen erlaubt, in denen die Utensilien einzeln, unverpackt und für den Sicherheitsmitarbeiter sichtbar sein müssen.

DIPL.-ING. DIRK BERNHARDT

ist verantwortlich fürdie Bereiche Marketing,

Unternehmenskommuni kation und Social Media bei B.E.S.T.Veranstaltungsdienste GmbH

Berlin.

Veränderte Bedingungen an die Veranstaltungs-kommunikation vor dem Hintergrund aktueller Sicherheitsstrategien

Von Dirk Bernhardt

Die Zahl der Veranstaltungen auf dem Tagungs-, Kongress- und Eventmarkt in Deutschland lag im Jahr 2018 bei rund 2,9 Millionen, die Anzahl der Teilnehmer belief sich auf rund 412 Millionen. Damit ist die Anzahl der Veranstaltungen im Vergleich zu 2015 zwar um ca. 6 Prozent zurück-gegangen, die Anzahl der Teilnehmer ist dagegen um ca. 5 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum haben sich die Ticketpreise für Veranstaltungen um 40 Prozent erhöht.

Die Anforderungen an die Veranstaltungssicherheit

nehmen zu.

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Der Gast erfährt den Besuch einer Veranstaltung als ganzheitliches Erlebnis. Aus diesem Grund sollte die Information und Ansprache von Gästen, neben allen Aspekten der Sicherheitskommunikation, einen hohen Stellenwert in der Veranstal­tungskommunikation besitzen.

Bei stark nachgefragten Konzerten kann es vorkommen, dass eine präven­tive Kommunikation bereits in der Warte­schlange und eventuell sogar Tage vor dem Event beginnt. Um Fan­Unruhen und einen Sturm auf den Einlass zu vermeiden, wird vom Veranstaltungsordnungsdienst gemeinsam mit den wartenden Gästen ein sogenanntes „Numbering“ durchgeführt. Hier werden Fans gemäß ihrer tatsäch­lichen Ankunft in der Warteschlange numerisch erfasst und entsprechend ihrer Wartenummer gruppenweise in die Halle eingelassen.

Sämtliche Sonderregelungen bei Veran­staltungen bedeuten für den Veranstal­tungsordnungsdienst in der Regel einen erhöhten Kommunikations­ und Mitar­beiteraufwand. Dabei können moderne Kommunikationswege über Social­Media­ Kanäle helfen. Besonders die jüngeren Generationen sind in der Lage, veranstal­tungsrelevante Informationen schnell und flexibel über die sozialen Netzwerke zu adaptieren und sich Informationen eigen­ständig zu verschaffen. Insofern hängt die Kommunikationsstrategie auch von dem Event selbst ab.

Die Effektivität der KommunikationSehr gut funktionieren in der Regel

Hinweise auf gedruckten Tickets, die auf aktuelle Veranstaltungsregelungen im Vorfeld hinweisen. In einer Studie von 2011 untersuchte Paul Walker den Zusammen­hang zwischen verschiedenen Kommu­nikationskanälen und deren Effektivität. Er fand heraus, dass die direkte Anspra­che durch die Sicherheitsmitarbeiter die höchste Effektivität besitzt.

Eine „Just­in­Time“­Kommunikation, wie beispielsweise durch Social Media, kann sich aber auch nachteilig auf die Veran­staltungssicherheit auswirken. So kam es im Jahr 2017 bei einem Festival in Barcelona zu einem Bühnenbrand durch eine Fehlfunktion in der Pyrotechnik. Die Evakuierung des Festivalgeländes wurde erschwert, da Gäste bis zuletzt versucht hatten, Livebilder vom Brand zu streamen und so die bestehenden Sicherheits­konzepte und ­abläufe aushebelten.

Kommunikationskanäle und Reaktionszeit

Die effektive Kommunikation mit Gästen über die zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle sollte deshalb ein wichtiger Bestandteil aktueller Veranstal­tungskonzepte sein. Mit nur wenigen oder fehlenden Informationen werden Besucher einer Veranstaltung nur selten das tun, was man von ihnen erwartet und sich even­tuell selbst und andere in Gefahr bringen. Effektive Kommunikation ist deshalb der

wichtigste Faktor, um die Reaktionszeit in Notsituationen zu vermindern.

Der moderne Veranstaltungsordnungs­dienst sollte in der Lage sein, die sich verändernden Rahmenbedingungen bei Veranstaltungen flexibel und sicher zu handhaben. Das oberste Ziel sämtlicher Kommunikationsstrategien muss sein, die Sicherheit der Besucher zu gewähr­leisten und potenziellen Risiken präventiv ent gegenzuwirken. Gäste werden Mitar­beitern, die ihnen bereits auf dem Weg zur Veranstaltung begegnet sind und von denen sie idealerweise kompetente Auskünfte und Informationen erhalten haben, auch in Notsituationen eher vertrauen und ihren Anweisungen Folge leisten. <

Information und Ansprache als Teil des ganzheitlichen Veran­staltungserlebnisses.

Flexible Kommunika­tionsstrategien im Veranstaltungs­ordnungsdienst

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> Man sollte sich vor Augen führen, dass Veranstaltungen durch ein offenes, dynamisches System mit drei Komponenten definiert werden. Diese sind:1. die Inszenierung auf der Bühne oder in einem

Raum,2. das Verhalten der Besucher,3. die Umwelt mit dem Verkehr, dem Wetter,

Unwägbarkeiten wie einem Streik des ÖPNV oder ähnlichem.Der Sicherheitsbegriff wird in verschiedene

Dimensionen unterteilt, die wiederum aus Sicht des Veranstalters, der Besucher und der Behör­den und Organisationen mit Sicherheitsaufga­ben (BOS) eigenständig bewertet werden.

Deshalb erscheint es zunächst fast unmög­lich, den optimalen Weg zur sicheren Veranstal­tung theoretisch in einem Sicherheitskonzept zu fassen und in der Realität mit Leben zu füllen.

Jedes Veranstaltungsformat beinhaltet ein Potenzial an Sicherheit und Unsicherheit. Die Darstellung dieser sicheren und unsicheren

Bereiche mit nur ein, zwei, drei oder mehr Methoden der Risikobetrachtung führt nicht zu einer Stärkung der Veranstal­tung im Sinne einer Widerstandsfähigkeit.

Dennoch gab es in der Vergangen­heit unzählige Veranstaltungen,

die ohne eine besondere Form der Sicherheits betrachtung sicher durchgeführt wurden. Welche Faktoren spielen hier eine Rolle? Anders gefragt:

Sind Veranstaltungen, die ein 500 seitiges Sicherheitskonzept

haben, automatisch sicherer?Die Beantwortung der Frage kann

ganz klar mit Nein beantwortet werden, denn die Quantität des Sicherheitskonzepts sagt nichts über die Qualität aus. Die Sicherheitskonzeption ist eine Handlungsanweisung für die Akteure der Sicherheitsorganisation und ein Arbeitspapier, das den Prozess zur Erfüllung von Schutzzie­len definiert. Die Praxis wird geprägt durch eine präventive Betrachtung aller Akteure, frei nach dem Motto: „Vorbeugen ist besser als heilen!“ Diese pragmatische Maxime reicht aber nicht, wenn denn dann doch ein Sicherheits konzept geschrieben werden soll oder muss.

Die Bewertung einer Veranstaltung erfolgt auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien. Dabei sind Veranstaltungen grundsätzlich positiv besetzt und emotional ansprechend. Hier möchte man Freude erleben, Musik hören, Wissenswertes erfahren, Brauchtum leben, sich amüsieren und entspan­nen oder interessante Kollegen treffen – die Liste der angenehmen, mit Veranstaltungen verknüpf­ten Erfahrungs elemente ließe sich beliebig fort­setzen. In einem solchen Umfeld fällt es natur­gemäß schwer, an Betriebsstörungen oder gar Schadensfälle und Krisen zu denken und sogar deren Bewältigung derselben vorauszuplanen. Zudem sind Veranstaltungen oftmals sehr knapp in ihren Zeithorizonten und in Bezug auf Budgetfra­gen kalkuliert. Diese begrenzten Räume müssen optimal genutzt werden, um ein adäquates Ergeb­nis zu erreichen. Dabei können Veranstaltungen mit unterschiedlichen Attributen beschrieben bzw. bestimmt werden. Ob groß, klein, laut, leise, toll oder langweilig, all diese Wörter beschrei­ben nicht den Gefährdungsgrad einer Veranstal­tung. Es gibt keine verbindliche Gesetzmäßig­keit, wonach große Veranstaltungen automatisch gefährlich und kleine ungefährlich sind.

CHRISTIAN A. BUSCHHOFF arbeitet im nationalen und

internationalen Projekt ­geschäft der Veranstaltungs­

wirtschaft als Technischer Projektleiter. Er betreut als Planer, Berater und Tech­

nischer Leiter Veranstaltungen jeglicher Größenordnung und

erarbeitet für diese Format Sicherheitskonzepte.

Zusammen mit der TH Köln und Harald Scherer ist er

Gründer der Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit.

Die Sicherheit einer Veranstaltung – eine Kultur der VerantwortungGrundlagen der Sicherheitskonzeption

Von Christian A. Buschhoff

Wann, wie und ob eine Veranstaltung sicher ist, ist eine viel diskutierte Frage. Sowohl bei den Besu-chern, den Veranstaltern, den beteiligten Dienstleistern, den Genehmigungsbehörden oder den Sicherheitsorganen herrscht oft Unsicherheit, wie diese Fragestellung beantwortet und operativ gelebt werden kann. Dazu erarbeitet die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit seit über zehn Jahren Lösungen und Ansätze und bietet Raum zum fachlichen, interdisziplinären Austausch.

Abbildung 1: Elemente einer Veranstaltung

Inszenierung

Umwelt Besucher

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Mit diesem Wissen ist es einfacher, sich der Herausforderung eines Sicher­heitskonzepts zu stellen. Die Gliederung des Sicherheitskonzepts ist bei dieser Arbeit ein entscheidender Punkt, der im Rahmen der notwendigen Abstimmung von allen, die an der Ausgestaltung des Sicherheitskonzepts beteiligt sind, mitge­tragen werden sollte. Wenn bei diesem Schritt die Beschreibung der Veranstal­tung, die Definition der Schutzziele, die zu erwartenden Gefahren und Risiken und die entsprechenden Maßnahmen an unterschiedlichen Stellen erwähnt oder an anderer Stelle genauer beschrieben werden, verliert man schnell den Über­blick und kann diese Überlegungen nicht voneinander trennen. Der gewünschte Ansatz „klare Strukturen und Zuständig­keiten zu schaffen“ kann durch ein solches Dokument nicht erreicht werden.

Das Sicherheitskonzept muss das kom­plexe, offene und dynamische System einer Veranstaltung in Teilbereiche gliedern und eine Struktur vorgeben, die es allen Beteili­gten erlaubt, sich auf verändernde Prozesse einzustellen. Daher ist das Sicherheitskon­zept ein Konzept und eben kein Gutach­ten. Die folgende Struktur gibt dabei einen klaren Rahmen vor:1. Beschreibung der Veranstaltung2. Organisation und Kommunikation3. Schutzziele4. Risikomanagement5. Genehmigungsprozess & Einvernehmen6. AnlagenDieser konzeptionelle Ansatz der Veranstal­tungssicherheit wird eingebunden in den „Plan­Do­Check­Act“­Kreislauf (PDCA). Dabei erfolgt in Abstimmung mit allen Beteiligten eine kontinuierliche Bearbei­tung aller sechs Punkte.

Eine frühzeitige Identifikation von Gefahren und das Ergreifen von Gegen­maßnahmen im Vorfeld der Veranstaltung ist immer besser, als sich erst bei Eintritt eines Störfalls mit unerwünschten Zustän­den und den eventuell schwerwiegen den Folgen, die sich daraus ergeben, zu beschäftigen. Frei nach dem oben genann­ten Motto geht es darum, diesen präven­tiven Ansatz mit Leben zu füllen. Erfolg­reiche Prävention hat leider den Nachteil, dass ihre Auswirkung nur daran mess­

bar ist, wenn etwas eben nicht passiert. Deshalb ist es auch schwierig festzulegen, in welchen Umfang Prävention erforder­lich ist und zu überprüfen inwieweit das Verhältnis von Aufwand und Nutzen gege­ben sind.

Im Gegensatz zu den reaktiven Maßnah­men, die dann ergriffen werden, wenn die präventiven Maßnahmen doch versagt haben, sind die Strategien für eine erfolg­reiche Prävention ungleich schwieriger zu entwickeln. Die Ursache dafür liegt einer­seits in den komplexen Prozessen und den verschiedenen Situationen, die in einer Veranstaltung mit ihren vielen Beteiligten und deren unterschiedlichen Interessen auf Risiken hin betrachtet werden müssen, und andererseits in den verschiedenen möglichen Vorsorgestrategien. Hier helfen die von der Arbeitsgruppe Veranstaltungs­sicherheit erarbeiteten 10 Fragen zur Prävention:

1. Welche Ziele verfolgt die Veranstaltung?2. Ist die Veranstaltung ausreichend

budgetiert und sind finanzielle Risiken abgesichert?

3. Sind die Verantwortlichkeiten geklärt?4. Wurde die Machbarkeit der Veranstal­

tung geprüft?5. Wie kann man auf die Veranstaltung

einwirken?6. Welche Gefahren und Risiken ergeben

sich durch die Veranstaltung?7. Mit welchem Verhalten muss man bei

der Veranstaltung rechnen?8. Wer trifft Entscheidungen für die Veran­

staltung?9. Welche Informationen liegen über die

Veranstaltung vor?10. Wie sind die Beteiligten auf die Veran­

staltung vorbereitet?Die präventive Strategie entspricht dem

unterschiedlichen Charakter von Gefähr­dungen und baut auf drei Säulen auf. Dies lässt sich in einem Sicherheitskonzept wie folgt darstellen:1. Maßnahmen zur Beseitigung von

Gefahren2. Maßnahmen zur Stärkung der

Abwehrfähigkeit3. Vorsichtsmaßnahmen

Mit dieser Vorarbeit ist es dann umso leichter, die reellen Gefahren im Detail zu bewerten und dafür konkrete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Die Grund­lage dieser Risikoidentifikation bildet die Liste der Gefahren, die nach Lesart der Arbeitsgruppe in fünf Bereiche eingeteilt wird.1. Strukturelle Anfälligkeit des Ortes2. Witterung3. Einwirkungen von außen4. Besucherzusammensetzung und

Verhalten5. Organisation

Für jeden Bereich erfolgt eine eigenstän­dige Betrachtung der Gefahren und die Definition des Risikos, das sich aus dem zu erwartenden Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt.

Die einzelnen Teilbereiche einer Sicher­heitskonzeption muss dann dazu führen, dass sich jeder Besucher jederzeit frei, ohne Gefahren, äußere Einflüsse und mittels eigener Entscheidung innerhalb des Besucherbereichs bewegen kann. <

Durch eine Kooperation zwischen dem IRG (Institut für Rettungsingenieur-wesen und Gefahrenabwehr) der Technischen Hochschule Köln sowie dem Verlag xEMP (extra Enter tain ment Media Publishing) wurde im Winter 2009/2010 die Grun dlage für die Arbeitsgruppe Veranstal tungs sicher-heit gelegt. Die Arbeitsgruppe ging seitdem der Fragestellung nach der Besuchersicherheit bei Veranstal-tungen auf den Grund. Die Au s-arbeitungen und Definitionen sollen als Hilfestellung für Behörden und Veranstalter dienen und vorhan-dene Unterlagen ergänzen. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Interessen vertretungen und Verbände, der nicht-polizeilichen Gefahrenab-wehr, der Berufsfeuerwehr sowie der Betreiber von Versammlungsstätten und der Veranstalter an. Eine weitere Überarbeitung erfolgt aktuell und wird 2020 bereitgestellt.

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> Es dröhnt, scheppert, knallt: Die „Panik 1“ glüht im Erdorbit, nimmt Kurs auf die TUI­Arena in Hannover. Feuerfontänen und Rauch schießen hoch, als das Flugzeug auf die Bühne donnert. Acht Tänzerinnen springen aus der Luke, Udo Lindenberg sinkt in einer Raumkapsel von der Decke. 12.000 Menschen feiern den 73­jährigen Rocker und seine Band, das Panikorchester. Nur einige Dutzend Aufpasser bleiben ruhig: Jennifer Wahlert und ihr Team von ToSa Security & Service achten darauf, dass hier keine echte Panik entsteht.

Panik bitte nur auf der BühneRückblende, drei Stunden vor Konzertbeginn.

Bevor Udo loslegen kann, bereiten rund 100 Sicherheitskräfte zusammen mit dem Veranstal­ter Hannover Concerts den Abend vor. Manche ziehen sich noch ihr blaues Poloshirt an, testen ihr Funkgerät. Eine von ihnen ist Jennifer Wahlert. Die 24­jährige Projektleiterin ist heute verant­wortlich für zwölf Sicherheitsleute. Sie werden vor der Bühne die Menge im Blick behalten.

„Unsere Arbeit beginnt schon zwei Tage vor dem Konzert“, erklärt Wahlert. „Wir besetzen die Pforte und checken alles, was reinkommt.“ Das gilt auch für Lindenbergs Crew, die mit mehre­ren Trucks und Nightlinern anrückt. Selbst die Gastro muss an den wachsamen Augen der ToSa­Leute vorbei. „Der Einzige, der nicht durchsucht wird, ist Udo selbst“, sagt Wahlert, während ihr Team die Abgrenzungen für den Einlass aufbaut. Beobachtet werden die Sicherheitskräfte dabei von den wohl treuesten Fans, die schon seit dem Vortag vor der Arena campen.

Lauter Lindenbergs im PublikumJulia Lehning­Sendian, Geschäftsführerin

von ToSa, schart ihre Leute um sich, gibt letzte Anweisungen: keine stark alkoholisierten Menschen, keine Taschen größer als DIN A4, keine Profikameras, keine spitzen Gegenstände, kein Glas, keine Flaschen über 0,5 Liter. „Außer­dem dürfen Gäste ihre Flasche nur ohne Deckel in der Hand halten“, erklärt sie. So tauge die Flasche nicht als Wurfgeschoss und werde am Boden nicht zur Stolperfalle, weil sie nachgibt. Regeln, von denen auch Traditionen nicht ausge­nommen sind: Einmal stapelten sich bei einem schottischen Tanzevent die Messer im Ablage­raum. „Die gehörten zur Tracht, durften aber natürlich nicht mit hinein“, erzählt Wahlert.

Dann geht’s los. In zwölf Schlangen reihen sich die Gäste vor der Arena auf. Ganz vorne dabei: Udo­Fans mit Hut und Sonnenbrille, sie wollen gleich in der ersten Reihe stehen. Beim Einlass laufen karibische Rhythmen. „Das sorgt für gute Laune“, so Wahlert. Die Sicherheits­kräfte begrüßen jeden Einzelnen freundlich, lassen sich die Tickets zeigen, suchen die Fans mit Metallscannern ab, wünschen ihnen einen schönen Abend. „Freundlichkeit ist das Wich­tigste. Wir fragen, ob wir in die Tasche schauen dürfen. Das wirkt von vornherein deeskalierend“, sagt Wahlert.

Schöne Momente schaffenUnd wenn doch mal jemand provoziert? „Dann

reden wir beruhigend, aber bestimmt auf die Person ein.“ In härteren Fällen kommt die Bereichsleitung und führt das Gespräch auf die

Die Erstveröffentlichung

des Beitrags erfolgte in der Ausgabe 4/2019 der Zeitschrift Certo – Magazin für Sicherheit

und Gesundheit.

www.certo-portal.de

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

Udos Beschützer

Wenn andere feiern, passen sie auf. Doch wie behält die Security bei Konzerten mit Tausenden Gästen die Kontrolle? Ein Abend mit einer Sicherheitsmitarbeiterin – und Udo Lindenberg.

„Wir checken alles, was reinkommt. Der Einzige, der nicht durchsucht wird, ist Udo selbst.“

Jennifer Wahlert, Projektleiterin bei ToSa Security & Service

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nächste Autoritätsebene. Eskaliert eine Situation dennoch, hält die Security den Aggressor fest und ruft die Polizei. Das passiere allerdings sehr selten, so Wahlert.

Die junge Hannoveranerin ist mit gerade einmal 1,55 Meter Körpergröße ein gutes Beispiel dafür, dass das Klischee vom bulligen, grimmigen Türsteher oft nicht zutrifft. „Bei uns sind etwa die Hälfte der Einsatzkräfte Frauen. Statt Muskeln und Körpergröße zählen in meinem Job eher Teamwork, Sorgfalt und eine gute Ausbil­dung“, sagt sie. Wahlert ist versiert darin, auf Signale zu achten: ein hektischer Blick, eine plötzliche Geste, ein schwächelnder

Mensch in der Menge. Was ihr an ihrer Arbeit gefällt? „Ich mag die Abwechs­lung, und Menschen haben dank uns mit einem sicheren Gefühl schöne Momente.“ Wie zuletzt, als ihr Team es einem schwer­kranken Fan ermöglichte, die Backstreet Boys noch einmal live zu erleben – vom Bett aus.

Alles klar am WellenbrecherDie Arena füllt sich. Für ToSa­Verhält­

nisse ist das Lindenberg­Konzert Tages­geschäft. Die Firma betreut sonst Open­Air­Events mit bis zu 80.000 Menschen, zuletzt Rammstein, Pink, Eminem, Ed

Sheeran. Wahlert bittet noch kurz Gäste von der Kaisertreppe, dem zentralen Flucht­weg. Dann schiebt sie sich im Schummer­licht durch die Menge, Spots tauchen sie in Violett und Gelb, Vorfreude liegt in der Luft. Barrikaden, auch Wellenbrecher genannt, unterteilen den Stehbereich in kleinere Abschnitte. Letzter Check mit Marco Siegmund, dem ToSa­Mann vor der Bühne: Alles Idar? Er hebt den Daumen. „Und wie!“, ruft er, „Die Fans sind gut drauf, alle haben Bock auf eine gute Show. So muss es sein.“ Es ertönt ein Knall, dann legt er los, der Mann mit Hut: Freude, keine Panik. <

Tuchfühlung – Taschen auf, Arme hoch: Jennifer Wahlert tastet die Gäste ab. Bei Metall

schlägt der Detektor aus.

Entwarnung: Nichts Verbotenes im Rucksack.

Alle Fotos dieser Seite: VBG/Alexander Koerner

Schöne Momente im Schummerlicht: Vom Konzert selbst bekommt Jennifer

Wahlert nur wenig mit.

Im Rampenlicht – Die Halle füllt sich, Vorfreude liegt in der Luft.

Wahlert macht einen letzten Kontrollgang durch den Stehbereich

vor der Bühne.

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VOD / VSD

> In Deutschland scheint die Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen aller­dings besonders schwierig. Seit Jahren wird das Fehlen bundesweit einheitlicher Regelungen für die Durchführung von Großveranstaltungen im Freien konstatiert. Unklare Zuständigkeiten bei Baurechtsbehörden und Ordnungsämtern wech­seln sich ab mit einer fehlerhaften Anwendung von Rechtsvorschriften für den Veranstaltungs­ordnungsdienst (VOD).

Ein wesentlicher Aspekt für die Durchfüh­rung von Großveranstaltungen betrifft die zu stellenden Anforderungen an die Anzahl, Quali­fikation und Zuverlässigkeit des VOD. Auf dem Rücken von Veranstaltern und zu Lasten des Sicherheits­ und Bewachungsgewerbes werden Forderungen aufgestellt, die in vielen Fällen unerfüllbar und nicht umsetzbar sind. Nach der Vorstellung einer wachsenden Anzahl von Ordnungsämtern sollen bis zu 100 Prozent der bei Veranstaltungen eingesetzten Ordner die Anforderungen erfüllen, die nach § 34a Gewerbe ordnung (GewO) für das Sicherheits­gewerbe vorgeschrieben sind. Mit dem Tätigwer­den bei Veranstaltungen hat die für das Sicher­heits­ und Bewachungsgewerbe erforderliche IHK­Qualifizierung („40­stündiger Sitzschein“) allerdings wenig bis gar nichts zu tun.

Mit unnachgiebiger Beharrlichkeit beste­hen gleichwohl eine Vielzahl von Behörden auf dem Einsatz einer möglichst hohen Zahl von „§ 34a­Kräften“ in Fußballstadien, bei Rock­konzerten und bei vergleichbaren Großveran­staltungen. Dem Gesetzgeber ist vorzuwerfen, dass er seit Jahren die rechtlichen Rahmen­bedingungen für die Qualifizierung und Sicher­heitsüberprüfung von VOD­Kräften hat schleifen

lassen. Mit Ausnahme von drei Bundesländern gibt es derzeit kaum eine datenschutzrechtlich akzeptable Möglichkeit, eine präventive polizei­liche Überprüfung von VOD­Kräften durchzu­führen. Wen wundert es also, dass Ordnungs­ämter auf den § 34a GewO quasi als Krücke für eine präventive Sicherheitsüberpüfung zurückgreifen. Ihnen steht kein anderes recht­lich zulässiges Instrumentarium zur Verfügung. VOD­Kräfte werden aus behördlicher Sicht ganz einfach dem Sicherheitsdienst zugeschlagen, sobald sie bei einer Großveranstaltung auch nur annähernd eine Position oder Funktion einneh­men, die sicherheitsrelevant sein könnte.

Die gesetzlichen Lücken müssen endlich geschlossen werden. Hierbei gilt es, eine klare Trennlinie zwischen den Leistungen des VOD und denen des Sicherheitsdienstes zu ziehen. Ein unverzichtbarer Baustein und damit das Funda­ment für die künftige Sicherheits architektur von Großveranstaltungen wird die angemes­sene Qualifizierung der bei Veranstaltungen eingesetzten Ordnungsdienstkräfte sein. Es ist höchste Zeit, diese Leistungen klar und eindeu­tig abzugrenzen von klassischen Sicherheits­dienstleistungen zum Schutz fremden Lebens und Eigentums.

Zum gleichen Ergebnis kommt eine breit angelegte dreijährige Feldstudie unter Mitwir­kung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), deren Ergebnisse unter der Projektbezeichnung „ProVOD – Professionalisie­rung des Veranstaltungsordnungsdienstes“ seit Ende letzten Jahres veröffentlicht sind. Der VOD wird in Abgrenzung zum klassischen Sicher­heitsdienst wie folgt definiert:

RA VOLKER LÖHR betreut mit seiner Bonner

Kanzlei über 200 Kommunen mit ihren Veranstaltungs­

häusern, die größten deut­schen Messegesellschaften,

Kongresszentren, Fußball­stadien und Rennsportstrecken

sowie namhafte deutsche Musikfestivals. Er ist Autor des

„BB­Kommentars zum Bau und Betrieb von Versamm­

lungsstätten“ (NEU 5. Auflage) und zahlreicher Fachveröffent­

lichungen zur „Sicherheit von Veranstaltungen“.

Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD)

Von Rechtsanwalt Volker Löhr

Die Komplexität der Planung und Organisation von Großveranstaltungen und die damit verbun-denen Anforderungen an den Einsatz von Ordnungsdienstkräften bei Veranstaltungen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Heute stellt sich die Lage für Veranstalter und Geneh-migungsbehörden durch sicherheitsrelevante Ereignisse wie die „Love-Parade“, durch externe Bedrohungslagen und Anschläge als insgesamt deutlich verändert dar. Die Gegebenheiten sind europaweit zu beobachten und bedingen für alle „Stakeholder“ vielschichtige Herausforderungen.

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VOD / VSD

Veranstaltungsordnungs- und Veranstaltungssicherheitsdienst (VOD / VSD)

(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Veranstalter einen Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) und gegebenenfalls einen Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) einzurichten.

(2) Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) ist insbesondere zuständig für die

1. Freihaltung der Rettungswege sowie der Zufahrtswege und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge durch Ansprache/ Auf­forderung/Information der Besucher

2. Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände,

3. Lenkung von Besucherströmen beim Einlass während der Veranstaltung und beim Auslass,

4. Zugangskontrolle, den Kartenabriss und die Platzanweisung,5. Unterstützung von Personen mit Mobiltätseinschränkungen,

insbesondere von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung,

6. Unterstützung und Lenkung von Besucherströmen im Fall einer notwendigen Räumung oder Evakuierung,

7. Meldung von Unfällen und Gefahren sowie von Verstößen gegen die Hausordnung an die Ordnungsdienstleitung,

8. Erste­Hilfe­Leistung und die Unterstützung beim Retten hilfs­bedürftiger Personen.

(3) Der Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) ist insbesondere zuständig für

1. Körper­ oder Taschenkontrollen in Einlassbereichen,2. Streifen­/ und Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und

in Hausrechtsbereichen, mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,3. Schutz­ und Sicherungsaufgaben für Personen,4. Bewachung und Sicherung fremden Eigentums,5. Durchsetzung des Hausrechts

(4) 1Die Kräfte des Veranstaltungsordnungsdienstes und des Veranstaltungssicherheitsdienstes müssen zuverlässig und für die übertragenen Aufgaben angemessen qualifiziert sein. 2Ein Schulungsnachweis, der eine mindestens 8­stündige Qualifizie­rung zum Tätigwerden bei Veranstaltungen umfasst, ist für alle Beschäftigten erforderlich, die bei Großveranstaltungen und bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential eingesetzt werden. 3Ein Qualifikationsnachweis nach den Bestimmungen für das Sicherheits­ und Bewachungsgewerbe ist zusätzlich für solche Einsatzkräfte erforderlich, die Aufgaben als gewerblicher Veranstaltungssicherheitsdienst übernehmen.

(4) Die für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen, insbe­sondere Polizei und Ordnungsbehörden können verlangen, dass die Zuverlässigkeit der eingesetzten Kräfte des Veranstaltungs­ordnungsdienstes und des Veranstaltungssicherheitsdienstes überprüft wird.

(5) Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial im Sinne von Absatz 3 Satz 2 liegt vor, wenn für die Veranstaltung eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Aufgrund der Zahl der erwarteten Besucher muss auf dem Veranstaltungsgelände, im Bereich der Zugangswege, der Abgangswege oder in deren Umfeld mit hohen, für den Veran­staltungsablauf kritischen Personendichten gerechnet werden,

2. Konflikte oder Auseinandersetzungen unter den Besuchern oder mit Dritten sind zu erwarten,

3. eine erhöhte Gefährdungslage für die Veranstaltung auf Grund­lage von Erkenntnissen des Veranstalters oder der für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen/Behörden liegt vor,

4. das Veranstaltungsgelände weist aufgrund seiner Lage, Beschaffenheit oder Erschließung besondere infrastrukturelle Risiken auf,

5. durch Aufbauten, Einrichtungen oder Darbietungen während der Veranstaltung können besondere Gefahren für Besucher oder für die Veranstaltungsumgebung entstehen.

Abzuwarten bleibt, ob das Bundesinnenministerium die zutreffenden Ergebnisse des „ProVOD Projekts“ berücksichtigt und eine klare

und eindeutige Abgrenzung bei der Ausarbeitung des „Sicherheitsdienstleistungsgesetzes“ vornimmt. Es bleibt zu hoffe … <

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Who is Who des Veranstaltungsordnungs-/ Veranstaltungssicherheitsdienstes

– nach Postleitzahlen geordnet –

POWER PERSONEN-OBJEKT- WERKSCHUTZ GMBH

Beim Strohhause 34 · 20097 Hamburg

www.power-gmbh.de

B.E.S.T. Veranstaltungsdienste GmbH Berlin

Bottroper Weg 2· 13507 Berlin

www.bestvd.com

ToSa Security & Service GmbH & Co. KG

Hamburger Straße 2b · 30880 Laatzen/Rethen

www.tosa-security.de

KÖTTER Security

Wilhelm­Beckmann­Straße 7 · 45307 Essen

koetter.de

Dienstplanmacher, Simon Schneider & Olaf Herrigt GbR

Kesslerweg 10 · 48155 Münster

www.dienstplanmacher.de

Special Security Services Deutschland SSSD GmbH

August­Borsig­Str. 8 · 50126 Bergheim

www.specsec.de

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B.E.S.T. Veranstaltungs-dienste GmbHBerlin, Frankfurt, Stuttgart, München

POWER. Das ist sicher.

> Die B.E.S.T. Veranstaltungsdienste GmbH ist mit über 5.000 Veranstaltungen und 20 Mio. Gästen jährlich einer der führenden Veranstaltungsdienstleister in Deutschland. Der ausgeprägte Servicegedanke unserer Mitarbeiter gewähr­leistet unseren Kunden ein Höchstmaß an Professionalität, Kompetenz und Gästezufriedenheit bei Veranstaltungen.

» Brandschutz­ und Sicherheitskonzepte » Behördliche Genehmigungsverfahren » Gefährdungsanalysen und Risikomanagement » Crowdmanagement und Crowdcontrol » Human Behaviour Detection, Profiling » Service­ und Sicherheitspersonal § 34a GewO » Personen­ und Zutrittskontrollen » Top VIP Personal und Hostessen » Mehrsprachige Künstlerbetreuung » Bühnen­ und Backstageabsicherung » Parkraumbewirtschaftung » Veranstaltungstechnik <

Kontakt:B.E.S.T. Veranstaltungsdienste GmbH BerlinBottroper Weg 2 · 13507 BerlinTel.: +49 30 343467­0Mail: [email protected]: www.bestvd.com

> Die POWER­Gruppe ist mit ihren über 2.000 Sicher­heitskräften sowie 40 Technikern und Ingenieuren für anspruchsvolle Auftraggeber in ganz Deutschland tätig. Das erfolgreiche Zusammenspiel von jahrzehntelanger Erfahrung und innovativer Sicherheitstechnik hat uns als mittelständisches hanseatisches Familienunternehmen zu einem der 20 führenden Sicherheitsdienstleister in Deutschland laut der Lünendonk®­Liste werden lassen.

Im Bereich Veranstaltungsschutz gilt es ein umfas­sendes Regelwerk auf Bundes­ und Landesebene sowie von Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, welche die Pflichten der Veranstalter definieren. Unsere durch die Vabeg® Eventsafety Deutschland GmbH ausgebildeten und zertifizierten Fachplaner erstellen ganzheitlich und rechtskonform die Sicherheitsplanung für die individuelle Veranstaltung, erarbeiten auf Wunsch das durch die Behörde zu prüfende Sicherheitskonzept und begleiten das Projekt auch in der Phase der Genehmigung durch die zuständigen und beteiligten Ämter.

Umgesetzt wird das jeweilige Sicherheitskonzept von unseren speziell für die jeweiligen Aufgaben ausgebildeten Mitarbeitern. Wir beschäftigen einen großen Pool von Sicherheitskräften, die nicht nur freundlich und hilfsbereit sind, sondern im Ernstfall auch effektive Deeskalations­strategien bis hin zu Festnahmetechniken beherrschen. Zu unserem Leistungsangebot im Bereich Veranstal­tungsschutz gehören auch die Vorlaufbewachung, Einsatz von Schutz­ und Sprengstoffspürhunden, Brandwachen, Hostessen­Service und Trouble Desk. <

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ToSa Security – mit Sicherheit ein starker Partner

Für reibungslose Abläufe bei Großveranstaltungen

> Wir, die Firma ToSa Security & Service GmbH & Co. KG, sind ein inhabergeführtes Unternehmen, das sich auf den Veranstaltungsschutz in Hannover/ Niedersachsen spezialisiert hat. Wir verstehen uns nicht bloß als ein Personaldienstleister – mit unserer mehr als 15­jährigen Erfahrung auf Großveranstaltungen unterstützen wir den Kunden bei der Planung, Beratung, dem Erstellen von Sicherheits konzepten, sowie letztendlich bei der materiellen und personellen Umsetzung eines Events.

Wir sind uns darüber bewusst, dass die Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maßgeblich zum Erfolg einer Veranstaltung beitragen. Interne Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten, soziale Kompetenz, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und ein gepflegtes Äußeres bilden das Fundament unserer Arbeit. Diese Professionalität haben wir uns im Rahmen der DIN 77200 und ISO 9001:2015 zertifizieren lassen.

Unser Ziel ist es dem Kunden möglichst viel Know­how aus einer Hand vermitteln zu können, daher vermieten wir auch ein großes Spektrum an Absperrgittern und Event­material. Unsere Gitter und Vereinzelungsanlagen sind BG zertifiziert. Dieses Portfolio macht uns u. a. zum lang­jährigen Partner von Hannover Concerts, der TUI­Arena, dem Papenburger Meyerwerft­Openair und des Hannover Marathons. Des Weiteren sind wir auch Dienstleister der Deutschen Messe AG auf dem Messegelände Hannover, dort betreuen wir Messen sowie Openair­Konzerte mit bis zu 75.000 Besuchern. <

Kontakt:ToSa Security & Service GmbH & Co. KGHamburger Straße 2b · 30880 Laatzen/RethenTel.: +49 5102 890364­0Mail: hannover@tosa­security.deWeb: www.tosa­security.de

> Bei Großveranstaltungen mit hohen Sicherheits­anforderungen wie etwa Hauptversammlungen, Messen oder hochkarätigen Kulturevents ist KÖTTER Security seit Langem kompetenter Partner. Im Fokus steht neben dem Einsatz erfahrener und gut ausgebildeter Mitarbeiter die gezielte Vorbereitung. Denn für eine erfolgreiche Veranstaltung sind eine Risikoanalyse und ein darauf basierendes, ganzheitliches Sicherheitskonzept entschei­dend. Bereits in dieser Phase werden alle Risiken durch ein interdisziplinäres Team durchdacht und geeignete Maßnahmen konzipiert, um Risiken zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Hierzu gehören insbesondere infrastruk­turelle Maßnahmen, Ablaufdefinitionen und ein flexibler Personal einsatz.

Am Veranstaltungstag selbst wird damit nichts dem Zufall überlassen: So übernehmen die Sicherheitskräfte z. B. Parkraum­ und Verkehrsdienste, Einlasskontrollen, Garderoben­ und Kassendienste sowie VIP­Services. Abgerundet wird das Spektrum durch Spezialaufgaben wie z. B. die Brandsicherheitswache oder Sanitätsdienste. Technische Lösungen runden die personellen Sicherheits­dienstleistungen ab: so z. B. der KÖTTER Video Tower, der mit 360­Grad­Videoüberwachung aus bis zu acht Metern Höhe optimal für große Areale geeignet ist. Durch die Aufschaltung auf die hochmoderne KÖTTER Notruf­ und Serviceleitstelle (NSL) ist ein Videomonitoring in Echtzeit mit kurzen Reaktionszeiten zur Abwendung von drohenden Gefahren möglich. <

Kontakt:KÖTTER SecurityWilhelm­Beckmann­Straße 7 · 45307 EssenTel.: +49 201 2788­388Fax: +49 201 2788­488 Mail: [email protected]: koetter.de

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Optimale Personaleinsatz-planung für Veranstaltungen

Special Security Services Deutschland SSSD GmbH

> Excel­Liste aufrufen – und dann ran ans Telefon! Wenn es um die Personaleinsatzplanung für Veran­staltungen geht, verschwenden auch heute noch viele Disponenten im Sicherheitsgewerbe Zeit, selbst wenn sie Software einsetzen. Die hat nämlich meistens keine Schnittstelle zu anderen Planungsvorgängen. Folge: Fehl­ und Doppel planungen. Also – wieder ran ans Telefon. Und bei mehreren Disponenten macht das die Zusammen­arbeit auch nicht leichter.

Die Firma Dienstplanmacher hat das Problem längst gelöst: Die Veranstaltungsplanung ist in ihre Soft­ware SEC|PLAN|NET integriert und bietet weitaus mehr Möglichkeiten als eine Excel­Tabelle: Disponenten können nicht nur direkt auf den Personalstamm zugrei­fen, sondern auch auf alle verfügbaren Funktionen, die genau auf die jeweiligen Bedürfnisse der Veranstaltung zugeschnitten sind. Statt stundenlanger Telefonate laufen Anfragen online über die Mitarbeiter­App. Zur Software gehören zudem Zeiterfassung, Nachunternehmerplanung und automatisch erzeugte Veranstaltungsdokumente. Die Bruttolohn­Berechnung inklusive Tarifierung und Export zu Lohnabrechnungen ist Standard und erleichtert die Abrechnung enorm. Und auch die Überprüfung der Subun­ternehmer­Rechnungen ist mit SEC|PLAN|NET kinder­leicht und effektiv. Nur wenige Beispiele von vielen, die die Vielfältigkeit der Software zeigen.

Sie ist inzwischen gang und gäbe in nahezu allen Stadien und bei den meisten großen Events in ganz Deutschland und der Schweiz. <

Kontakt:DienstplanmacherSimon Schneider & Olaf Herrigt GbRKesslerweg 10 · 48155 MünsterTel.: +49 251 9799320Mail: [email protected]: www.dienstplanmacher.de

> Die Special Security Services ist ein seit mehr als 30 Jahren weltweit agierendes Unternehmen, das auf den Veranstaltungsordnungsdienst sowie den Veranstaltungs­sicherheitsdienst und das Crowd Management speziali­siert ist.

Das Unternehmen ist als Vertragspartner und Dienst­leister für folgende Spielstätten in NRW im Einsatz: LanxessArena Köln, Castello Düsseldorf, Mitsubishi­Electric Halle Düsseldorf, König­Pilsener Arena Oberhausen, West­falenhallen Dortmund und akzeptierter Veranstaltungs­ordnungs­ und ­sicherheitsdienstleister in zahllosen weiteren Versammlungsstätten und bei Tagesveranstal­tungen jeglicher Größe in NRW.

Im Jahr 2019 betreute die Special Security Services insgesamt ca. 2000 Veranstaltungen, hierunter z. B. auch die jährlichen Festivals Rock am Ring und New Horizons in der Eifel.

Zu den Aufgaben des Unternehmens gehören auch die sicherheitsrelevante Künstlerbetreuung und das Koordi­nieren von Sicherheitsdienstleistungen der Deutschland­, Europa­ und Welttourneen zahlreicher Künstler, unter anderem: The Cure, Guns´n´Roses, AC7DC, Tina Turner, Sade, Greenday, Luciano Pavarotti, Jose Carerras, The Rolling Stones, Depeche Mode, U2, Udo Lindenberg, Herbert Grönemeyer, uvm.

Neben der praktischen Ausführung von Sicherheits­ und Ordnungsdienstleistungen ist das Unternehmen an der Konzipierung und Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter beteiligt, findet sich in verschiedenen Gremien für die Verbesserung und Einführung von nationalen Standards ein und ist weiterhin in verschiedene BMBF­ geförderte Forschungsprojekte, wie Hermes, BaSiGo, ProVOD oder CroMa eingebunden um an der Entwicklung und Bewertung von Parametern für eine sichere Veran­staltung direkt teilhaben zu können. <

Kontakt:Special Security Services Deutschland SSSD GmbHAugust­Borsig­Str. 8 · 50126 BergheimTel.: +49 2271 9895­0Mail: [email protected]: www.specsec.de

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

> Prävention Originäre Aufgabe der Sicherheitsbehörden

ist es, für die Sicherheit der Bevölkerung und des Privateigentums zu sorgen. Dabei nimmt die Bundespolizei diese Aufgabe auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahn des Bundes zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs wahr, z. B. auf den Bahnhöfen.

Bei den aktiven Maßnahmen der unternehme­rischen Sicherheitsvorsorge im Bahnverkehr – Verhütung von schädigenden gewerbetypischen Ereignissen, insbesondere gegen Personen – arbeitet die DB AG zum einen mit dem konzern­angehörigen privaten Sicherheitsunternehmen, der DB Sicherheit, als auch mit dem privaten Sicherheitsgewerbe zusammen. Dabei hat das private Sicherheitsgewerbe in den vergangenen Jahren immer mehr Dienstleistungen im Bereich des ÖPV übernommen.

Subjektives SicherheitsempfindenWichtiger Bestandteil der Sicherheit im ÖPV

ist die sichtbare Präsenz der Sicherheitskräfte. Zwar ist objektiv die Nutzung des ÖPV als sicher zu bezeichnen, aufgrund vereinzelter Anschläge in den vergangenen Jahren spiegelt sich dies allerdings nicht im subjektiven Sicherheits­empfinden der Bevölkerung wider. In der Politik, den Sicherheitsbehörden, den Verkehrsunter­nehmen und auch in der Bevölkerung ist man sich einig, dass ein hundertprozentiger Schutz nicht gewährleistet werden kann. Notwendig sind jedoch grundlegende, hochwertige, sicher­heitsbezogene Dienstleistungen und Sicher­heitsmitarbeiter, die die ihnen zustehenden Rechte ordnungsgemäß ausüben und so für den Schutz sorgen. Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter der

privaten Sicherheitsdienstleister im Zug, am Bahnhof, am Gleis und im öffentlichen Raum

Zu den wichtigsten Aufgaben der privaten Sicherheitsmitarbeiter gehören:

» Sicherheits­ und Ordnungsdienste, vor allem in Verkehrsanlagen und Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen

» Werk­ und Objektschutz, bspw. von Bahn­höfen, Geschäftsgebäuden oder ­werken, Bussen, Bahnen und Gleis­ und Bahnanlagen

» Zugbegleitungen, ggf. auch die Kontrolle von Fahrausweisen und bei Verstößen die Aufnahme der Personalien

» Kontroll­ und Empfangsdienste » Wachdienste – von Objektbewachung über Bewachung von ausgewiesenen Sicherheits­bereichen bis zu Aufgaben im öffentlichen Raum

» Revier­ und SchließdiensteBei der Durchführung dieser Tätigkeiten

stehen den Sicherheitsmitarbeitern gegenüber Dritten diejenigen Rechte zu, die jedermann im Falle der Notwehr, des Notstands oder der Selbsthilfe ausüben dürfte.

Qualifikationen der SicherheitsmitarbeiterEntscheidend für die Tätigkeit ist aus Sicht des

BDSW und den ihn beratenden BDSW­Fachaus­schuss ÖPV, dass die Mitarbeiter im ÖPV über ausreichende Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen:

» Rechtskunde » Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsmit­arbeiter im öffentlichen Raum

» Durchsetzung von Hausrechtsmaßnahmen » Deeskalationstechniken, Anti­Stress­Konzept » Kommunikationsmittel » Einsatztraining: Grundlagen der Selbstver­

BDSW-Mitgliedsunternehmen – starke Partner für Sicherheit im ÖPV

Von Dr. Berthold Stoppelkamp

In Deutschland erfreut sich der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) großer Beliebtheit. Vor dem Hintergrund steigender Fahrgastzahlen stellt sich für die Betreiber des ÖPV die Frage nach der betriebstechnischen Sicherheit (Safety) wie auch nach der betrieblichen Sicherheit (Security). Gefahren drohen im letztgenannten Bereich vor allem durch Angriffe von Gewalttätern, Brand-stiftern, Randalierern und Terroristen auf Fahrgäste und Sicherheitsmitarbeiter.

DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadt büros

des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und

zuständiges Geschäftsführungs­mitglied für den Fachausschuss

ÖPV.

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

teidigung, der Festnahme­ und Fixier­techniken, des Einsatzstocks, der Eigensicherung einschließlich der persön lichen Schutzausrichtung

» Erst­ und Brandschutzhilfe, Ausrüstung » Dienstkunde: Grundlagen der Tarif­bestimmung, Streckenkunde, Beförde­rungsbedingungen, Bekämpfung von Vandalismus

» Grundlegende verkehrsbetriebliche Kennt nisse

Qualifikationen der Einsatz- und Füh rungs kräfte

Auch die Einsatz­ und Führungskräfte müssen aus Sicht des BDSW über die oben genannten Grundlagen verfügen. Darüber hinaus sollten Einsatzkräfte auch Kennt­nisse in Kommunikation, Eskalation und Deeskalation sowie in Evakuierungsmaß­nahmen und Notfallplanbearbeitung nach­weisen. Führungskräfte sollten mindestens einen Abschluss als „Geprüfte Schutz­ und Sicherheitskraft“ (IHK) und eine mindes­tens zweijährige Tätigkeit im ÖPV nach­weisen. Wünschenswert wäre außerdem die Beherrschung einer Fremdsprache, um Sprachbarrieren besser begegnen zu können.

Auftragsvergabe an private Sicherheits-dienstleister

Ausgehend von der zu gewährenden Sicherheit der Bevölkerung und den Anfor­derungen an die Mitarbeiter sollten die

ausschreibenden Stellen bei Vergabe der Sicherheitsdienstleistung nicht nur den Preis als Kriterium anlegen, sondern auch die Qualität der Dienstleistung berück­sichtigen. Nachweislich fundierte Sicher­heitskonzepte zur Erbringung von Sicher­heitsdienstleistungen im ÖPV sollten die Gewichtung zwischen Preis und Qualität beeinflussen. Die Entlohnung sollte sich an den zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und einer Gewerk­schaft tarifierten Ent gelten der Geprüf­ten Schutz­ und Sicherheitskraft bzw. der Fachkraft für Schutz und Sicherheit anleh­nen.

Änderung der rechtlichen Rahmenbedin-gungen für Sicherheitsdienstleistungen im ÖPV – Forderung nach einer aufgaben spezifischen Schulung und einer praktischen Prüfung

Die Sicherheitsdienstleistung im öffent­lichen Personenverkehr unterliegt bisher keiner spezialgesetzlichen Regelung, sondern richtet sich nach § 34a Gewerbe­ordnung (GewO) und der Bewachungsver­ordnung.

Aufgrund der Koalitionsvereinbarung, die u. a. folgenden Inhalt hat: „Private Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbe­

zweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen“, besteht die Möglichkeit, neue qualitätso­rientierte rechtliche Rahmenbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen im ÖPV in Deutschland zu schaffen. Der BDSW fordert vor dem Hintergrund der verän­derten Sicherheitslage und der ständig wachsenden Fahrgastzahlen im ÖPV eine bundesweite spezialgesetzliche Regelung für Sicherheitsdienstleistungen im ÖPV, die in ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz implementiert werden sollte.

Bodycams erhöhen SicherheitsniveauEs müssen zwingende Anforderungen an

die Leistungsfähigkeit, Organisation, Quali­fizierung sowie Ausstattung der privaten Sicherheitsdienste festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Body­cams durch private Sicherheitsdienste. Der Einsatz von Bodycams dient zum einen dem Schutz der eingesetzten Mitarbei­ter und trägt zum anderen entscheidend zur Deeskalation bei Gefahrensituationen bei. In Deutschland könnte damit flächen­deckend ein einheitlich hohes Sicherheits­niveau sowohl für den Kunden als auch für die ÖPV­Mitarbeiter erreicht werden. <

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000

Liniennahverkehr Eisenbahnen (inkl. S-Bahnen)

Liniennahverkehr mit Omnibussen

Linienfernverkehr mit Omnibussen

Fernverkehr mit Eisenbahnen

QuelleStatistisches Bundesamt, © Statista 2019 *(einschl. Hoch-, U- und Schwebebahnen) Anzahl in Millionen

Liniennahverkehr insgesamt

Busse und Bahneninsgesamt

Liniennahverkehr mit Straßenbahnen und Stadtbahnen*

Anzahl der beförderter Personen im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland im Jahr 2018 nach Verkehrsträgern

11.572

11.401

2.724

4.117

5.285

149

23,1

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

> Im Jahr 2019 leisteten die rund 2.500 Mit ­arbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Sicherheit sowie die eingesetzten Subunternehmen mehr als 6 Mio. Leistungsstunden in den unterschied­lichsten Einsatzbereichen. Im Zentrum der Tätig­keiten steht der Sicherheits­ und Ordnungsdienst (SOD) in den Verkehrsstationen sowie in den Zügen der DB. Aber auch der Torkontroll­ und Empfangsdienst (TED) in den Einrichtungen des Unternehmens gehört zum Aufgabenport folio der DB Sicherheit. Auf das breite Auf gabenprofil der DB Sicherheit wird in dieser Veröffentlichung noch an anderer Stelle im Detail eingegangen.

Der öffentliche Personenverkehr in Deutschland

Der öffentliche Personenverkehr in Deutschland unterscheidet sich je nach zurückgelegter Distanz in den öffentlichen Personennahverkehr und den öffentlichen Personenfernverkehr. Erbracht werden diese durch unterschiedliche Verkehrs­mittel (Busse, U­Bahnen, S­Bahnen, Regional­züge etc.). Die Infrastruktur des öffentlichen Personenverkehrs bilden Verkehrswege ( Straßen und Schienen) sowie Verkehrseinrichtungen (Bahnhöfe, Busbahnhöfe/­haltestellen etc.). Um die Komplexität des Verkehrs systems zu illustrie­ren, in dem die DB Sicherheit diese anspruchs­volle Aufgabe leistet, möchte ich auf folgende Zahlen und Fakten verweisen: Im Personen­verkehr transportierte die DB im Jahr 2018 12,8 Mio. Reisende pro Tag. Allein 7,1 Mio. Kunden

der Deutschen Bahn nutzten dabei die schienen­gebundenen Verkehrsmittel. In 5.663 Personen­bahnhöfen erfolgten 154 Mio. Verkehrshalte. Die Länge aller Gleise betrug ca. 61.000 km, verbunden mit mehr als 66.000 Weichen und Kreuzungen. Die schiere Größe und Komplexität dieses Netzes stellt auch an die Sicherheitsorga­nisation an erhebliche Herausforderungen.

Lagebezogene Sicherheitskonzepte – nur das versierte und verzahnte Agieren aller Akteure verbessert die Sicherheit im öffent-lichen Personenverkehr

Wenn es um die Beurteilung der Sicherheits­lage im öffentlichen Personenverkehr geht, dann sind neben der oben beschriebenen Komplexität folgende Aspekte erheblich: im Unterschied zu einem geschlossenen Verkehrssystem (exempl. Flug­ und Seehäfen) können die Infrastruktur­einrichtungen sowie Verkehrsmittel des offenen Verkehrssystems öffentlicher Personenverkehre in Deutschland überwiegend barrierefrei und unbeschränkt betreten werden – und dies an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr. Das ist gerade die Natur eines „öffentlichen Verkehrs­systems“.

Dabei stellt der öffentliche Personenverkehr keinen eigenständigen kriminalgeographischen Raum dar. Öffentlicher Personenverkehr findet in einem kriminalgeographischen Raum statt und „importiert“ quasi die Phänomene dieses Raums. Darüber hinaus gibt es unbestritten Phänomene,

DIRK FLEISCHER ist Geschäftsführer

Operations (I.OP) der DB Sicherheit GmbH.

Bild: Max Lautenschläger

Bundesweite Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr durch die DB Sicherheit

Von Dirk Fleischer

Vor rund 25 Jahren wurde im Rahmen der Privatisierung des Eisenbahnverkehrs in Deutschland die DB Bahnschutz und Service GmbH gegründet, die Rechtsvorgängerin der heutigen DB Sicher-heit GmbH. Seit dieser Zeit nimmt die Deutsche Bahn AG die operativen Aufgaben der unterneh-merischen Gefahrenvorsorge mit einem eigenen Wach- und Sicherheitsunternehmen wahr. Seit mehr als 25 Jahren sichern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Sicherheit die Kunden und Reisenden ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Geschäfts-feldern der DB AG vor Gefahren und Übergriffen. Im Folgenden möchte ich auf diese herausfor-dernde Aufgabe und die bundesweit einzigartige Wahrnehmung dieser Tätigkeit im öffentlichen Raum eingehen.

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

die den öffentlichen Personenverkehr spezifisch betreffen. Hierzu zählen neben Fahrkartenbetrugsdelikten auch Delikte wie Fahrkartenautomatenaufbrüche, der Diebstahl von Buntmetall oder aktivis­tische Angriffe auf die Schieneninfra­struktur etc. Auch veranstaltungsbezogene Delikte prägen die Sicherheitslage im Personenverkehr. Die intensive Nutzung, vor allem des Nahverkehrs, um Veran­staltungen, Fußballspiele, Volksfeste oder Versammlungen zu besuchen, ist nicht nur gewünscht und ökologisch sinnvoll, sie stellt die behördlichen und unternehme­rischen Sicherheits verantwortlichen auch vor große Herausforderungen. Zu guter Letzt muss eine sorgsame Sicherheits­vorsorge aller Beteilig ter auch besondere Einsatzlagen wie Großschadensereignisse, Bedrohungs lagen, sog. lebensbedroh­liche Einsatz lagen (Amok und Anschläge) etc. umfassen. Sicherheitsverantwortliche im Personenverkehr sollten aus diesem Grund über grundlegende Kenntnisse der Beurtei lung der Sicherheitslage, der Konzeptionserstellung sowie der Einsatz­bewältigung verfügen. Besonders belas­tend ist die Zunahme von Übergriffen auf Sicherheitskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zügen und Bahnhöfen.

Ebenso wie Polizeibeamte und Rettungs­kräfte sind diese Personen gruppen körper­lichen und verbalen Angriffen ausge­setzt. Neben Deeskalationstrainings, dem Beherrschen spezieller Eigensicherungs­verfahren und der Ausstattung mit Einsatz­mitteln zur Notwehr setzt die DB Sicher­heit auf spezielle Awarness­Schulungen, um das Aufmerksamkeitsniveau stets hoch zu halten. Hierzu werden klassische Schu­lungen ebenso genutzt wie neue Medien (exempl. Erklärvideos, Smartphone Appli­kationen, etc.). Ob die im Luftsicherheits­bereich bereits erfolgreich praktizierte „Behavior Detection“, also die gefahren­

abwehrende Erkennung auffälligen Verhaltens, auch in die Qualifizierung von SOD­Kräften Eingang finden sollte, muss genauer geprüft werden. In jedem Fall wären die Verantwortlichen der privaten Sicherheitswirtschaft aller Bereiche gut beraten, die Politik dahingehend zu über­zeugen, dass die strafrechtlichen Konse­quenzen eines Angriffs auf Sicherheits­kräfte neu geregelt werden. Wer jemanden angreift, der sich in Ausübung einer beruf­lichen Tätigkeit befindet, ist härter zu bestrafen als dies bei einem einfachen Körperverletzungsdelikt bisher der Fall ist.

Bild: Björn Ewers

Bild: Björn Ewers

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

Die DB Sicherheit setzt in den sog. Lage­ und Einsatzzentralen und Sicher­heitsstäben erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die über Erfahrung in der Planung, Durchführung und Nach­bereitung einfacher und komplexer Lagen verfügen. Eine weitere Herausforderung stellt die hohe Fragmentierung der unter­schiedlichen behördlichen und unter­nehmerischen Verantwortlichkeiten dar. Auf behördlicher Seite dominiert im sog. bahnpolizeilichen Bereich die Zuständig­keit der Bundespolizei auf dem Gebiet der sog. Bahnanlagen. Die suspendiert jedoch nicht die Verantwortung für die allgemein­polizeiliche Gefahrenabwehr sowie für die repressive Zuständigkeit der 16 Landes­polizeien. In jüngster Zeit nehmen darüber hinaus kommunale Ordnungsbehörden ihre spezifischen Zuständigkeiten wahr. Ebenso anspruchsvoll ist die Situation auf unternehmerischer Seite. Neben den Verantwortlichen der unterschiedlichen Infrastrukturen gilt es, Sicherheitskon­zepte mit unterschiedlichen Verkehrsun­ternehmen ebenso abzustimmen wie mit Veranstaltern, Sicherheitsbeauftragten von Fußballvereinen oder den Betreibern von Verkaufseinrichtungen in Verkehrsstati­onen. Sicherheitskonzepte, die sich mit der Kontrolle von Kriminalität im öffentlichen Personenverkehr befassen, müssen sich neben den allgemeinen und spezifischen Lagefeldern auch mit den verzweigten und komplexen Verantwortlichkeiten befas­sen. Die Betrachtung der komplexen Verantwortlichkeiten bietet auch Chancen:

redundante Ressourceneinsätze lassen sich ebenso vermeiden, wie sich Synergien durch ein abgestimmtes und gegebenen­falls bereichsübergreifendes Agieren erhöhen lassen. Eine besondere Ausprä­gung einer codifizierten Kooperationsver­einbarung stellt die im November 2000 geschlossene Ordnungspartnerschaft zwischen der DB AG und der Bundes polizei dar. Seit fast 20 Jahren tauscht die DB Lageerkenntnisse mit der Bundes polizei ab, stimmt Sicherheitsmaßnahmen ab und evaluiert die Wirksamkeit von Sicherheits­maßnahmen. Mittlerweile unterhält die DB auch kommunale Ordnungspartner­schaften und kooperiert eng mit den Landespolizeien. Es empfiehlt sich, diese Zusammenarbeitsformen zu institutionali­sieren. So gibt es in Nordrhein­ Westfalen den Landesarbeitskreis Sicherheit mit dem Kompetenzzentrum Sicherheit, das verbundübergreifend Lagebilder schafft und Sicherheitsmaßnahmen koordi­niert. Die DB Sicherheit initiiert regionale Sicherheitsrunden, um auf der Grundlage konkreter Lageerkenntnisse bereichs­übergreifend die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr zu optimieren.

Die umfassende Kenntnis über die Phänomene und Lagefelder sowie die spezifischen Kenntnisse über Strukturen fordern nicht nur die konzeptionell, plane­risch Verantwortlichen, sondern auch die Sicherheitsfachkräfte im operativen Einsatz. Aus diesem Grund setzt die DB Sicherheit, ebenso wie einige andere Verkehrsverbünde und Unternehmen

darauf, im Rahmen der Qualifizierung der Kräfte dieses spezifische Wissen zu vermitteln und zu festigen. Die Qualifizie­rung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich dabei an einem bundesweiten Standard aus. Wünschenswert ist, die Qualifizierung modular aufzubauen und mit einem jährlichen Fortbildungsmodul auszubauen. Im Rahmen der Basisquali­fikation sollten in praktischen und theore­tischen Einheiten die Grundlage für die Sicherheitsaufgaben im öffentlichen Raum geschaffen werden. In einem Hospitations­modul könnten die erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten angewandt und gefestigt werden. Da es zurzeit keine eigenständige Berufsqualifikation im Sinne eines „Bahn­sicherheitsassistenten“ gibt, ist eine Annä­herung an die Qualität nur über die Quali­fikation über Regelaus­ und ­fortbildungen möglich.

Bewährte und neue Einsatzformen in raumbezogenen Sicherheitskonzepten

Die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird anspruchsvoller, wenn diese in spezialisierten Einsatzformen ein gesetzt werden. Aus der Erkenntnis, dass sich bestimmte Phänomene nur mit spezia lisierten Mitarbeitern abwehren oder aufklären lassen, hat die DB Sicherheit gemeinsam mit ihren Auftraggebern neue operative Varianten erarbeitet. Hierzu zählen neben phänomen bezogenen Ein­satzteams (exempl. zur Bekämpfung von Graffititaten oder dem Buntmetalldieb­stahl) auch sog. Mobile Unterstützungs­gruppen (MUG), die in einer Stärke von zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit Veranstaltungs­lagen oder bei besonderen Gefährdungs­lagen zum Einsatz kommen. Die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter der MUG stellen sich einem dreiteiligen Auswahlverfahren und werden in einer modular aufgebauten Spezialausbildung auf die Aufgaben vorbe­reitet. Neben einer hochwertigen Ausstat­tung bekommen die Kolleginnen und Kolle­gen der MUG spezielle Fortbildungen. Das Portfolio der auf die Sicherheit im öffent­lichen Personenverkehr ab gestimmten Einsatzverfahren umfasst neben den

Bild: Björn Ewers

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

Einsatzteams und der MUG auch speziell ausgebildete Präventionsmitarbeiter, den Einsatz mobiler Wachen, Diensthunde­führer oder auch administrative Aufgaben (exempl. Fachreferenten Beförderungs­ausschluss oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lage­ und Einsatzzen­tralen). Um es aber klar zu sagen: Basis aller Sicherheitsvorsorge im öffent lichen Personenverkehr ist der Sicherheits­ und Ordnungsdienst, der im Rahmen einer Doppelstreife Verkehrs mittel und ­einrich­tungen bestreift.

Sicherheitskonzepte im öffentlichen Personenverkehr sollten den operativ Verantwortlichen die Möglichkeit geben, auf der Grundlage abgestimmter Lage­erkenntnisse diese unterschiedlichen Einsatzformen zu orchestrieren. Beson ­ders bewährt haben sich sog. Raum­ oder Wabenkonzepte. Hierbei werden die Sicherheitskräfte in kleineren Räumen/Waben eingesetzt und erbringen Siche­rungsdienstleistungen verkehrsmittel­ und infrastrukturübergreifend. Konkret bedeu­tet dies, dass eine Streife einen Bahnhof ebenso bestreift wie einen Zug. Was sich theoretisch einfach und plausibel anhört, ist wegen der unterschiedlichen Bestel­

ler und Verantwortlichkeiten alles andere als trivial. Die Komplexität der Aufgabe ist nicht nur im operativen Bereich zu suchen. Administrative Aspekte wie unterschied­liche Hausordnungen, tarifliche Anforde­rungen müssen bei der Erstellung dieser Konzepte frühzeitig ins Kalkül gezogen und geregelt werden. In jedem Fall muss die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinu­ierlich geprüft werden. Signifikante Ände­rungen in den Lagebildern können hier­bei ebenso ausschlaggebend sein wie die Entwicklung der Kunden zufriedenheit oder der subjektiven Kriminalitätseinschätzung der Reisenden und Kunden. Wer Angst hat, den öffentlichen Personenverkehr zu nutzen, wird diesen meiden. Die Anwesen­heit von gut ausgestatteten und trainierten Sicherheits kräften kann auch hier entge­genwirken und die Attraktivität des öffent­lichen Personenverkehrs erhöhen.

Sicherheit im öffentlichen Personen-verkehr: eine hochkomplexe Aufgabe in einem herausfordernden Umfeld

Die DB Sicherheit kann auf ihre 25­jährige Erfahrung zurückgreifen, wenn es um die Sicherheit im öffentli­chen Personenverkehr geht. Seit fast 20

Jahren ist sie der operative Arm der DB in der Ordnungspartnerschaft mit der Bundespolizei. Durch die regionale Struk­tur, die operativ ausgerichteten Hierar­chien, das große bahnspezifische Fach­wissen und die hohe Qualität der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garan­tiert sie die Sicherheit von Reisenden, Kunden, Kolleginnen und Kollegen. Um diese Aufgabe auch in Zukunft zu erfüllen, bedarf es eines eindeutigen Commitments der Besteller von Verkehrsleistungen, den sog. Aufgaben trägern oder Verkehrs­verbünden, bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen auch die Sicherungs­dienstleistungen ausreichend zu berück­sichtigen. Wünschenswert wären bundes­weit einheitliche Standards, die auf der Grundlage fortzuschreibender Lagebilder und bereichsübergreifender Sicherheits­konzepte bewährte und spezialisierte Einsatzformen vorsehen. Diese werden von gut aus­ und fortgebildeten Sicherheits­fachkräften ausgeführt, die gut ausge­stattet in den Dienst gehen. Die Sicher­heitsherausforderungen im öffentlichen Personenverkehr lassen keinen anderen Schluss zu. <

Bild: Björn Ewers

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

> Im technischen Bereich existieren bereits viele im Alltag bewährte Konzepte und sicher­heitstechnische Maßnahmen zum Schutz von Fahrgästen und Mitarbeiter/innen sowie des Betriebsablaufes, deren Kosten und Effizienz gut messbar sind. In den letzten Jahren nahmen Verkehrsunternehmen jedoch auch das subjek­tive Sicherheitsempfinden ihrer Fahrgäste verstärkt als ökonomischen Faktor wahr, da ein negatives Sicherheitsimage dazu führen kann, dass Fahrgäste die Nutzung von öffent lichen Verkehrsmitteln reduzieren und potenzielle Neukunden abgeschreckt werden. Es lässt sich feststellen, dass zwischen subjektiver Wahrneh­mung und objektiver Gefährdung der Sicher­heit durch technische oder menschliche Bedro­hungen (z. B. Stromausfall, Kriminalität) oftmals eine ausgeprägte Diskrepanz besteht. Der Einsatz von kosteneffizienten Maßnahmen zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit stellen somit eine besondere Herausforderung für die ÖPV­Betrei­ber dar, weil die objektive Sicherheit, die sich aus betriebstechnischen und sicherheitstechnischen Faktoren ergibt, nicht zwangsläufig mit der subjektiven Sicherheit des Fahr gastes einher­geht. Die Akteure des ÖPV benötigen daher flexi­ble und leicht bedien bare Werkzeuge, mittels derer Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht werden können. Das Forschungsprojekt WiSima (Wirtschaftlichkeit von Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Personenverkehr) entwickelte daher ein Security Impact Assessment (SIA) Tool, das ÖPV­ Betreiber bei der Auswahl kosten­

effizienter Maßnahmen unterstützt, mit denen eine Verbesse rung des subjektiven Sicherheits­empfindens der ÖPV­Fahrgäste erreicht werden kann.

Das WiSima-ForschungsprojektDas Forschungsprojekt WiSima wurde in einem

Verbund bearbeitet, der sich aus fünf Partnern aus Forschung und Praxis zusammen setzte: Freie Universität Berlin, Universität Bremen, Technische Hochschule Wildau, Fraunhofer FOKUS & Deutsche Bahn AG.

Die AG Interdisziplinäre Sicherheitsforschung der Freien Universität Berlin bearbeitete das Teilvorhaben „Sozialpsychologische und sozio­kulturelle Aspekte von Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr“ und konzentrierte sich daher auf die wissenschaftliche Erfassung und Analyse der Fahrgastperspektive im ÖPV bezogen auf das subjektive Sicherheitsempfinden. Hierbei wurde u. a. untersucht, welche Erwartungen und Wünsche die ÖPV­Nutzer/innen an Sicherheit haben und aus welchen Gründen Personen den ÖPV meiden. Mittels sozialwissenschaftlicher Methoden wurden für diesen Zweck wesentliche Einflussfaktoren im Kontext des ÖPV auf die subjektive Sicherheitswahrnehmung erforscht.

Wie kann subjektives Sicherheitsempfinden gemessen werden?

Um das subjektive Sicherheitsempfinden wissenschaftlich ergründen zu können, wurden affektive, kognitive und verhaltensbasierte Kom ­ponenten der Sicherheitswahrnehmung erfasst.

PROF. DR. LARS GERHOLD ist Universitätsprofessor und

Leiter der Arbeitsgruppe (AG) Interdisziplinäre Sicher­heitsforschung an der Freien

Universität Berlin.

JENNIFER HARTMANN UND KILIAN DORNER

waren wissenschaftliche Mitarbeiter/in in der AG

Interdisziplinäre Sicherheits­forschung. Sie bearbei­

teten dort für das BMBF den Forschungsauftrag WiSima.

Subjektives Sicherheitsempfinden im öffentlichen Personenverkehr

Von Jennifer Hartmann, Kilian Dorner und Prof. Dr. Lars Gerhold

Ein zentrales Aufgabengebiet der Betreiber von Verkehrsinfrastrukturen ist die Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV). Die Erhöhung von Sicherheit im privaten und öffentlichen Raum ist jedoch mit einem Aufwand verbunden, dessen Kosten-Nutzen-Relation umstritten ist. Die Zusammenhänge zwischen sicherheitsrelevanten Ereignissen, zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen und der von den Reisenden subjektiv empfun-denen Sicherheit spielen dabei eine wichtige Rolle.

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

Diese innerpsychischen Einstellungspro­zesse werden auch geprägt durch den situativen Kontext, in dem sich ein Mensch befindet. Auch situationsunspezi fische Faktoren wie gesellschaftliche Wertevor­stellungen beeinflussen die Einstellung des Individuums. Die AG Interdisziplinäre Sicherheitsforschung widmete sich im Kontext des ÖPV der Entschlüsselung dieser Einflussfaktoren u. a. mittels der Durchführung einer App­Studie sowie einer Repräsentativbefragung.

Um das subjektive Sicherheitsempfinden möglichst realitätsnah abbilden zu können und die Wirksamkeit von Sicherheits­maßnahmen bewerten zu lassen, wurde im Projekt u. a. die Mobile Experience Sampling Methode (MESM) eingesetzt. Mittels einer selbstentwickelten Mobile App wurden die Einstellungen von etwa 100 Fahrgästen zur Sicherheit im ÖPV während ihrer Transportmittelnutzung er ­mittelt. Ergänzend zur App­Studie wurde eine bundesweite Repräsentativbefragung mit über 2000 ÖPV­Nutzer/innen durchge­führt.

Aus beiden Studien ließ sich u. a. fest­stellen, dass die ÖPV­Nutzer/innen vor allem nachts im Zusammenhang mit dunk­len Bahnhöfen und Haltestellen ein nied­riges subjektives Sicherheitsempfinden

haben. Dies betrifft vor allem Frauen und ältere Menschen. Einflussfaktoren, die das subjektive Sicherheitsempfinden senken können, sind u. a. Anzeichen sozialer Desorganisation wie etwa Graffiti oder alkoholisierte Personen. Auch die Erfah­rung, bereits Opfer einer Straftat geworden zu sein, senkt das subjektive Sicherheits­empfinden. Eine häufige Nutzung des ÖPV sowie übersichtliche und helle Bahnhöfe können das subjektive Sicherheitsempfin­den wiederum steigern. Am deutlichsten positiv bewertet wurden die Sicherheits­maßnahmen „Ausleuchten“, „Personal­einsatz seitens der ÖPV­Betreiber“ und „der Einsatz von Polizei“.

Das Security Impact AssessmentBasierend auf der App­Studie, der

Repräsentativbefragung und weiteren Erkenntnissen, z. B. aus Expert/innen­ und Nutzer/innen­ Workshops, entwickelte das WiSima­ Projekt schließlich ein Security Impact Assessments (SIA) zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Sicherheits­maßnahmen im ÖPV, das durch den Praxispartner Deutsche Bahn AG getestet wurde. Neben der klassischen betriebs­wirtschaftlichen Betrachtung von Sicher­heitsmaßnahmen wurden durch die Einbindung von ÖPV­Nutzer/ innen auch

sozialpsychologische, soziokulturelle und kommunikations wissenschaftliche Aspekte berücksichtigt. Ergänzend dazu wurden die Perspektiven weiterer relevanter Akteure (z. B. Sicherheitspersonal, Fahrzeugführer) in die Erarbeitung des SIA integriert. Die Einbindung dieser Perspektiven erlaubte die Bewertung sowohl der durch Sicher­heitsmaßnahmen beim Kunden generierten subjektiven Sicherheit, als auch die Ermitt­lung des ökonomischen Kosten­ Nutzen­Verhältnisses dieser Maßnahmen. Das Ergebnis ist ein Berechnungswerkzeug, das die ÖPV­Betreiber bei der Auswahl von kosteneffizienten und zugleich sicherheits­erhöhenden Maßnahmen hinsichtlich des subjektiven Sicherheitsempfindens unter­stützt. <

Die detaillierten Ergebnisse werden im April 2020 in der Schriftenreihe Sicher-heit des Forschungsforum Öffentliche Sicherheit veröffentlicht. Diese können Sie kostenfrei abrufen unter:www.schriftenreihe-sicherheit.de

Weitere Informationen zur Arbeitsgruppe Interdisziplinäre Sicherheitsforschung finden Sie unter: www.sicherheit-forschung.de

Bild: stock.adobe.com/de, 201004341

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

> Der ÖPNV boomt – aber gerade deswegen stellen sich bekannte kritische Themen mit noch größerer Dringlichkeit. Für Millionen Bürge­rinnen und Bürger sind U­ und Straßenbahnen und Regionalzüge das Verkehrsmittel erster Wahl. Dennoch schleicht sich bei vielen ein unan­genehmes Gefühl ein, vor allem wenn sie außer­halb der Stoßzeiten und der stark frequentierten Strecken öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Ein attraktiver ÖPNV braucht die Gewissheit seiner Kunden und Kundinnen, dass sie sicher und geschützt sind. Doch in den Medien, auch in den sozialen Netzwerken sorgt das Thema Gewalt und Belästigung im ÖPNV immer wieder für Schlagzeilen und Debatten. Politiker, Behörden und die Anbieter im ÖPNV können noch so viel auf Statistiken verweisen, die Bus und Bahn und den Stationen einen hohen Sicherheitsstandard bescheinigen. Entscheidend ist das subjektive Sicherheitsempfinden. Kunden und Kundinnen können nicht „falsch“ empfinden. Schon gar nicht helfen Belehrungen von Unternehmen, dass die reale Situation viel besser sei als gedacht und der persönliche Eindruck täusche. Wer in dunk­len Unterführungen oder einsamen Bahnhöfen Angst verspürt, möchte nicht hören, dass hier nur sehr selten etwas passiert sei und die Statis­tiken eine geringe Gefährdung anzeigten. „Der Kunde hat immer Recht“ ist zwar ein arg stra­pazierter Ausdruck, trifft im Kern aber auch im 21. Jahrhundert zu. Alle Erfahrung lehrt zudem: Reisende reagieren auch auf Erlebnisse, die nicht strafrechtlich relevant sind. Weder die Polizeiliche Kriminalstatistik noch andere Erhe­bungen zur „objektiven Sicherheit“ erfassen Belästigungen, Beleidigungen oder aggressi­

ves Betteln. Aber all dies verunsichert Fahrgä­ste. Eine Rolle spielen auch die Berichte in den Medien über spektakuläre Einzelfälle von Gewalt im Öffentlichen Verkehr. Inzwischen liegen von solchen Ereignissen häufig Fotos oder Filmauf­nahmen vor, die sich über soziale Netzwerke rasend schnell verbreiten und Angst und Sorge um die eigene Sicherheit schüren.

Das Lamentieren über solche Phänomene im digitalen Zeitalter überlasse ich gerne anderen. Mir geht es um das zentrale Ziel der Allianz pro Schiene, den Marktanteil der Eisenbahnen im Verkehrssektor zu steigern. Dafür brauchen wir mehr und modernere Gleise, höhere Investitio­nen in den Erhalt und die Sanierung der beste­henden Infrastruktur, mehr und leistungsfähige Züge, eine rasche und konsequente Digitalisie­rung des Sektors und vieles mehr. Unverzicht­bar für eine starke Schiene ist aber auch ein verbessertes Sicherheitsgefühl der Menschen in diesem Land, die sich für die klimafreundliche Eisenbahn entscheiden.

Um das zu erreichen, müssen wir die Sicher­heit im Öffentlichen Verkehr zunächst einmal als Gemeinschaftsaufgabe begreifen. Der Bund ist ebenso beteiligt wie die Deutsche Bahn und andere Betreiber von Bahnhöfen. Mit in der Verantwortung stehen die Verkehrsunternehmen genau wie die Kommunen, sofern sie Eigen­tümer von Bahnhöfen und Haltestellen sind. Eine wichtige Rolle spielen die Bundesländer. Sie entscheiden über die Vergabe von Nahver­kehrsaufträgen mit und darüber, ob und wie viel Personal in den Nahverkehrszügen mitfährt. Es darf bei solchen Ausschreibungen nicht allein um den Preis gehen, sondern auch um die Quali­

DIRK FLEGE ist Geschäftsführer

der Allianz pro Schiene.

Bild: Stephan Röhl / Allainz pro Schiene

Eine starke Schiene in Deutschland braucht ein verbessertes Sicherheitsgefühl der Zugkunden

Von Dirk Flege

Die Bundesregierung hat die 2020er Jahre zum „Jahrzehnt der Schiene“ erklärt. Nach langer Tatenlosigkeit erhöht sie die Mittel für den umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträger spür-bar und auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gibt es deutlich mehr Geld. Die Menschen wollen ohnehin Zug fahren, nicht nur bei Fernreisen, sondern auch auf dem täglichen Weg zur Arbeit. Die Passagierzahlen jedenfalls eilen von Rekord zu Rekord.

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ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)

tät der Angebote. Zu ihr gehört auch die Sicherheit der Kunden.

Eine zentrale Erkenntnis sollte dabei alle Verantwortlichen leiten: Menschen fühlen sich sicher, wenn andere Menschen in der Nähe sind. Im digitalen Zeitalter ist der Einsatz von Videokameras in vielen Bereichen sinnvoll. Aber eine Kamera hält in erster Linie Vorfälle fest, die gar nicht erst passieren sollten. In der konkreten Situation leistet sie den Betroffenen keine Hilfe. Gerade an prekären Orten vertrauen Menschen vor allem auf andere Menschen und erst in zweiter Linie auf Technik. Das subjektive Sicherheitsgefühl nimmt insbesondere zu, wenn Zugbegleiter und andere Service­Kräfte präsent sind. Wenn sie Ticketkontrollen oder Auskünfte geben, schaffen sie quasi nebenbei das gute Gefühl bei den Reisenden, bei einer Gefähr­dung nicht allein zu sein. Im digitalen Zeitalter ist das keine Selbstverständ­lichkeit mehr. In Nürnberg sitzt an einer U­Bahn­Linie bereits der Computer am Steuer. In Hamburg laufen Vorbereitungen für den fahrerlosen Betrieb in einem offe­nen großen Schienennetz. Wichtig ist, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen diese Arbeitsplätze nicht einfach einsparen, um

die Kosten zu drücken. Sie müssen im Interesse ihrer Kunden dafür Servicekräfte einstellen. Ziel muss sein, dass die Fahr­gäste besonders abends, frühmorgens und an Feiertagen auf ansprechbares, qualifi­ziertes Personal antreffen.

Ein Punkt ist mir dabei besonders wichtig: Zunehmend werden auch die Beschäftigten des ÖPNV Opfer von Belästigungen und sogar von Gewalt. Das mag ein allgemeiner Trend sein, dass Menschen, die Dienst für die Allgemeinheit leisten, weniger Aner­kennung erhalten als früher. Polizisten berichten von ähnlichen Entwicklungen und beklagen einen Mangel an Respekt und Verständnis für sie und ihre Arbeit. Sogar Feuerwehrleute und Sanitäter im Noteinsatz schildern, wie sie im Rettungs­einsatz behindert und bedrängt werden. Bei der Sicherheit in Zügen und an Bahn­höfen muss es daher auch darum gehen, die Beschäftigten der Eisenbahnbranche vor Übergriffen zu schützen. Eine Idee ist, dafür in allen Bundes ländern den Dialog zwischen allen verantwortlichen Unter­nehmen und Aufgabenträgern, Verbänden und Gewerkschaften zu intensivieren. Hilf­reich wären zweifelsohne mehr Informatio­nen zur tatsächlichen Lage. Bisher gleicht

die Statistik zu diesem Thema einem Flickenteppich. Kaum ein Bundesland veröffentlicht Daten zu den Gewalttaten im öffentlichen Verkehr. Die Kriminalstatis tik des Bundes weist den Verkehrssektor nicht separat aus. Die Allianz pro Schiene fordert daher vom Bund, regelmäßig einen Bundesbericht zur Sicherheit im öffent­lichen Verkehr vorzulegen.

Gerade im vergangenen Jahr hat die Politik erkannt, wie wichtig ein Ausbau des Schienenverkehrs für Deutschland, für die Menschen im Land und für die klima­politischen Ziele und Verpflichtungen sind. Zu jedem Konzept für eine Stärkung der Eisenbahn gehören zwingend Maßnahmen, die den Menschen ein gutes Gefühl geben, wenn sie Bahn oder Bus nutzen. Wer sich heute für den ÖPNV entscheidet, ist nach allen Statistiken sehr sicher unterwegs. Das bezieht auch die Gefahr von Verkehrs­unfällen mit ein, die in Bus und Bahn sehr gering ist. Doch beim subjektiven Empfin­den haben wir noch lange keine zufrieden­stellenden Werte erreicht. Im Zweifel aber gibt das Gefühl den Ausschlag, ob jemand den ÖPNV favorisiert nutzt oder eher meidet. <

Bild: stock.adobe.com/de, 312545899

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WHO IS WHO · UNSERE MITGLIEDER Anzeigen

Who is Who des Öffentlichen Personenverkehrs

– nach Postleitzahlen geordnet –

Securitas GmbH ÖPV

Fuhlsbüttler Str. 399 · 22309 Hamburg

securitas.de/oepv

DB Sicherheit GmbH

Köthener Str. 4 · 10963 Berlin

www.dbsicherheit.com

KÖTTER Security

Wilhelm­Beckmann­Straße 7 · 45307 Essen

koetter.de

GÜLICH GRUPPE Sicherheitsdienste GmbH

Borgäcker 1 · 58454 Witten

www.guelichgruppe.de

Bewachungsinstitut Eufinger GmbH

In der Römerstadt 52 · 60439 Frankfurt

www.eufinger.de

Hier könnte Ihre Anzeige stehen.

Alle Infos dazu finden Sie unter:

www.dersicherheitsdienst.de

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WHO IS WHO · UNSERE MITGLIEDERAnzeigen

Seien Sie sicher! Wir machen das.

Auf ganzer Strecke eine sichere Wahl

> Die DB Sicherheit ist der kompetente und erfah­rene Spezialist für Sicherheitsleistungen im Verkehrs­bereich. Als Unternehmen des DB­Konzerns sind wir einer der größten Sicherheitsdienstleister im Verkehrs­ und Logistik sektor in Deutschland und Spezialist für die Bewa­chung und den Schutz offener, stark frequentierter und sensibler Verkehrssysteme.

Großen Wert legen wir auf sehr gut qualifiziertes Perso­nal. Die Mitarbeiter der DB Sicherheit sind durch ein gutes Aus­ und Weiterbildungssystem stets über aktuelle recht­liche Regelungen informiert und wenden diese an. Wir sind einer der größten Ausbildungsbetriebe in der Sicherheits­branche und bilden jährlich Nachwuchskräfte zur Fach­kraft für Schutz und Sicherheit aus.

Außerdem legen wir unseren Fokus auf die Entwick­lung neuer Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, für unsere Kunden die besten Ergebnisse zu erbringen. Hierfür erstellen wir bedarfsgerechte Konzepte, leiten daraus personelle, technische sowie organisatorische Maßnahmen ab und setzen diese um. Wir wollen Ihre Anlagen sichern, Ihre Mitarbeiter schützen, Ihre Züge vor Vandalismus schützen und dafür sorgen, dass Sie sich um das Thema Sicherheit keine Sorgen machen müssen.

Um die hohe Qualität der angebotenen Leistung sicher­zustellen, wird das Unternehmen regelmäßig nach ISO 9001 zertifiziert. Eine gute Möglichkeit, wie wir uns stets selbst verbessern können.

Nehmen Sie uns beim Wort: Seien Sie sicher! Wir machen das. <

Kontakt:DB Sicherheit GmbHKöthener Str. 4 · 10963 BerlinTel.: +49 30 297­24871Mail: [email protected] Web: www.dbsicherheit.com

> Das zum Securitas Konzern gehörende „Segment ÖPV“ ist spezialisiert auf Dienstleistungen und Lösungen rund um den öffentlichen Personenverkehr und Schienen­personennahverkehr. Securitas ÖPV schafft Sicherheit an Haltestellen, Bahnhöfen und am Gleis ebenso wie in Bussen und Bahnen.

Ganzheitliche Fahrkartenprüfdienste, Sicherheits­ und Ordnungsdienste sowie Sicherung von Gleisbaustellen bilden dabei den primären Fokus des Fachpersonals, das nahezu bundesweit im Einsatz ist. Die Auftraggeber schätzen die Branchenlösungen und das Know­how – damit können die jeweiligen Leistungen stetig analysiert und erforderlichenfalls im Rahmen der Geschäftsentwick­lung gemeinsam effizienter gestaltet werden.

Aus­ und Fortbildung, Einsatzkonzeption, qualitative und quantitative Auftragssteuerung sowie Qualitäts­ und Beschwerdemanagement sind Prozesse, denen das Seg­ment ÖPV die gleich hohe Priorität einräumt wie über­schaubarer Risikobereitschaft, hoher Flexibilität in Planung und Führung von Projekten sowie den Mitarbeitern. Auf neuestem Stand gehaltene einsatzunter stützende Technik und die Einbindung moderner, digitaler Strukturen.

Das Securitas Segment ÖPV sticht durch die zukunftsori­entierte Ausrichtung der Leistungen hervor. <

Kontakt:Securitas GmbH ÖPVFuhlsbüttler Straße 399 · 22309 HamburgTel.: +49 40 73322­0Mail: [email protected]: securitas.de/oepv

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WHO IS WHO · UNSERE MITGLIEDER Anzeigen

Sicherheit und Service auf ganzer Linie

Ihr Spezialist im Bereich ÖPV / SPV (Verbund niveau)

> Mehr als 30 Millionen Fahrgäste bundesweit vertrauen jeden Tag auf die Angebote des Öffentlichen Personenver­kehrs (ÖPV). Um Neukunden zu gewinnen bzw. bestehende Nutzer langfristig an sich zu binden, sind hohe Sicher­heits­ und Servicestandards zentrale Faktoren. Als lang­jähriger Partner von Verkehrsunternehmen im gesamten Bundesgebiet verfügt KÖTTER Security über umfassende Kompetenzen im ÖPV.

Schon früh morgens sind die qualifizierten Sicherheits­kräfte zur Fahrscheinkontrolle unterwegs. Fingerspitzen­gefühl im Umgang mit den Fahrgästen und Tarifkenntnisse bilden die Basis für guten Service, der an Bahnhöfen und Haltestellen durch Fahrgastinformation ergänzt wird. Das Team hilft durch seine Präsenz zudem bei der Prävention von Ordnungswidrigkeiten und sorgt bei den Fahrgästen für ein ausgeprägtes Sicherheitsgefühl. Alle Beschäftigten mit Kontakt zu Fahrgästen absolvieren ÖPV­spezifische Schulungen. Deren angewandtes Wissen hinterlässt einen positiven Eindruck, steigert die Kundenbindung und sorgt für den Eigenschutz der Mitarbeiter.

Zum Schutz der Verwaltungs­ und Betriebsgebäude von Verkehrsunternehmen sind die Sicherheitsspezia­listen zudem mit Streifengängen, Pforten­ und Empfangs­diensten am Zug. Die KÖTTER Sicherheitstechnik trägt mit modernen Zutritts,­ Gefahrenmelde­ und Videosystemen darüber hinaus zum Schutz von Bahn­ und Betriebshöfen gegen Vandalismus und Graffiti­Schäden bei. <

Kontakt:KÖTTER SecurityWilhelm­Beckmann­Straße 7 · 45307 EssenTel.: +49 201 2788­388Fax: +49 201 2788­488 Mail: [email protected]: koetter.de

> In Deutschland nutzen immer mehr Fahrgäste den öffentlichen Personennahverkehr. Die Verkehrsunter­nehmen des ÖPV werden an ihrem Erscheinungsbild und Engagement für die Sicherheit der Fahrgäste gemessen.

Die Aufgabe, Ihr Eigentum vor Gewalt, Vandalismus und unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen, erfordert ein Höchstmaß an Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit. Von unseren geschulten Servicekräften für Schutz und Sicher­heit wird neben der Überwachung der Einhaltung der Haus­ und Beförderungsbedingungen auch der Fahrausweis­ Prüfdienst durchgeführt. Fahrgästen aller Altersklassen wird durch die ständige Präsenz das Gefühl von Sicherheit vermittelt. Ganz besonders bei größeren Veranstaltungen sorgen wir für die sichere An­ und Abreise der Veranstal­tungsbesucher sowie die verlässliche Ticketinformation.

Die Sicherheitsexperten der GÜLICH GRUPPE analysie­ren Ihre Ist­Situation, befassen sich mit den für Sie und Ihr Verkehrsunternehmen relevanten Gefahren und erarbeiten individuelle Schutz­ und Sicherheitskonzepte. Unsere Sicherheitsmitarbeiter sorgen nicht nur für Schutz und Sicherheit, der Servicegedanke und die präzise Fahrgast­information im Hinblick auf Ticket­ und Tarifarten runden das Profil unserer Service­ und Sicherheitsleistungen ab.

Unsere Mitarbeiter werden in der hauseigenen Schu­lungsstätte auf Verkehrsverbund­Niveau von unseren ÖPV/SPV Ausbildern geschult und auf zukünftige Auf gaben individuell vorbereitet.

Für den ÖPV perfekt ergänzt werden unsere Sicherheits­dienstleistungen durch das Reinigungsteam der GÜLICH GRUPPE Gebäudedienste <

Kontakt:Domenico Cirasola, Geschäftsführer

GÜLICH GRUPPE Sicherheitsdienste GmbHBorgäcker 1 · 58454 WittenTel.: +49 2302 9470­285Mail: [email protected]: www.guelich­gruppe.de

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WHO IS WHO · UNSERE MITGLIEDERAnzeigen

BWI-Dienstleistungen rund um Ihre Sicherheit – mit Qualität auf höchstem NiveauZertifiziert nach DIN ISO 9001:2015 und DIN 77200-1:2017

> Die Bewachungsinstitut Eufinger GmbH (BWI) mit Sitz in Frankfurt am Main gehört seit 1971 zu einem der Markt­führer im Rhein­Main­Gebiet. Nahezu 50 Jahre Erfahrung bilden die Grundlage für unser fachliches Know­how.

Unser Leistungsspektrum mit unseren etwa 1.450 Mit ­arbeitern bietet Ihnen klassische Sicherheitsdienstleis­tungen sowie Veranstaltungsservices mit Hostessen/Hosts, Aufsicht und Schutz von Kunst und Kulturgütern, Fahrkartenprüfdienste im ÖPV, Hilfspolizisten sowie die Gestellung von Feuerwehrkräften. Qualität, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein sind hierbei unsere Leit­linien.

Unsere Mitarbeiter/innen stehen – ebenso wie die Anfor­derungen und individuellen Wünsche unserer Auftrag­geber – immer im Mittelpunkt unseres Handelns. Zertifi­zierte Services und in unserem Schulungszentrum Aus­ und Weitergebildete Mitarbeiter sorgen für hochwer­tige Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen.

Die intensive und nachhaltige Betreuung unserer Auftraggeber bildet die Grundlage für viele langjäh­rige Kundenbeziehungen. Ihre Anforderungen an unsere Dienstleistungen erfüllen wir transparent, nachhaltig und serviceorientiert. Wir sind stolz auf unser starkes Team, denn jede/jeder Einzelne trägt zu Ihrer Sicherheit bei. <

Kontakt:Bewachungsinstitut Eufinger GmbHIn der Römerstadt 52 · 60439 Frankfurt am MainTel.: +49 69 958019­0 Mail: [email protected]: www.eufinger­security.de

Der DSD – Der Sicherheitsdienst ist ab sofort auch als kostenfreie App, in der die einzelnen DSD­Ausgaben und Beilagen sowohl online als auch offline gelesen werden können, in den App­Stores erhältlich.

Seit dem Relaunch im Jahr 2016 sind der DSD und alle Beilagen zusätzlich jederzeit abrufbar unter:

www.dersicherheitsdienst.de

DIE APP FÜR DIE SICHERHEITS-WIRTSCHAFT.

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Inventurdifferenzen: Dreiste Diebe kosten Milliarden

Von Frank Horst

FRANK HORST ist Leiter Forschungs bereich

Inventurdifferenzen und Sicherheit der EHI Retail­

Institute GmbH, Köln.

Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte in der

Ausgabe 3/2019 der Zeitschrift stores+shops technology.

www.stores-shops.de

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

> Der Anteil der Verluste durch Diebstähle seitens Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Servicekräften beträgt insgesamt 3,75 Mrd. Euro. Der daraus resultierende volkswirtschaft­liche Schaden durch Mehrwertsteuerausfälle beläuft sich auf rund 310 Mio. Euro im Jahr. Im Jahresvergleich 2018 zu 2017 sind die durch­schnittlichen Inventurdifferenzen gestiegen. In branchen gewichteter Hochrechnung für den gesamten deutschen Einzelhandel bedeutet dies einen Anstieg der Inventurverluste von 4,1 auf 4,3 Mrd. Euro. Das durchschnittliche Niveau der Inventurdifferenzen liegt bei den befragten Unter nehmen 2018 bei 0,63 Prozent (Vorjahr 0,61 Prozent), bewertet zu Einkaufspreisen in Relation zum Nettoumsatz.

Bewertet zu Verkaufspreisen in Relation zum Bruttoumsatz entspricht dies in branchenge­wichteter Hochrechnung einem Wert von durch­schnittlich genau ein Prozent des Umsatzes. Ferner investiert der Handel jährlich rund 1,45 Mrd. Euro in Präventions­ und Sicherungs­maßnahmen, um seine Waren vor Diebstahl zu

schützen. Insgesamt gehen dem Handel damit durch Inventurdifferenzen und Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen rund 1,34 Prozent seines Umsatzes verloren.

Im gesamten deutschen Einzelhandel summie­ren sich auf Basis eines stationären Einzelhandels­umsatzes von 430 Mrd. Euro pro Jahr die zu Verkaufspreisen bewerteten Inventurdifferenzen auf 4,3 Mrd. Euro. Nach Einschätzung der Händler sind auf Ladendiebstähle durch Kunden rund 2,38 Mrd. Euro zurückzuführen. Den eigenen Mitarbeitern wird gut eine Milliarde angelastet. Bei ca. 2,5 Mio. Beschäftigten im Einzel handel beträgt der „durchschnittliche statistische Schaden“ pro Mitarbeiter rund 400 Euro im Jahr. Daran lässt sich erkennen, dass wenige unehr­liche Mitarbeiter enorme Schäden verursachen, während bei Kundendiebstählen die Häufigkeit der Taten zu dem deutlich höheren Gesamt­schaden führt. Statistisch gesehen entfällt auf jeden Haushalt in Deutschland jährlich ein Warenwert von fast 60 Euro, der nicht bezahlt wird. Auf den Lebensmittelhandel projiziert bedeutet dies, dass nach wie vor rund jeder 200. Einkaufs wagen unbezahlt die Kasse passiert.

Organisatorische MängelEin weiterer Posten der Inventurdifferenzen,

nämlich 560 Mio. Euro entsteht durch organisa­torische Mängel wie fehlerhafte Preisauszeich­nungen oder nicht erfasster Bruch und Verderb. Lieferanten und Service kräften werden 350 Mio. Euro an Warenverlusten im Jahr zugerechnet.

2018 sind die angezeigten Ladendiebstähle laut polizeilicher Kriminalstatistik um 4,1 Pro­zent zurückgegangen auf insgesamt 339.021 Fälle (Vorjahr 353.384). Während die Zahl der einfachen Ladendiebstähle seit 1997 nahezu kontinuierlich gesunken ist, haben sich schwere

Die aktuelle EHI-Studie „Inventurdifferenzen im deutschen Handel 2019“ macht deutlich: Inventur-differenzen haben zugenommen. Organisierter Ladendiebstahl und Bandenkriminalität machen es den Einzelhändlern besonders schwer.

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Ladendiebstähle in den letzten zwölf Jahren nahezu verdreifacht. Bei schwe­rem Diebstahl handelt es sich um Taten mit höherer krimineller Energie, weil zum Beispiel Warensicherungen über­wunden werden. Hinzu kommt eine deut­lich spürbare Zunahme von organisierter Bandenkriminalität, die zwar häufig kurz nach der Tat erkannt, aber in den seltensten Fällen angezeigt werden kann. Durch die hohe Dunkelziffer von über 98 Prozent besitzt die Statistik nur eine eingeschränkte Aussagefähigkeit. Aus dem durchschnittlichen Schaden aller angezeigten Diebstähle und dem tatsäch­lichen Schaden im Handel ergibt sich, dass jährlich rechnerisch über 23 Mio. Laden­diebstähle mit einem Warenwert von je 100 Euro unentdeckt bleiben.

Im Durchschnitt aller Branchen gibt der Handel mittlerweile 0,34 Prozent vom Umsatz für Sicherheitsmaßnahmen aus. Darin sind Kosten für Artikelsicherungs­maßnahmen, Kameraüberwachung, Detek­ tiveinsätze, Testkäufe und Schul ungs­maßnahmen sowie sonstige Sicherheits­maßnahmen wie etwa diebstahlhemmende Verkaufsträger oder Softwareanalyse­ Tools zur Datenauswertung enthalten. Damit gibt der Einzelhandel insgesamt jährlich 1,45 Mrd. Euro zur Reduzierung von Inven­turdifferenzen aus.

Interne KostenDie gesamten Kosten für Inventurdiffe­

renzen sowie deren Vermeidung betragen damit jährlich 5,75 Mrd. Euro. Interne Personalkosten etwa für Revisionsabtei­lungen sowie anfallende Tätigkeiten wie die Anbringung und Deaktivierung/Entsiche­rung von Warensicherungen, Bestandskon­trollen, interne Schulungen, Datenanalysen, Kamerabeobachtungen, Diebstahlanzeigen etc. sind darin jedoch noch nicht enthalten. Diese belaufen sich bei vorsichtiger Schät­zung auf weitere 1,35 Mrd. Euro pro Jahr.

Die Ausweitung und Modernisierung von Kamerasystemen liegen weiter im Trend. Auch warenwirtschaftliche Datenanalysen zur Erkennung von diebstahlgefährdeten Artikeln und internen Schwachstellen

sowie Kassendatenanalysen haben nach wie vor hohe Priorität. Ständige Schulung und Sensibilisierung des Personals gelten weiterhin als wichtige Präventionsmaß­nahmen. Artikelsicherungen, primär in Form von elektronischen Warensiche­rungen oder mechanischen Sicherungen, aber auch der Einsatz von diebstahlhem­menden Verkaufsträgern werden eben­falls ausgeweitet.

Zwar schätzen die befragten Handels­unternehmen das Niveau ihrer Inventur­differenzen als „akzeptabel“ ein. Dennoch: Rund drei Viertel der Unternehmen halten 2019 ihr Budget für Präventions­ und Sicherungsmaßnahmen konstant. Jedes achte der befragten Unternehmen stockt sein Sicherheitsbudget auf. Dass das Bedrohungspotenzial durch Kundendieb­stahl und Mitarbeiterdelikte unverän­dert hoch ist, belegen die Einschätzungen zur Kriminalitätsentwicklung im Handel. Nach wie vor sieht der Handel die größten Probleme durch eine weitere Ausweitung des organisierten Ladendiebstahls und der zunehmenden Gewaltbereitschaft poten­zieller Ladendiebe auf sich zukommen.

An der aktuellen Untersuchung beteilig­ten sich 95 Unternehmen bzw. Vertriebs­schienen mit insgesamt 22.551 Verkaufs­stellen, die einen Gesamtumsatz von rund

98,3 Mrd. Euro erwirtschafteten. Die durch­schnittliche Verkaufsfläche der beteiligten Geschäfte beträgt 1.240 qm. <

EHI-STUDIEInventurdifferenzen 2019

Die Untersuchung ermittelt durch­schnittliche Inventurdifferenzen und deren Verursacher, dokumentiert die Kriminalitätsentwicklung und Präven­tionsmaßnahmen des Handels.

ISBN: 978­3­87257­518­0Preis: 465,00 Euro zzgl. MwSt.

Mehr Infos unter:Web: www.ehi-shop.deMail: [email protected].: +49 221 57993­64

„Bei ca. 2,5 Mio. Beschäftigten im Einzelhandel beträgt der ‚durchschnitt­liche statistische Schaden‘ pro Mitarbeiter rund 400 Euro im Jahr.“

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

CONRIS: die europäische Dimension des SicherheitsmanagementsEin funktionierendes Netzwerk von Hochschulen und Universitäten mit Ursprung in Hamburg

Von Klaus Henning Glitza, Prof. Dr. Wilma Merkel und Prof. Dr. Daniel Zerbin

> „Sicherheit, die zusammenhält“, ist eine Kurzformel, mit der die Northern Business School (NBS) das Wesen von CONRIS beschreibt. CONRIS ist ein Netz­werk von Universitäten und Hoch schulen mit akkreditierten Studiengängen der Fachrichtung Sicherheitsmanagement. Ursprungsgedanken sind:

» die Umsetzung der europäischen Zu ­sam menarbeit auch im Bildungssektor „Sicherheitsmanagement“,

» die Schaffung von Synergieeffekten für die einzelnen Mitglieder und

» die Entwicklung eines länderübergrei­fenden Bewusstseins. Ein Netzwerk, das keine bloße Fassade ist,

sondern tatsächlich funktioniert. CONRIS

nahm seinen Anfang am 14. Mai 2009 in Hamburg. Zehn Hochschulen aus Deutsch­land, den Niederlanden und Österreich waren es, die vor zehn Jahren CONRIS als internationale Kommunikationsplattform ins Leben riefen. Gastgeber und Initiator der Gründungsveranstaltung in Hamburg waren der Präsident der damaligen Hoch­schule der Polizei, die Innenbehörde und die Handelskammer Hamburg.

CONRIS hat sich seitdem erheblich weiterentwickelt. Bei den ursprünglichen zehn Mitgliedern ist es nicht geblieben. Aktuell sind es 19 Universitäten und Hoch­schulen aus neun Ländern, die sich der Kommunikationsplattform angeschlossen haben.

Die Kooperation geht weit über internet­basierte Kontakte hinaus. So treffen sich die Repräsentanten der Mitgliedshochschu­len inzwischen alle acht bis neun Monate zum Erfahrungs­ und Wissens austausch über neue Entwicklungen im Sicherheits­bereich abwechselnd in den Städten ihrer Standorte.

Eine dieser Arbeitstagungen fand im November 2016 in Hamburg statt – ein exzellentes Beispiel für Teamwork. Die Verwaltung der Northern Business School (NBS) stellte Räume sowie Catering zur Verfügung und organisierte im Hambur­ger Hafen ein gemeinsames Abendessen. Hamburger Politiker unterstützten das Treffen unter anderem durch die Begrü­ßung der internationalen Gäste durch den Staatsrat der Innenbehörde, Bernd Krös­ser. Die Teilnehmer waren begeistert und schätzten den Ablauf und die Rahmenbe­dingungen der Tagung als optimal ein.

Entwickelt hat sich auch der Austausch der Dozenten untereinander. So refe­rierte der Lehrstuhl leiter Kriminalwis­senschaften an der Northern Business School Hamburg (NBS), Prof. Dr. Daniel Zerbin, im September 2018 zu den Themen Kriminologie allgemein, Einbruchdieb­stahl und Gewaltkriminalität an der FH Campus Wien. Im Februar 2019 legte der Lehrstuhlleiter und Studien­gangleiter Sicherheitsmanagement der NBS, Prof. Dr. André Röhl, an der Hoch­

CONRIS – nur wenigen mag dieses Akronym geläufig sein. Dabei ist das „Cooperation Network for Risk, Safety and Security Studies“, so die Langfassung, ein Netzwerk, das dem Thema Sicherheitsmanagement eine europäische Dimension verleiht und seine Ursprünge in Deutschland hat, genauer gesagt in Hamburg.

www.conris.eu

CONRIS­Netzwerktreffen: Europäischer Gipfel des Sicherheitsmanagements: CONRIS­Netzwerktreffen im

Jahr 2016. Bild: NBS

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

KLAUS HENNING GLITZA ist ehemaliger Redakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, Träger des Deutschen Förderpreises Kriminalpräven­tion (Stiftung Kriminalpräven­tion, Münster) und seit 2003 als Fachjournalist für Sicher­heitsfragen tätig.

PROF. DR. WILMA MERKEL ist Research Fellow für den Studiengang Sicherheits­management der NBS.Bild: privat

PROF. DR. DANIEL ZERBIN ist Lehrstuhlleiter Kriminal­wissenschaften der Northern Business School Hamburg (NBS).Bild: NBS

schule für Wirtschaft und Recht Berlin die Rechtsgrundlagen des Sicherheits manage­ments dar.

Gemeinsame Ausbildungsstandards, ge mein­same Projekte, Austauschprogramme für Stu ­ den ten und nicht zuletzt die Organisation der Summer School bringen Lehrende und Studenten aus einem internationalen Umfeld zusammen. Studierende dürfen an Konferenzen teilneh­men, beispielsweise am 4. Sicherheitsforum der NBS am 27. Februar 2019 in Hamburg und an den Professional Conference Crisis Management Days in Kroatien.

Das Netzwerk führt nicht zuletzt die Studie­renden zusammen. Gute Erfahrungen wurden mit der CONRIS Summer School gesammelt, die seit 2014 angeboten wird. Ohne große Büro­kratie trifft man sich auf Eigeninitiative eines Netzwerkmitglieds jedes Jahr in einem ande­ren Mitgliedsland. Neben dem Austausch fach­licher Kompetenzen steht insbesondere das Erlebnis der Internatio nalität bei den Studenten im Vordergrund. Der europäische Gedanke wird bei diesen Sommerkursen an der Basis gelebt. Freundschaften werden geschlossen, die sicher nach Abschluss des Studiums grenzübergrei­fende Problemlösungen auf dem Gebiet der Sicherheit zwischen den Ländern erleichtern können.

Vom 7. bis zum 13. Juli 2019 war Hamburg der Veranstaltungsort der Summer School. Nach zehn Jahren kehrte CONRIS somit wieder an den Ort seiner Gründung zurück. Thema dieses multinationalen Weiterbildungsangebots im Bereich Sicherheitsmanagement war: „Leader­ship in the Eye of the Storm. Crisis Management in complex urban environments“, zu Deutsch „(Unternehmens­)Führung im Auge des Sturms

– Krisenmanagement im komplexen urbanen Umfeld“. 28 Studierende aus sieben europä­ischen Nationen nahmen teil.

Bei der Übung „Stormwind“ wurden die Studierenden realitätsnah in die Rolle eines Krisenstabs des fiktiven Unternehmens Hanse Metropolitan Transport (HMT) versetzt. Bei HMT handelte es sich um ein für den öffentlichen Personennahverkehr (U­Bahn, Bus, Fährbetrieb auf der Elbe) verantwortliches Unternehmen – ähnlich wie die Hamburger Hochbahn. Fiktiver Ort war die Metropolregion Hanse City, die in der Realität der Hansestadt Hamburg einschließlich Einzugsgebiet entsprach.

HMT, so das Szenario, war in den Fokus einer fiktiven extremistischen Glaubensgemeinschaft geraten. Den Höhepunkt der zweitägigen Übung mit einer Reihe von komprimierten Ereignis­sen bildete ein Brand im U­Bahn System nahe der Haltestelle Jungfernstieg. Nachempfunden war dieses Ereignis einem realen Unglück aus dem Juli 1995. Damals explodierte ein Raum mit Reinigungschemikalien auf einer Zwischen­ebene des Hauptbahnhofs Nord­ und zunächst stand der Verdacht eines terroristischen Anschlages im Raum.

Übungsziel war, dass die Studierenden zu einer angemessenen Entscheidung im Krisenstab kommen und nicht überreagieren. Dazu wurde ihnen im Vorfeld der Summer School die Syste­matik eines Entscheidungsprozesses vermit­telt, wie er in deutschen Behörden praktiziert wird. Aufgrund dieser theoretischen Grundlage, einem entsprechenden Coaching sowie vorge­lagerten Vorträgen gelangten die Studierenden nach NBS­Angaben „zu einem vernunftsba­sierten Entschluss und arbeiteten die Krise des Unternehmens sukzessive ab“.

Hoffnungsvolle Nachwuchskräfte in klassischen Ambiente: die Teilnehmer der Summer School im repräsentativen Foyer

der Handelskammer Hamburg. Bild: NBS

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Aus Sicht der Northern Business School hat die CONRIS Summer School alle Erwartungen erfüllt. Die interne Evaluie­rung ergab, dass die Studierenden ihren Erfahrungsgewinn mit der Note 1,4 bewer­teten. Auch bei den Dozenten kam die Organisation der Summer School sehr gut an. Nach Maßgabe eines Kollegen aus den Niederlanden wurde damit ein neuer Stan­dard im Rahmen der CONRIS­Veranstal­tungen gesetzt. Auch das Kennenlernen und die Vernetzung zwischen den euro­päischen Studierenden wurden als sehr wertvoll eingeschätzt.

Unterstützt und begleitet wurde die vom Deutschen Akademischen Austausch­dienst (DAAD) finanziell geförderte Veran­staltung unter anderem inhaltlich von der Hamburger Polizei sowie der Hochbahn Hamburg.

Es ist gut zu wissen, dass die europä­ische Zusammenarbeit bei den Univer­sitäten und Hochschulen mit Sicher­heitsmanagement­Studiengang immer mehr an Bedeutung gewinnt. Grundlage ist die Erkenntnis, dass die massivsten Bedrohungspoten ziale global auftreten und häufig von international agierenden Tätergruppen realisiert werden. Was deut­sche Unternehmen gefährdet, stellt auch für andere Länder ein Sicherheitsproblem dar. Voneinander lernen, miteinander an Lösungsansätzen arbeiten, sich austau­schen, wo immer es möglich ist – das sind die Maximen von CONRIS.

Bemerkenswert ist der hohe Grad an Übereinstimmung zwischen den Universi­täten und Hochschulen unterschiedlicher europäischer Länder. Sicherheitsmanage­

ment – kurz formuliert die qualifizierte und umfassende Realisierung, Lenkung und Koordination aller auf Sicherheit gerich­teten Aktivitäten in und für Organisationen – wird im europäischen Kontext als gene­ralistische Aufgabe gesehen, die immer wichtiger wird.

Denn, was ist Wirtschaftswachstum ohne Sicherung des Erreichten? Gleichzeitig wird die Abwehr immer kom plexer. Globa­lisierung hat auch Schatten seiten: Die Bedroh ungspotenziale sind allein durch die IT vielfältiger und unüberschaubarer geworden. Selbst kleinere Unternehmen sind globalen Angriffsformen ausgesetzt.

Sicherheitsmanagement ist eine Auf ­gabe, die ein breites Wissen aus vielen Kompetenzfeldern verlangt. Die Grund­lagen für wirksame Abwehr und Präven­tion ähneln sich daher in den Hochschulen und Universitäten, die sich CONRIS ange­schlossen haben.Am Beispiel der NBS werden folgende Schwerpunkte vermittelt:

» Wirtschaft und Gesellschaft » Methodenkompetenz » Rechtswissenschaftliche Grundlagen » Finanzmanagement » Sicherheitsmanagement » Psychosoziale Wissenschaften » Grundlagen der Kriminalwissenschaften » Informationssicherheit » Safety » Administratives Management » VernetzungDie CONRIS­Mitglieder tun gut daran,

sich in diesen Fachgebieten auszutau­schen und vertrauensvollen Wissenstrans­fer zu betreiben. Niemand muss das Rad neu erfinden. Sicherheitsmanagement ist ein europäisches Thema. Es ist gut zu wissen, dass sich 19 Universitäten und Hoch chulen dessen bewusst sind.

Das europäische Haus fügt sich aus vielen Bausteinen zusammen. Während die Europäische Union die großen Linien vorgibt, erfüllen eine Reihe von Initiati­ven die Gedanken von einem Miteinander in Europa auf einer praktischen Ebene mit Leben. Ein plakatives Beispiel dafür ist CONRIS. <

Die Freie und Hansestadt Hamburg lernten die Teilnehmer der Summer School nicht nur in sicherheitsre­

levanter Hinsicht, sondern auch von ihrer touristisch attraktiven Seite kennen. Die Teilnehmer der Summer

School bei einer Stadtführung. Bild: NBS

Im Einzelnen haben sich folgende Universitäten und Hochschulen CONRIS angeschlossen:

BELGIEN: Artesis Plantijn University College // University of Antwerp // VIVES University College

DEUTSCHLAND: Bergische Universität Wuppertal // Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin // Hamburg AUS // Hochschule Furtwangen – University of Applied Sciences // Northern Business School Hamburg – University of Applied Sciences // University of Applied Sciences Bremerhaven

FINNLAND: Laurea University of Applied Sciences

GROSSBRITANNIEN: University of Portsmouth // University of the West of Scotland

KROATIEN: Veleuciliste Velika Gorica

NIEDERLANDE: Avans Hogeschool // HU University of Applied Sciences Utrecht // Saxion University of Applied Sciences

ÖSTERREICH: FH Campus Wien

POLEN: Wszechnica Polska University in Warsaw

SPANIEN: Universitat Autònoma de Barcelona

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

> Anlässlich des Jahrestages haben die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin eine inter­disziplinäre Fachtagungsreihe zu Sicherheits­themen im Zusammenhang mit Terrorismus ins Leben gerufen. Neben dem Gedenken an die Opfer legte das Symposium am 19. Dezember 2019 an der HWR Berlin den Fokus auf „Sicher­heit von Großveranstaltungen – Veranstaltungs­schutz im Kontext abstrakter Bedrohungs lagen“. Der interdisziplinäre Wissenstransfer diente zum Austausch über konkrete Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um terroristische Gefahren bei Großveranstaltungen frühzeitiger zu erkennen, Risiken zu reduzieren und die Auswirkungen von Terroranschlägen zu mini­mieren.

130 Vertreter/innen von Sicherheitsbehörden, aus Politik und Wissenschaft aus ganz Deutsch­land und aus dem Ausland diskutierten Strate­gien und Schritte, damit Besucher/innen von großen öffentlichen Events gegen Angriffe geschützt, Gefahrenlagen besser unter Kontrolle gebracht werden können.

„In der Hauptstadt finden jedes Jahr 40.000 Veranstaltungen statt, pro Tag zwölf Demonstra­tionen“, zeigte Berlins Innensenator Andreas Geisel in seiner Begrüßungsrede auf dem Fachsymposium die Dimension des Auftrags an die Sicherheitsbehörden auf. „Sicherheit ist dabei nicht allein Aufgabe von Polizei und Feuerwehr“, betonte der Senator, alle öffentli­chen Akteurinnen und Akteure, alle Institutio­nen seien gefordert. „Terrorgefahr macht nicht

vor Landesgrenzen halt“, so Geisel. Deshalb sei die Zusammenarbeit mit Partnern im In­ und Ausland wichtig. Bei allen nötigen Sicherheits­vorkehrungen müsse Berlin so weltoffen, bunt und tolerant bleiben. Hier bildet der inner­ und außereuropäische Erfahrungsaustausch unter­schiedlichster Akteur/innen eine wichtige Grund­lage, um möglichst auf die verschiedenartigen Szenarien vorbereitet zu sein. Ein hoher Stan­dard an Sicherheit ließe sich u. a. durch gesetz­liche Regelungen im Rahmen eines Veranstal­tungssicherheitsgesetzes herbeiführen. Die Veranstaltungen dürfen dabei jedoch nicht mit Sicherheitsmaßnahmen erstickt werden, betont Geisel <

Freiheit und Sicherheit gehören zusammen

Auszug aus der Pressemitteilung der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

HWR HOCHSCHULE FÜR WIRT-SCHAFT UND RECHT BERLIN

Auszug aus der Pressemittei­lung der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die komplette Pressemittelung finden Sie unter:

www.hwr­berlin.de/meta/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung­detail/ 1245­freiheit­und­sicherheit­ gehoeren­zusammen/

Der Terroranschlag am 19. Dezember 2016 auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheid-platz hat zum Umdenken in Bezug auf die Absicherung von öffentlichen Großveranstaltungen gegen Terroranschläge geführt. Die Sicherheitsanforderungen sind gestiegen, die Abstimmungs-prozesse innerhalb und zwischen den Behörden kommen auf den Prüfstand, sowohl in der Haupt-stadt als auch über Bundesländer- und Staatsgrenzen hinweg.

Auf dem 3. Fachsymposium zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz informierte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW, (links im Bild)

über notwendige Regelungen, um den Einsatz von Ordnungs­ und Sicherheitskräften bei Großveranstaltungen aufgabenspezifisch zu standardisieren und über die damit

einhergehenden Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahmen und an die Sicherheitsüberprüfungen für Ordnungs­ und Sicherheitskräfte. (Bild: HWR Berlin)

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1 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

WIRTSCHAFT UND POLITIK

Kollege Hund

Von Silke Wollmann

SILKE WOLLMANN ist Pressesprecherin des

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

Schon seit der Gründung des Sicherheitsunternehmens LWS security Landshuter Wach- und Schließ GmbH vor fast 100 Jahren, im Jahr 1928, hat sich das Unternehmen das Motto „Sicherheit ist kein Zufall“ als Arbeitsgrundlage gesetzt. Das bereits in vierter Generation inhabergeführte mittelständige Familienunternehmen mit rund 400 Beschäftigten, setzt seit eh und je auf den Einsatz von geschultem, motiviertem und stets tarifgerecht entlohntem Personal – heute unter-stützt durch modernste Sicherheitstechnik.

> Die LWS Group bietet seinen Kunden ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum – Herz­stück ist dabei die vollumfänglich zertifizierte Alarm­Empfangs­ und Notruf­Service­Leitstelle sowie der Objekt­ und Werkschutz. Aber mit der Zeit sind immer mehr Aufgaben aus ande­ren Bereichen hinzugekommen. Beispielsweise ist seit vielen Jahren kommunale Sicherheit – im Speziellen die Citystreife in Landshut – ein großes Aufgabengebiet an unterschiedlichen Standorten des Unternehmens geworden. Auch Sicherheitskonzepte – für Sonder­ und Veran­staltungsdienste oder auch Firmen und Risiko­management für Kommunen und Öffentliche Einrichtungen – sind im Spektrum des Unter­nehmens vertreten.

Ausbildung und Qualifikation der Beschäf­tigten wird in der Unternehmensgruppe großge­schrieben. Unternehmensintern engagiert man sich mit großem Engagement für die Weiterbil­dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fachkräften.

Die Hundestaffel der LWS Ein besonderes Augenmerk der Unterneh­

mensgruppe liegt auf den Interventionskräften und der bereits seit 1980 auch auf der unter­nehmenseigenen Hundestaffel. Seit etwas über einem Jahr wurde diese Staffel um Sprengstoff­spürhunde erweitert und ist seit März 2019 die erste VdS­zertifizierte Hundestaffel in Deutsch­land. Die Aufgabengebiete, in denen Dienst­hunde der LWS zum Einsatz kommen, werden stetig mehr. Mit der verstärkten Nachfrage

steigt natürlich auch der Bedarf an qualifi­zierten Beschäftigten, die als Diensthundeführer eingesetzt werden können. Die Ausbildung der Diensthundestaffel – Hunde wie auch Sicher­heitsmitarbeiter – erfolgt ausschließlich unter­nehmensintern. So kann die LWS die Qualität der Hundestaffel­Teams selbst sicherstellen.

Bereits im Welpenalter beginnt der Werde­gang eines zukünftigen Diensthundes. Die Ausbildungs schwerpunkte sind Gehorsam, Fährten arbeit, Schutzdienst sowie die Spreng­stoff suche. Nach der „Grundausbildung“ der Hunde wird das Erlernte regelmäßig in praxis­nahen Trainings gefestigt und die Bindung zwischen Hund und Hundeführer nachhaltig gestärkt. Ziel der Hundeausbildung ist es, den Sicherheitsdienstmitarbeitern und Mitarbeite­rinnen einen verlässlichen Partner an die Seite zu stellen. Die Hunde lernen im Laufe ihrer Ausbildung in den schwierigsten und aufre­gendsten Situationen aufmerksam, aber auch kontrollierbar zu bleiben. Um sie auf den Dienst vorzubereiten werden sie mit Übungen in extre­men Stresssituationen konfrontiert – dazu gehört Geschrei, Bedrängung, Lärm oder auch unübersichtliche Menschengruppen, die sich dem Hundeteam nähern. Sobald der Hund – frühestens nach der Vollendung des 18. Lebens­monats – in all diesen Situationen zuverlässig und stressfrei „arbeitet“, kann er die Prüfung ablegen. Nach Bestehen dieser Prüfung – die auf Basis der Prüfordnung der nationalen Poli­zeibehörde abgenommen wird – ist das Hund­Mensch­Team für die LWS einsatzbereit.

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Für die Beschäftigten der LWS ist der Diensthund kein „Arbeitsgerät“ sondern ein Partner. Aus diesem Grund wird großen Wert darauf gelegt, dass die Hunde mit ihren jeweiligen Diensthundeführern im häuslichen Bereich leben und sich um alle Bedürfnisse und das Wohlbefinden der Tiere gekümmert wird. Gehen die Tiere in den Ruhestand, verbleiben sie ebenfalls bei ihrer Familie.

Hund und Mensch gemeinsam im EinsatzSchutzaufgabe, Tätersuche, Alarmin­

tervention und Sprengstoffsuche – die Hundestaffel der Unternehmensgruppe wird in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt. Sie wird in drohenden oder bereits eskalierten Situationen, beispiels­weise durch externe Stellen wie die Polizei oder auch Einzelpersonen oder durch den LWS Revierdienst einer City­Streife gerufen.

Die Hundestaffel kommt hauptsächlich zur Prävention in gefährdeten Objekten oder bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum zum Einsatz. Durch die Anwesen­heit der Hunde können die meisten Situa­tionen schnell deeskaliert werden – aber es ist auch schon vorgekommen, dass die Hunde tatsächlich zum Einsatz kamen und beispielsweise Angreifer abwehrten, um andere Personen zu schützen.

Quelle: LWS security group www.lws­group.de

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WIRTSCHAFT UND POLITIK

Ein besonderes Einsatzgebiet für die Hunde ist die Suche nach Sprengstoffen und anderen gefährlichen Substanzen. Beispielsweise bei der Vorabsuche an Flughäfen, im Frachtbereich, in öffent­lichen Einrichtungen oder bei größeren Veranstaltungen können die Hunde eine große Hilfe sein. Aber auch vorfallsbezo­gene Einsätze, wie herrenlos aufgefundene Gepäckstücke oder Gegenstände, stehen für die Hundestaffel gelegentlich auf dem Plan.

Alarmierung über die Alarmempfangs-stelle und Notruf-und Serviceleitstelle

Sämtliche Alarmierungen der Hundestaf­fel laufen über die Alarmempfangsstelle und Notruf­und Serviceleitstelle der LWS. Geht ein Alarm oder ein Notruf ein, bei dem der Einsatz der Hundestaffel erforder­lich oder hilfreich erscheint, wird dies als entsprechende Maßnahme initiiert. Dieser Dienst entspricht komplett der neuesten Norm und ist rund um die Uhr erreichbar.

Für die LWS Gruppe hat die Ausbildung und Arbeit mit den Diensthunden das Ziel, einen verlässlichen und kontrollierbaren Partner für den Hundeführer zu schaf­fen, der die Aufgaben übernehmen kann, bei denen die menschliche Wahrnehmung oder die technischen Hilfsmittel nicht die gewünschten Ergebnisse bringen. <

Bild: Photo ­ Stormcaller‘s Malinois

Auf den Bildern zeigt Ausbildungsleiter Sebastian Moosmaier mit seiner Malinoishündin „Chaos“ beispielhaft den Einsatz als Sprengstoffspürhund und den Einsatz im Interventionsdienst mit Stellen eines Angreifers nach einem KFZ­Diebstahlversuchs.

Die Hündin ist nach den Aufnahmen in den „Mutter­schutz“ gegangen und hat kurz darauf möglichen Nachwuchs für die LWS Hundestaffel geboren – dazu gratulieren wir „Chaos“ und Herrn Moosmaier.

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WIRTSCHAFTSSCHUTZ

DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadt büros des BDSW Bundes verband der Sicherheitswirtschaft und zuständiges Geschäftsführungs­mitglied für den BDSW­AK Wirtschaftsschutz.

> Experten des BfV und Referenten des BDSW­Arbeitskreises Wirtschaftsschutz behan­delten den Umgang mit Gefahren durch Spionage, Cyberangriffe, Drohneneinsätze, Islamis mus sowie Rechts­ und Linksextremismus. Durch das Seminar stärkten die BDSW­Mitgliedsunter­nehmen ihre Beratungs­ und Lösungskompe­tenz im Wirtschaftsschutz für integrierte Sicher­heitslösungen zum Nutzen der mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft. Zudem war dies ein gemeinsamer Beitrag von BfV und BDSW innerhalb der Initiative Wirtschaftsschutz.

www.wirtschaftsschutz.info <

Gemeinsam für mehr Wirtschaftsschutz

Am 29. Oktober 2019 führte der BDSW in Köln in Kooperation und mit fachlicher Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ein Tagesseminar zum Wirtschaftsschutz für Führungs-kräfte von BDSW-Mitgliedsunternehmen durch.

> Durch Datendiebstähle oder Datenmissbräuche finden Krimi­nelle neue Möglichkeiten, um Unternehmen anzugreifen. Hier­durch werden die Risiken durch Erpressung, Social Engineering und Identitätsübernahme massiv verstärkt. Im Rahmen des Work­shops wurden die aktuellen Bedro­hungsszenarien dargestellt und Schutzkonzepte diskutiert, die im Rahmen integrierter Sicherheits­lösungen der Sicherheitswirt­schaft einen Beitrag zum Wirt­schaftsschutz beim Kunden leisten können. <

Digitaler Aufklärungsservice als „New Business“ der Sicherheitswirtschaft?

Unter diesem Motto fand am 4. Dezember 2019 ein Mitgliederworkshop in Berlin statt.

Wirtschaftsschutz ist Teamwork: (vr.) Dr. Dan Bastian Trapp, BfV­Referatsleiter Prävention Wirt­

schaftsschutz; Dr. Berthold Stoppelkamp, BDSW; Holger Köster, Vorsitzender des BDSW­AK

Wirtschaftsschutz und Geschäftsführer HERSA group GmbH und Christian Lang, Mitglied des

BDSW­AK Wirtschaftsschutz und Geschäftsführer ISN International Security Network GmbH

(vr.) Referent Prof. Dr. Martin Grothe, Geschäftsführer complexium GmbH

und Dr. Berthold Stoppelkamp, BDSW

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LUFTSICHERHEIT

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)

Von RA Cornelia Okpara

RA CORNELIA OKPARA ist ist Geschäftsführerin des

BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen

> Der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegte Gesetzesent­wurf sieht vor, die Rahmenbedingungen luft­sicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprü­fungen zu optimieren. Sicherheitsrelevante Informationen sollen behördenübergreifend von den Luftsicherheitsbehörden umfassender genutzt werden können. So sollen Verfahrens­regelungen harmonisiert, der Austausch von Informationen erleichtert und die Möglichkeit der internationalen Kooperation durch Erweite­rung der Mitwirkungsmöglichkeiten bei Über­prüfungen durch ausländische Stellen gestärkt werden. Hierzu sollen unter anderem das LuftSiG und das Luftverkehrsgesetz geändert werden, sodass sicherheitsrelevante Informatio nen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, von den Luftsicherheitsbehörden umfassender genutzt und in die Überprüfung mit einbezogen werden können. Dazu soll die Behörde zukünftig auch bei der Bundespolizei, dem Erziehungs register und im staatsanwaltschaftlichen Verfahrens register nachprüfen können. Dabei wurde insbesondere an die sogenannten Innentäter gedacht, deren Beschäftigung im luftsicherheits relevanten Raum man verhindern möchte.

Der Gesetzentwurf stand am 15. Januar 2020 in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Von den Änderungen ist die Luftsicherheits­wirtschaft genauso betroffen wie Fluggesell­schaften und Flughafenbetreiber.

Der Bundesverband der Luftsicherheitsunter­nehmen BDLS begrüßt grundsätzlich das Gesetzesvorhaben, um die Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüber­prüfungen zu optimieren. Eine zielgerichtete

Optimierung des ZÜP­Verfahrens ist ein wich­tiger Bestandteil für das Funktionieren eines sicheren und reibungslosen Luftverkehrs und damit der gesamten Luftverkehrswirtschaft. Dabei kann eine Änderung der Verfahrenspro­zesse zu weniger Bürokratie führen.

Der Gesetzentwurf bezweckt eine Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrecht­licher Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Sicher­heitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, sollen von den Lufts­icherheitsbehörden umfassender genutzt werden können.

Zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens werden die gesetzlichen Grundlagen zur Errich­tung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen. Die Möglichkeit zur Schaffung eines Luftsicherheitsregisters hat grundsätzlich Poten­zial den Prozess der Antragstellung auf Zuverläs­sigkeitsüberprüfung zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang verweisen wir allerdings auf die Einführung des Bewacherregisters für die 270.000 Beschäftigten der Sicherheitswirtschaft. Auch nach mehr als einem halben Jahr nach dem offi­ziellen Start des Registers ist dieses immer noch nicht voll funktionsfähig, obwohl der Starttermin bereits einmal verschoben worden war (vom 1. Januar 2019 auf den 1. Juni 2019). Daten­erfassung und Befüllung des Registers wurden mit einer viel zu kurzen Frist auf die Sicherheits­unternehmen abgewälzt und Behörden vertreter in den Kommunen auf ihre Aufgabe nicht aus ­reichend vorbereitet. Auch technisch gab und gibt es immer wieder Probleme.

Nur wenn sich alle Länder an der Einführung und Pflege des Luftsicherheitsregisters betei­

Zum Schutz vor Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sieht das Luftsicherheits-gesetz (LuftSiG) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die auf Grund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.

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LUFTSICHERHEIT

ligen und vorher umfassend informiert wurden, können Behörden und Unterneh­men von einer Prozessharmonisierung profitieren. In diesem Zusammenhang darf es auf keinen Fall zu Verzögerungen im Verfahrensablauf bei ZÜP­Antrags­stellungen auf Grund von Mehrung der Auskunftsstellen und zusätzlichem Auf­wand der Luftsicherheitsbehörden bei der Bewertung kommen.

Neben den im Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen

der luftsicherheitsrechtlichen ZÜP einge­brachten Änderungen könnten noch weitere Verbesserungen zu einer Optimie­rung der Verfahrensabläufe führen:

Bislang haben Sicherheitsunternehmen keine eigene Antragsberechtigung, wenn sie Mitarbeiter im Auftrag von bekannten Versendern bzw. reglementierten Beauf­tragten einsetzen. Durch die Anerken­nung als „Stelle“ im Sinne des LuftSiG könnte dies geändert und damit Prozesse beschleunigt werden.

Die Luftsicherheitsbehörden der ver schie­denen Bundesländer haben unterschied ­liche Vorgehensweisen bei der Bearbeitung der Anträge. Das führt dazu, dass Unter­nehmen mit mehreren rechtlich selbst­ständigen Betriebsstandorten jeweils die Anforderungen der regional zuständigen Behörde erfüllen müssen. Hier wäre eine Vereinheitlichung dringend geboten. <

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1 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEITSTECHNIK

Neuordnung der Sicherungskette

Von Wolfgang Wüst

WOLFGANG WÜST ist strategischer

Sicherheitsberater.

Kontakt: [email protected]

Die Erstveröffentlichung des Beitrags erfolgte in

der Ausgabe 09/2019 der Zeitschrift PROTECTOR.

www.sicherheit.info

Wir bedanken uns für die Abdruckgenehmigung.

> Die Antwort auf die Frage, warum die Sicherungskette im Bereich Gefahrenmelde­anlagen (GMA) heute so ist, wie sie ist, gestal­tet sich komplexer. Historisch bedingt ist heute eindeutig der Facherrichter von GMA für die Objektsicherheit seiner Kunden zuständig: Dies betrifft Planung, Montage und Wartung, also alle Bereiche, die dem Kunden wieder ein sicheres Gefühl vermitteln und die Voraussetzungen dafür schaffen, weiterempfohlen zu werden.

Natürlich muss ein Alarm im Fall des Falles schnell und sicher zu einer hilfeleistenden Stelle übertragen werden. Prädestiniert dafür waren hier immer die Notruf­ und Service­Leitstellen (NSL), die idealerweise in der Region oder zumindest regional mit eigenen Interventions­kräften ansässig waren.

Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumen­tation von Alarmen und Störungen nach Kunden­vorgabe sowie die Durchführung gefahren­abwehrender Interventionen war und ist das Geschäftsmodell der privaten Sicherheitswirt­schaft. Und dies war bisher ein höchst personal­intensives Geschäft mit zwingender Rund­um­die­Uhr­Bereitschaft.

Auch technisch waren die Zuständigkeiten bisher klar geregelt (siehe Grafik 1). Der Errichter war bis zur Übertragungseinrichtung (UE) in seinem Schutzobjekt verantwortlich, das Sicher­heitsunternehmen für die Alarmempfangs­technik in seiner Leitstelle. Die Übertragungs­wege dazwischen sind aber oft Niemandsland und werden überwiegend auf den Kunden abge­wälzt, obwohl die DIN EN 50136 klar die Verant­wortung dem Betreiber der Alarmempfangs­stelle zuweist.

Neue DIN-Normen verschieben GrenzenMit der neuen Normenlage, dargestellt durch

die DIN EN 50136­1/A1 und durch die in Kürze erscheinende neue DIN EN 50518, werden Zuständigkeiten zunehmend verschwimmen. Relevante Teile der Sicherungskette werden in die Cloud verlagert, mit der Folge, dass deren Funktionalitäten hochverfügbar und vollkom­men ortsungebunden sein werden. Ein ATSP (Alarm­Transmission­Service­Provider) wird obli gatorisch.

Bereits verfügbare Automatisierungswerk­zeuge im Bereich der Alarmbearbeitung (Alarm­dienst i.S.d. VdS 3138­1) machen für praktisch alle strukturierten Abläufe eine vollständige Automatisierung möglich. Diese könnte heute schon von technikaffinen Endkunden selbst initi­iert werden (Customer­Self­Management), auf jeden Fall aber von den versierten Fachkräften der Errichterschaft im Selbstverständnis eines Sicherheits­Systemhauses.

Ein ganz neues Denken zieht zunehmend bei den Kunden selbst ein, die mehr und mehr ihrer Haustechnik selbst via App unter Kontrolle und Aufsicht haben wollen, die eigenen Abläufe parametrieren und sich zu jeder Zeit die Entscheidung über Maßnahmen jeder Art vorbe­halten. Die neue Alarmbearbeitungstechnik wird für genau solche Kunden offene und dennoch hochsichere Portale zur Verfügung stellen.

Prozesse zeitsparend optimierenAuch bei den Facherrichtem zeichnet sich

schon seit über einem Jahrzehnt ein klarer Trend zum Sicherheits­Systemhaus ab, dessen Charakter gerade dadurch geprägt wird, dass die Gesamtheit technisch­organisatorischer Sicher­

Warum ist die Sicherungskette bei Gefahrenmeldeanlagen (GMA) vom Errichter bis zum Nutzer so geregelt, wie sie es ist? Eine scheinbar simple Frage – doch sie ist es nicht.

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SICHERHEITSTECHNIK

heit in einer Hand bleibt. Zugegeben, dies ist bisher ein Trend bei größeren Kunden. Aber das könnte sich ändern (siehe Grafik 2). Sei es als Kundenbindungsinstrument oder aus dem Bestreben heraus, seine eigenen Wertschöpfungspotenziale auszu­dehnen. Dies ist schon allein deswe­gen hochspannend, weil dadurch bei den Errichterprozessen Zeit und Geld gespart werden kann.

Betrachten wir einmal die „normale“ Aufschaltung einer ÜE via AES zur NSL. Der Errichter plant die GMA, kauft Kompo­nenten ein, einschließlich der ÜE und der Monteur schaltet nach Inbetriebnahme die ÜE zur NSL. Dazu benötigt er ID­Nummer, IP­Adresse, Schlüssel und einen verfüg­baren Mitarbeiter in der NSL. Er muss dort anrufen und nach Absprache die Aufschal­

tung vornehmen. Das dauert im Optimal­fall zehn Minuten, oft genug aber auch Stunden. Um wieviel einfacher wäre die Situation, wenn diese Aufschaltung ohne Kontakt mit NSL­Mitarbeitern vollkommen automatisch und online überwacht voll­zogen werden konnte?

Wie ändert sich die Sicherungskette?Oder wie interessant wäre es, wenn

Alarme sachgerecht und automatisch veri­fiziert (etwa gemäß VdS 3415) direkt an den Kunden, den Kunden­Beauftragten oder einen externen Intervenierer übertra­gen werden würden? Natürlich mit einem detaillierten Arbeitsauftrag. Warum diesen Vorgang in einem personellen Alarmdienst eigentlich nochmal in die Hand nehmen, Kosten produzieren und erst danach mit

Zeitverzug manuell an den Intervenierer weitergeben? Ist das wirklich noch zeit­gemäß? Diese Frage wird nicht jedem gefallen, aber wenn wir gemeinsam keine guten Antworten darauf finden, werden das andere tun.

Es ist meine Überzeugung, dass die Entwicklung der Sicherungskette zur Version 4.0 sehr viele Neuerungen bis hin zur Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gepäck haben wird und die Verantwortlichkeiten dramatisch auf den Kopf gestellt werden. Das gemeinsame Ziel der zukünftigen Gestaltung muss es sein, dem Kunden tatsächliche und nicht nur vorgegaukelte Sicherheit anzubieten, Kosten zu optimieren, weiteren Nutzen zu generieren und vor allem den Kunden auf diesem Weg intensiver einzubinden. <

„Bei den Facherrichtern zeichnet sich schon seit über einem

Jahrzehnt ein klarer Trend zum Sicherheits­Systemhaus ab.“

Grafik 1:

Die Zuständigkeiten in der Sicherungskette von GMA waren bisher klar geregelt.

Grafiken: Wolfgang Wüst

Grafik 2:

Ziel sollte es sein, dass die Gesamtheit technisch­organisatorischer

Sicherheit in einer Hand bleibt.

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Digitale Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung

Von Prof. Dr. André Röhl und Kirsten Wiegand

PROF. DR. ANDRÉ RÖHL ist Studiengangleiter für

Sicherheitsmanagement an der NBS Northern Business

School, Hamburg. Vor seiner Professur war der ehemalige Marineoffizier unter anderem

als Referent im Innenaus­schuss und im Inneren Dienst des Landtages Mecklenburg­

Vorpommern sowie als Unter­nehmensberater tätig.

KIRSTEN WIEGAND ist Referentin für Sicherheits­forschung BDSW Bundesver­

band der Sicherheitswirtschaft

> Konsequenzen der Digitalisierung für die Sicherheitswirtschaft und die Ausbildung

Die Nachfrage nach modernen Sicherheitstech­nologien (z. B. Drohnen, biometrische Zugangs­kontrollsysteme, Videoüberwachungssysteme) und auch sogenannten integrierten Sicherheits­lösungen – die Kombination von moderner Sicher­heitstechnik mit personellen Dienstleistungen – nimmt stetig zu. Gleichzeitig vereinfacht die Digi­talisierung die betriebsinternen Abläufe (z. B. die Erstellung von Dienstplänen, Angeboten, Risiko­analysen oder das Fuhrparkmanagement) und ermöglicht hier schnelle und effiziente Arbeits­prozesse. Entsprechend steigen die Erwartungen der Kunden an die Leistungsfähigkeit der Branche und der Sicherheitsmitarbeiter. Um wettbewerbs­fähig zu bleiben, sind Sicherheitsdienstleistungs­unternehmen darauf angewiesen, Mitarbeiter mit den erforderlichen technischen bzw. digitalen Fähigkeiten zu beschäftigen. In der Konsequenz müssen auch die Aus­ und Weiterbildungs inhalte – unabhängig davon, ob sie in Berufsschulen, Sicherheitsfachschulen oder in den Betrieben vermittelt werden – den beschriebenen Entwick­lungen und Anforderungen Rechnung tragen und ihnen ggf. angepasst werden. Ziel muss es sein, langfristig sicherzustellen, dass relevante Inhalte in der beruflichen Bildung rechtzeitig aufgegriffen werden.

Digitale Kompetenzen in der Sicherheitswirtschaft

Mit der Frage, über welche digitalen Kompe­tenzen Mitarbeiter der Sicherheitswirtschaft künftig verfügen müssen, befasste sich im Jahr

2019 der Arbeitskreis Digitale Kompetenzen in der Ausbildung des BDSW, dessen Diskussionen im Folgenden reflektiert werden.

Einer gängigen Definition zur Folge (Heyse/Erpenbeck) können Kompetenzen als die Fähig­keit bezeichnet werden, selbstorganisiert ziel­gerichtet Probleme zu lösen. Problemlösung ist dabei mehr als der Weg von einem bekannten Ist­Zustand zu einem bekannten Soll­Zustand mithilfe bekannter Methoden. Vielmehr sind bei Problemen relevante Informationen oder Ressourcen häufig nicht vorhanden. Kompe­tenzen im Sinne der Fähigkeit, solche Probleme zu lösen, können durch Wissen, Erfahrung, Motivation oder Persönlichkeitsmerkmale beför­dert werden. Daraus ergibt sich zum einen höhere Flexibilität bei der Personalentwicklung oder bei Auswahlkriterien, auf der anderen Seite stellt sich aber die Frage, ob die Rahmenbedin­gungen diese Flexibilität überhaupt zulassen oder z. B. in diesem Sinne einseitige Wissens­nachweise zwingend erforderlich sind. Kompe­tenzen sollen ausdrücken, was eine Person zu leisten im Stande ist; warum sie dies leisten kann, ist nebensächlich.

Da das kompetenzbasierte Handeln von Mit ­arbeitern kein Selbstzweck, sondern ein Mittel ist, Ziele zu erreichen, wurden in der Arbeitsgruppe zunächst strategische Ziele der Sicherheits­wirtschaft und die dabei zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen diskutiert. Gerade letztere sind von besonderer Bedeutung. Beschreiben Kompetenzen das „Können“ und „Wollen“ von Mitarbeitern, stellt sich doch zugleich auch die Frage, ob sie auch alles „Dürfen können sollen“

Ausbildung bzw. Nachwuchsgewinnung ist für die Sicherheitswirtschaft ein äußerst wichtiges Thema, das aber erhebliche Herausforderungen beinhaltet. Da die Entwicklung neuer sicherheits-technischer Lösungen immer schneller und in immer kürzeren Zyklen verläuft, erweitert sich das Leistungsportfolio der Sicherheitsunternehmen und damit auch das Berufsbild der Sicherheits-mitarbeiter ständig. Das bedeutet auch, dass sich die Kompetenzanforderungen der Unternehmen – sowohl an die Auszubildenden als auch an die Bestandsmitarbeiter – entsprechend verändern. Diesen Wandel gilt es zu bewältigen und dabei die hierfür erforderlichen digitalen Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung angemessen zu berücksichtigen.

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AUS- UND WEITERBILDUNG

oder ob es innerhalb oder außerhalb der Unternehmen Beschränkungen gibt, die das Handeln der Mitarbeiter einschränken. Es ergibt wenig Sinn, Mitarbeiter auf eine Aufgabenrealität vorzubereiten, die es dann in der Praxis nicht gibt.

Als Beispiele für strategischen Ziele wurden die partnerschaftliche Beziehung zu Sicherheitsbehörden, Bürgern und Kunden, die Orientierung an Regulierungen und auch internationalen Standards, aber auch die Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes durch einen anderen internen Umgang mit den Mitarbeitern diskutiert. Damit wurde deutlich, dass für alle Mit ­arbeiter der Sicherheitswirtschaft auch in Zukunft die tägliche Aufgabenerfüllung im besonderen Maße durch „nicht­technolo­giegebundene“ Anforderungen bestimmt sein wird.

Die eingangs gestellte Frage nach den digitalen Kompetenzen wurde dadurch etwas relativiert. Entscheidend ist viel­mehr die Aufgabenwahrnehmung und Problemlösung in einem durch die Digi­talisierung in einem unterschiedlichen Umfang geprägten Umfeld. „Klassische“ Kompetenzen, wie Konfliktlösungsfähig­keit, Einsatzbereitschaft oder Zuverlässig­keit bleiben in der Sicherheitswirtschaft für alle Mitarbeiter aufgrund der Verpflichtung gegenüber den Stakeholdern unabdingbar.

Aus der Digitalisierung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen

Es stellt sich nun die Frage, wie sich diese Kompetenzanforderungen im digita­lisierten Arbeitsalltag abbilden lassen. Dazu ist zu berücksichtigen, dass die Digita lisierung das Arbeitsumfeld der Mit ­arbeiter in unterschiedlicher Art und Weise verändert, woraus sich unterschiedliche Anforderungen ergeben. Der Mitarbeiter ist einerseits Adressat z. B. digitalisierter Personalprozesse, zugleich aber ggf. auch Nutzer digitalisierter Arbeitshilfen. Letztere können typisch für die Sicher­heitswirtschaft sein oder auch allgemein­gültig bei allen Unternehmen.

Folgende Perspektiven konnten in der Auswertung der Sitzungen benannt werden:

» Sicherheitsfachliche Perspektive als Umgang mit digitalisierten Werkzeugen und Prozessen im Rahmen der opera­tiven Aufgabenerfüllung

» Allgemeine Aufgabenperspektive als Umgang mit digitalisierten Arbeitshilfen

und Prozessen als Teil der allgemeinen Unternehmenstätigkeit

» Individuelle Mitarbeiterperspektive als Umgang mit digitalisierten Werkzeugen und Prozessen als Teil der eigenen Arbeitsgestaltung

» Organisations­ und Führungsperspektive als Verbesserung des Zusammenwir­kens zwischen Organisation und Mitar­beiter zur gemeinsamen Ziel erreichung in einer komplexen und veränderlichen Umwelt Zu beachten ist hierbei, dass aus Unter­

nehmenssicht insbesondere für die Führungskräfte weitere Perspektiven hinzukommen:

» Sicherheitsfachliche Innovationsper­spektive als ständige Weiterentwicklung der Nutzung von digitalisierten Prozessen und Arbeitshilfen im Unternehmen

» Allgemeine Innovationsperspektive als ständige Weiterentwicklung der Nutzung von digitalisierten Prozessen und Arbeits hilfen im UnternehmenIn einem nächsten Schritt können nun

Schnittmengen aus den Digitalisierungs­perspektiven und den Kompetenzanfor­derungen gebildet werden. Diese Schnitt­mengen sind dann anschließend dergestalt zu operationalisieren, dass zu vermittelnde Wissensinhalte, Fertigkeiten und Qualifi­kationen bestimmt werden können. Dabei ist auch zu berücksichtigen, über welche Fähigkeiten die Mitarbeiter durch den alltäglichen Umgang heute ohnehin schon verfügen. In jedem Fall bleibt die Erkennt­nis, dass es nicht ausschließlich auf die Vermittlung technikfokussierter Kenntnisse ankommt. Ebenso wichtig bleiben Fähig­keiten, die Sicherheit des zu schützenden Gutes auch im Falle von technischen Störungen oder Ausfällen sicherzustellen.

Vermittlung von KompetenzenWie könnten diese Kompetenzen vermit­

telt werden? Hierbei sollten zunächst alle vorhandenen formellen und informellen Vermittlungswege in den Unternehmen systematisch auf die Inhalte ausgerichtet werden. Zudem sollte soweit wie möglich insbesondere das Selbstlernen im Sinne der eigenverantwortlichen Auswahl von Inhalten als auch von Lernwegen geför­dert werden. Ein möglicher Ansatz zur Wissensvermittlung könnte der Einsatz von digitalen bzw. E­Learning­Methoden sein, der in sich selbst die Befähigung zum

Umgang mit digitalisierten Arbeitshilfen fördern kann. E­Learning­Methoden bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, um neue Lerninhalte schnell und flexibel aufzugrei­fen und zu vermitteln. Beispielhaft lassen sich u. a. Lernvideos, der Einsatz von Virtual­ Reality­Brillen oder Ansätze aus dem Bereich der Gamification bzw. Serious Games anführen. Lernvideos zählen heute bereits zu den am meisten genutzten Lern­medien in Dienstleistungsunternehmen. Die Vorteile liegen darin, dass sie beliebig oft wiederholbar und auf verschiedenen mobilen Endgeräten (Mobile Learning) genutzt werden können. Virtual­ Reality­Brillen könnten den Mitarbeitern auf schnelle Weise ermöglichen, neue tech­nische Anlagen zu testen. Serious Games (ernsthafte Spiele) sind aufgrund ihrer Nähe zu tatsächlichen Computerspielen beliebt. Durch Fortschrittsanzeigen oder Ranglisten erhalten die Lernenden ein direktes Feedback zu ihren Fortschritten und werden zu weiteren Lerneinheiten motiviert. Alle diese Methoden könnten und sollten zudem nicht nur in der Ausbildung, sondern auch von Bestandsmit arbeitern zur Weiterbildung genutzt werden.

Neben der Digitalisierung steht die Ausbildung in den Sicherheitsberufen vor weiteren großen Herausforderungen. Die Konkurrenz mit anderen Branchen um zukünftige Fachkräfte ist groß. Aller­dings ist die Abbruch­ bzw. Vertrags­ lösungsquote zwischen Auszubilden­den und Sicherheitsdienstleistungsunter­nehmen immer noch vergleichsweise hoch, auch wenn hier ein leichter Rück­gang zu verzeichnen ist. Um die Attrakti­vität und auch die Qualität der Ausbildung, auch gegenüber anderen Branchen, zu steigern, ist eine zeitgemäße und praxis­nahe Ausbildung ein wichtiger Faktor. Dies gilt umso mehr, als viele Mitarbeiter aus ihrem privaten Umfeld an digitali­sierte Prozesse gewöhnt sind und dadurch schon eine Reihe von Fähigkeiten, aber auch Erwartun gen in das Arbeitsumfeld mitbringen.

Die Diskussion im Arbeitskreis zeigte schließlich aber auch, dass eine Fokus ­ sierung allein auf die Kompetenzen der Mit arbeiter nicht ausreichend ist. Gleich zeitig müssen sich auch Perso nal ­ entwicklung, Führungskonzepte und Unternehmenskultur in den Unternehmen mit entwickeln. <

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PARLAMENTARISCHER ABEND DER SICHERHEITSVERBÄNDE

Parlamentarischer Abend zeigte Diskussionsbedarf

Von Peter Niggl

PETER NIGGL ist freier Journalist. Er

beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen der privaten

Sicherheit.

> Einheitliche digitale Plattform für die Luftsicherheit notwendig

Udo Hansen, Präsident des Bundesverbandes der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), machte schon bei seinen Begrüßungsworten keinen Hehl daraus, dass dieses Treffen mit rund 150 Teilnehmern nicht zum Abfeiern vermeintlicher oder tatsächlicher Erfolge anberaumt wurde.

Der Einladung waren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Armin Schuster (CDU), Susanne Mittag (SPD), Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) und Konstantin Kuhle (FDP) gefolgt.

„Obwohl der BDLS erst seit zwei Jahren besteht“, konstatierte Hansen in seiner Einfüh­rung, musste der BDLS „bereits feststellen, dass die gesamte Prozesslandschaft, in der wir unsere Aufgaben zu erfüllen haben, Schwächen und Lücken hat“. Dies führe „für alle Beteiligten zu Schwierigkeiten, Erschwernissen, Ärgernis­sen und natürlich auch zu messbaren wirtschaft­lichen Schäden.“ Es gehe darum, gemeinsam zu analysieren, wo die Gründe, wo die Ursachen für diese Probleme lägen. Sie seien vielschichtig und komplex.

Eine signifikante Schwäche liege, so Hansen, in der Kompliziertheit der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, den administrativen Vorgaben und den daraus abgeleiteten opera­tiven Maßnahmen. Die Folge dieser wenig ergeb­nis­ und praxisorientierten „Systematik“ sei beispielsweise die Qualifikation der Beschäf­tigten. Es würden an die Sicherheitskräfte sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt. Hansen zeigte kein Verständnis dafür, dass unterschied­liche Personengruppen an Flughäfen unter­schiedliche Sicherheitskontrollen durchlaufen

müssen. Für die Dienstleis ter an den Airports heiße das mitunter, dass die Mitarbeiter genö­tigt seien, unterschiedliche Ausbildungsgänge zu absolvieren, was zu einer unnötigen Mehr­belastung führe. Der BDLS­Präsident kritisierte außerdem den „unübersichtlichen Wust“ unter­schiedlichster Zuständigkeiten und Verantwort­lichkeit für die Sicherheit an den verschiedenen Stellen der Flughäfen, der den Blick für die eigentliche Kernaufgabe verstelle. Sein Verband komme gar nicht umhin, ein einheitliches Berufsbild für die Sicherheitskräfte an Flughäfen zu fordern.

Einen weiteren Schwachpunkt in der gegen­wärtigen Organisation der Luftsicherheit sieht Hansen darin, dass je mehr Institutionen oder Personen an einem Prozessablauf beteiligt seien, umso anfälliger dieser für Kommunikations­ und Abstimmungsprobleme werde. Es sei des halb eine Forderung des BDLS, so Hansen, eine einheitliche digitale Plattform zu schaffen, „die einen Abgleich aller Fakten in Echtzeit“ ermögliche.

Gregor Lehnert: Staat kann nicht alles regelnIm zweiten Teil der Abendveranstaltung

kamen die Parlamentarier zu Wort. Neben den Repräsen tanten der Bundestagsfraktionen – die AfD und Die Linke hatten keine Vertreter ent sandt – nahm noch BDSW­Präsident Gregor Lehnert Platz.

Die erste Frage richtete die Moderatorin, Dr. Helene Bubrowski, Politische Korrespondentin der FAZ, an Konstantin Kuhle von der FDP. Von ihm wollte sie wissen, inwieweit seine Partei in Sachen Sicherheit den Staat in der Pflicht sieht. Kuhle, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, vertrat die Auffassung: „Die innere Sicherheit ist

Am 28. November vergangenen Jahres trafen sich Mitglieder und Gäste der Sicherheitsverbände BDSW, BDGW und BDLS zum 11. gemeinsamen Parlamentarischen Abend in Berlin. Mehr als 120 Teilnehmer aus Politik, Verbänden und der Wirtschaft trafen sich zu diesem Meinungsaustausch in den Räumen der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.

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PARLAMENTARISCHER ABEND DER SICHERHEITSVERBÄNDE

eine Kernaufgabe des Staates, also ist die FDP im Bereich der inneren Sicherheit für einen starken Staat.“ Dieser Staat müsse „robust ausgestattet“ sein, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können.

Damit war das Stichwort für Armin Schuster von der CDU­Fraktion gegeben. MdB Schuster, Bundespolizist, Obmann des Bundestagsausschusses für Inneres und Heimat und Vorsitzender des Parla­men tarischen Kontrollgremiums im Bun­destag, berichtete, dass er die letzten Jahre „unheimlich daran gearbeitet“ habe, die bewilligten Stellen bei der Polizei mit geeignetem Personal zu besetzen.

Dr. Konstantin von Notz, stv. Fraktions­vorsitzender der Grünen im Bundestag, problematisierte die Frage der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheits­empfindens. Er forderte in diesem Zusam­

menhang über die bisher vorgelegten Statistiken hinaus bessere Analysen, die zur Grundlage der Politik werden müssten. Sie sollten in einem periodischen Sicher­heitsbericht zusammengefasst werden. Es komme darauf an, eine Kontextualisierung der verschiedenen Zahlen herzustellen, die man so in der polizei lichen Kriminalitäts­statistik nicht habe. Er kritisierte die bis ­herige spontane, intuitive Politik im Bereich der Sicherheit. „Wir haben heute“, so von Notz, „einen viel krasseren Sicher­heitsanspruch in unserer Gesellschaft als noch vor wenigen Jahrzehnten.“

Mit der Komplexität des subjektiven Sicherheitsempfindens setzte sich auch die SPD­Abgeordnete Susanne Mittag auseinander. Sie sieht dabei ein wesent­liches Problem darin, dass die Berichter­stattung zu sicherheitsrelevanten Vorfällen

den Eindruck vermittle, man sei ganz nahe dran. Deshalb sei der allgemeine Verunsicher ungsfaktor natürlich hoch. Es werde überhaupt nicht mehr wahrge­nommen, ob sich ein Ereignis nebenan oder in 100 oder 1.000 Kilometern Entfer­nung abspiele. Wenn jedoch gefragt werde, ob man sich persönlich gefährdet fühle, werde dem in der Regel kein so hoher Stellen wert beigemessen. Die Parteien der Großen Koalition seien sich bewusst, dass man darauf reagieren müsse. Dies erfor­dere jedoch auch weiteres Personal.

Gegen den Begriff vom starken Staat, im Sinne dessen, die Behörden würden alles für die Sicherheit der Menschen regeln, sprach BDSW­Präsident Gregor Lehnert. Er bezog sich in seinen Ausführungen auf den früheren Innenminister Otto Schily (SPD), der sich dafür ausgesprochen

Udo Hansen, Präsident des BDLS

Gregor Lehnert, Präsident des BDSW

Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW

Konstantin Kuhle, Mitglied im FDP­Bundesvorstand

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habe, dass sich alle Bürger, jeder einzelne an den Aufgaben des Staates beteiligen müsse. Jedes Individuum habe dort seine Rolle. Die Rolle der privaten Sicherheits­wirtschaft sei es, im privaten Bereich in der Prävention, in der Gefahrenminimierung tätig zu werden. Die Polizei sei, auch durch die neu hinzukommenden Aufgabenfelder, völlig ausgelastet. In der Sicherheits­prävention entstünden erhebliche Lücken, wenn diese nicht durch private Sicher­heitsdienstleister geschlossen würden.

Von der Moderatorin auf die „ schwarzen Schafe“ in der Branche angesprochen, betonte Lehnert, dass sein Verband seit Jahren eine stärkere Zuverlässigkeits­prüfung für die Mitarbeiter fordere. Es sei eben auch eine Tatsache, dass Anträge seiner Mitgliedsfirmen auf Überprüfung beim Bundeswirtschaftsministerium, als

aufsichtsführende Behörde, und beim Verfassungsschutz ein Jahr und länger lägen. Man könne die für den Dienst vorge­sehenen Mitarbeiter in dieser Zeit nicht einsetzen. Er betonte, dass der Gesetzge­ber nun endlich handeln müsse.

Wo sie die Grenzen der Eingriffsmög­lichkeiten privater Sicherheitsdienstleister zögen, wollte die Moderatorin dann von den Parlamentariern wissen. Sie führte dazu Beispiele so strittiger Themen wie Platzverweise oder die Aufgaben kommu­naler Behörden an. Die SPD­Abgeordnete Susanne Mittag sieht die Grenzen gesetz­lich definiert, es dürfe keine rechts­freien Räume geben und sie kritisierte ein „hineinschleichen“ in den polizeilichen Hoheitsbereich durch private Sicherheits­dienstleister als Risiko. Besonders bei Sicherheitsmaßnahmen am Menschen,

bei denen es zum Beispiel zu Widerstands­handlungen kommen könnte, verschwäm­men polizeiliche Zuständigkeiten und die Kompetenzen der Privaten komplett. Die Trennung der beiden Bereiche sei eindeu­tig und dabei könne es auch bleiben, so die SPD­Vertreterin.

Auch Konstantin Kuhle von der FDP betonte die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen. Für ihn sei deshalb ein Gesetz für die privaten Sicher­heitsdienstleister eine absolute Notwendig­keit. Unverständnis äußerte er darüber, dass der Übergang der Branche in den Zuständigkeitsbereich des Innenministe­riums noch immer nicht vollzogen sei, obwohl dies Staatssekretär Stephan Mayer bereits auf dem Parlamentarischen Abend im Jahr 2018 verkündet hätte. Wichtige dienstliche Angelegenheiten hatten es

Armin Schuster, CDU, Obmann des Bundestagsausschusses für Inneres und

Heimat und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag

Podiumsdiskussion zum Thema „Sicherheitsarchitektur im Wandel“

Dr. Konstantin von Notz, stv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90 /

Die Grünen

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PARLAMENTARISCHER ABEND DER SICHERHEITSVERBÄNDE

Mayer leider unmöglich gemacht, an der Veranstaltung 2019 teilzunehmen.

Der CDU­Vertreter Armin Schuster, der seine gemeinsamen Anstrengungen mit Mayer in Sachen Sicherheit unterstrich, trug allerdings Eulen nach Athen, als er meinte, es wäre gut, wenn der BDSW in Sachen eines Gesetzentwurfes „schon mal vorgearbeitet“ hätte. Susanne Mittag wiederum stellte die Frage, warum es denn „so wichtig“ wäre, ob die Branche beim Wirtschaftsministerium oder beim Innenministerium angesiedelt sei. „Es ist nun mal eine Dienstleistung.“ Die SPD ­Politikerin vertrat die Auffassung, dass bei der Zuständigkeit der Ministerien der Status quo beibehalten werden könne. Schuster plädierte für die Übernahme

ins Innen ministerium, weil er „endlich Qualität“ in die Branche bekomme wolle.

Gregor Lehnert ging in seinen Ausfüh­rungen auf die sachlich nicht immer unumstrittenen Politiker­Statements ein und setzte Fakten dagegen. Er wies die Unterstellung zurück, die Branche wolle sich in Aufgabengebiete „einschleichen.“ An die Aufträge der öffentlichen Hand kämen die Sicherheitsdienstleister über die Bewerbungen bei Ausschreibungen.

Deutsche Werttransporteure mit guter Bilanz

Den Schlusspunkt des Abends konnte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Deutscher Geld­ und Wertdienste (BDGW), Michael Mewes, setzen. Die Arbeit seiner

Mitgliedsunternehmen verdeutlichte Mewes vor allen Dingen aktueller Zahlen. EU­weit habe es im Jahr 2018 insgesamt 291 Über­fälle auf Wehrdienstleistende gegeben, davon lediglich sechs erfolgreiche Über­fälle in Deutschland. Und das bei insge­samt 12 Mio. Transporten und einer beför­derten Geldmenge von 700 Mrd. Euro. Auch wenn jeder Überfall einer zu viel sei, sei die Bilanz der deutschen Wertdienstleister sehr gut. Auf die Kampagne, das Bargeld abzuschaffen, antworte Mewes mit einer Reihe von Argumenten, die vonseiten der Befürworter des Bargeldes als „gedruckte Freiheit“ ins Feld geführt werden. Mit einem Plädoyer, das Bargeld zu verteidi­gen, schloss er den Parlamentarischen Abend. <

Susanne Mittag, SPD

Hintere Reihe, vl.: Michael Mewes, Gregor Lehnert, Susanne Mittag, Dr. Konstantin von Notz und Udo Hansen

Vordere Reihe, vl.: Dr. Helene Bubrowski, Konstantin Kuhle und Armin Schuster

Moderation: Dr. Helene Bubrowski, Politische Korrespondentin, FAZ

Parlaments redaktion Berlin

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FESTVERANSTALTUNG „100 JAHRE SCHUTZ MILITÄRISCHER LIEGENSCHAFTEN“

Innere und äußere Sicherheit sind nicht zu trennenFestveranstaltung 100 Jahre Schutz militärischer Liegenschaften durch private Sicherheitsdienste

Von Peter Niggl

> In seinen Begrüßungsworten ließ Gregor Lehnert die vergangenen 100 Jahre Revue passieren, richtete seinen Blick jedoch vor allem auf die jüngere Vergangenheit. Dabei erin­nerte er noch einmal daran, dass auch seit der Gründung der Bundeswehr im Jahre 1955 die Bewachung der Bundeswehrliegenschaften für einige im BDSW organisierte Unternehmen zu einem wichtigen Geschäftsfeld geworden sei. Rund 10.000 Beschäftigte privater Sicherheits­unternehmen hätten ihr Aufgabenfeld in der Bewachung von Liegenschaften der Bundes­wehr beziehungsweise von NATO­Partnern in Deutschland.

Der BDSW­Präsident skizzierte die wechsel­volle Entwicklungsgeschichte der privaten Sicher ­heitswirtschaft in der Nachkriegs geschichte. In Zeiten des Terrorismus und der RAF musste, wie er betonte, zum Beispiel der Werkschutz professioneller werden. Alles in allem hätte die Branche damals einen Wachstumsschub erlebt und so hätte sich in den siebziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts immer mehr die Fremdvergabe von Sicherheitsdienstleis­tungen durchgesetzt.

Zudem hätte die Branche nach dem Fall der Mauer 1989 eine Sonderkonjunktur erlebt. Die in der Folgezeit einsetzende Entspannungs­politik hätte dazu geführt, dass die Zahl der Soldaten von über einer Million auf etwa knapp 200.000 ver ringert worden sei. Mit der Folge, dass auch die Zahl militärischer Liegenschaf­ten deutlich zurückgegangen sei. In der Bundes­

wehr habe sich parallel dazu immer mehr die Neigung durch gesetzt, sich aus der Sicherung der Liegenschaften zurück zuziehen. So sei es gekommen, dass die letzten von Soldaten geschützten Liegenschaften vor etwa drei Jahren fremdvergeben worden wäre. Gleichzeitig habe eine zunehmende Zahl von Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu einer erhöhten Gefährdung im Inneren geführt. Gregor Lehnert betonte in diesem Zusammenhang, dass er immer dage­gen gewesen sei, die äußere von der inneren Sicherheit zu trennen. Neben den Liegenschaf­ten der Bundeswehr würden auch die der ameri­kanischen Streitkräfte von privaten Sicherheits­unternehmen bewacht werden. Er unterstrich: „Insofern hat dieses Marktsegment eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für unsere Branche.“ Deshalb habe der BDSW vor 20 Jahren den Fach­ausschuss Bundeswehr ins Leben gerufen.

Bis vor 20 Jahren sei der Schutz militärischer Einrichtungen im Grunde eine Personaldienstleis­tung gewesen. Das habe sich geändert, als ab 1. Januar 1995 eine militärische Liegenschaft auf Grundlage des sogenannten Betreiber modells geschützt worden wäre. Betreibermodell heiße: die technische, personelle und organisatorische Sicherheit bis hin zur Finanzierung der Investitio­nen von einem Generalunternehmer übernehmen zu lassen. Die Betreibermodelle seien in fester Hand einiger Großunternehmen. Lehnert fügte hinzu, dass diese Großunter nehmen bis auf eines im Augenblick im BDSW organisiert seien. Es gebe noch eine Besonderheit beim Schutz militä­

Hochkarätig war ein Treffen am 28. November vergangenen Jahres in Berlin, zu dem der BDSW eingeladen hatte. Militärs, Regierungsbeamte und Vertreter der privaten Sicherheitswirtschaft hatten sich in der Julius-Leber-Kaserne zu einem Festakt zusammengefunden, der –wie es in der Einladung hieß – unter dem Motto „100 Jahre Schutz militärischer Liegenschaften durch private Sicherheitsdienste“ stand. Aber es wurde keineswegs, wie vielleicht der Titel vermuten lässt, eine reine Reminiszenz an vergangene Tage. Fast alle Redner stellten höchst aktuelle Themen in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen und viele unterstrichen dabei den Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit.

PETER NIGGL ist freier Journalist. Er

beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen der privaten

Sicherheit.

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FESTVERANSTALTUNG „100 JAHRE SCHUTZ MILITÄRISCHER LIEGENSCHAFTEN“

rischer Einrichtungen, das sei die spezial­gesetzliche Rechtsgrundlage, auf der die Sicherheitsmitarbeiter bei der Bundeswehr arbeiten: das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse (UZwBwG) durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie ziviler Wachpersonen.

Ein entscheidender Punkt für die gegen­wärtige Situation sei, so Ministerialdirek­torin Barbara Wießalla in ihren Ausfüh­rungen, die Aussetzung der Wehrpflicht. Die Leiterin der Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) der Bundeswehr, ist Gesprächs­ und Ver ­handlungspartnerin der privaten Sicher­heitsdienstleister. Sie machte deutlich, dass bis zum Aussetzen der Wehrpflicht die Bundeswehr noch in der Lage gewesen wäre, einzelne Überwachungsauf gaben selbst zu übernehmen und sicherzustel­len. Die Bundeswehr sei gar nicht mehr in der Lage, die Bewachungsdienste selbst zu übernehmen, da das Personal an anderer Stelle gebraucht würde, was sich aus der geänderten Sicherheitslage ergebe. Sie müsse sich deshalb „auf die Kernkompe­tenzen fokussieren“.

2014 sei deshalb ein Konzept für die Neuausrichtung der Bewachung und Ab ­sicherung militärischer Liegenschaften verabschiedet worden. Dieses Konzept sei durch einen konstruktiven Dialog aller

Beteiligten – auch des BDSW – erstellt worden. Auch in Zukunft würden die BDSW­Firmen an der einen oder anderen Stelle noch weiter eingebunden werden.

409 Liegenschaften privat bewachtDie Entwicklung dieser Aufgaben

verdeutlichte die Ministerialdirektorin unter anderem an einigen Zahlen. 2012 hätten 465 Liegenschaften der Bundes­wehr bewacht werden müssen, davon 80 Prozent ganz oder teilweise von Unterneh­men der Sicherheitswirtschaft, jetzt seien es noch 409 Liegenschaften, die zu 100 Prozent in der Obhut der privaten Sicher­

heitsdienstleister seien. Eine besondere Herausforderung für die Dienstleister sei es auch, die notwendige Flexibilität mitzu­bringen, die sich durch die wechselvollen Ansprüche der Bundeswehr ergebe.

In die Anfangsphase der privaten Bewa­chung militärischer Liegenschaften ent­führte Dr. Marcus Böick die Teilnehmer der Festveranstaltung. Böick, Akademischer Rat am Historischen Institut der Ruhr­ Universität Bochum, gilt als ausgewiesener Kenner der Geschichte der privaten Sicher­heitsdienstleister (siehe auch DSD 1/2019, S. 21 ff.). Für den Einsatz privater Sicher­heitskräfte zur Bewachung militärischer

Gunnar Vielhaack, Vorsitzender des Fachausschusses Bundeswehr im BDSW

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Liegenschaften sei der Diktatfrieden nach der deutschen Niederlage im Ersten Welt­krieg von ausschlag gebender Bedeutung. Im Wesentlichen wäre es der Artikel 160 des Versailler Vertrages, der eine radikale Reduzierung des Heeres auf eine Stärke von 100.000 Mann diktiert hätte. Die Heeres­leitung und Reichsregierung suchten nach einer Notlösung, um in dieser Vorgabe zum Teil zu umgehen, und entschieden sich dafür, Bewachungsaufgaben für das Heer outzusourcen. Schon damals sei eine Diskussion von der Branche angestoßen worden, die eine gesetzliche Grundlage herbeiführen hätte sollen. O­Ton Böick an das Auditorium. „Ich weiß nicht, ob das für Sie eine ermutigende oder ernüchternde Feststellung ist.“

Warnung vor der hybriden KriegsführungUm eine Einschätzung vornehmlich der

äußeren Sicherheit ging es dann im Vortrag des Hausherrn. Carsten Breuer, General­major des Heeres der Bundeswehr und Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Berlin, gilt als Mitautor des Weißbuches Bundeswehr als ausgewiesener Spezialist. Er plädierte für mehr militärisches Engagement im Ausland. Bis vor Kurzem habe man, wie er meinte, den Eindruck gewinnen können, dass sich Deutschland noch den verträum­ten Schlaf der durch andere wahrgenom­menen Verantwortung der Nachkriegsjahre und gleichzeitig die Freuden tränen der Wiedervereinigung aus den Augen reiben musste, um zu erkennen, dass die wohligen

Zeiten einer Strategie der anderen – oder des strategischen Trittbrettfahrens – jetzt wohl endgültig vorbei seien. Besonderes Augenmerk legte er bei seinen Ausfüh­rungen auf Strategien hybriden Kriegsfüh­rung, zu der zum Beispiel auch Cyberan­griffe zählten. Womit auch der Bogen zur inneren Sicherheit gespannt war.

Auch Dr. Hans Christoph Atzpodien, Haupt­geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits­ und Verteidigungs­industrie (BDSV) gab seiner Überzeugung Ausdruck, dass das innere und äußere Sicherheit Thema zusammenwachse oder schon zusammengewachsen sei. Als Vertreter der Unternehmen der Rüstungs­industrie lobte er die Verteidigungs­ministerin Annegret Kramp­Karrenbauer

(CDU), die die Belange der Bundeswehr wieder deutlicher ins Licht der Öffentlich­keit gerückt habe. Er würde sich wünschen, dass die Erhöhung der Akzeptanz auch für die Ausrüstung der Bundeswehr gelte. In einer gewissen Weise gelte dies auch für die privaten Sicherheitsdienstleister. Auch diese bräuchten in einigen Situatio nen zumindest vernünftige Ausrüstung, so Atzpodien. Er verwieß auf erhebliche Defizite beim Bevölkerungsschutz, zum Beispiel im Falle einer hybriden Kriegs­führung. Seiner Meinung nach wären „alle höchst erstaunt, was alles nicht funktio­niert, wenn solche Szenarien zur Anwen­dung kämen.“ Er schlug einen Sicherheits­dialog vor, der zu mehr Austausch zwischen Amts­ und Industrie Seite führen solle.

Gregor Lehnert, Präsident des BDSW Moderation: Peter Carstens, Politischer Korrespon­

dent, FAZ

Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäfts­

führer des BDSV ­ Bundesverband der Deutschen

Sicherheits­ und Verteidigungsindustrie e. V.

Birgit Bartelmann, Referatsleiterin IUD III 1 im

Bundesministerium der Verteidigung

Ministerialdirektorin Barbara Wießalla, Bundesmi­

nisterium der Verteidigung

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FESTVERANSTALTUNG „100 JAHRE SCHUTZ MILITÄRISCHER LIEGENSCHAFTEN“

390 Mio. Euro für die private BewachungBirgit Bartelmann, Referatsleiterin

IUD III 1, fokussierte Ausführungen dezidiert auf die Tätigkeit des privaten Wachpersonals bei der Bundeswehr. Sie ließ dabei keinen Zweifel aufkommen, dass bei dieser Arbeit spezielle Eigenschaften und Kenntnisse vorausgesetzt und schärfere Überprüfungen als an anderen Arbeitsstellen gefordert würden. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis dafür, dass die ständige Verpflichtung, einen

hohen Leistungsstandard aufrechtzuerhal­ten und der permanente Prüfungsdruck im Vergleich zu Sicherheitsdienstleistungen im privatwirtschaftlichen Raum eine höhere Vergütung rechtfertigten. Für die Bewa­chung der Liegenschaften der Bundeswehr würden nach ihrer Ansicht für das laufende Jahr 2020 im Haushalt voraussichtlich 390 Mio. Euro (Vorjahr: 382 Mio. Euro) veranschlagt werden. Sie problematisierte die langwierige Prozedere der Sicherheits­

überprüfung der Mitarbeiter. Dies könne in der Tat dazu führen, dass ein Betroffener sich als Unternehmen trotz einer Vorlaufzeit von sechs Monaten seit Vertragsabschluss, zum Beginn der Bewachung die vertraglich vereinbarte Wachmannschaft nicht stellen könne.

Gunnar Vielhaack, seit Gründung des bundesweiten BDSW­Fachausschusses Bundeswehr am 23. April 1998 dessen Vorsitzender und Geschäftsführer der VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH, würdigte in seinen Ausführungen die Vorzüge der Betreibermodelle. Damit bestünde die Möglichkeit, Technik einzu­setzen und somit nicht nur Personal kosten zu sparen, sondern auch die Gefahren für das Personal zu verringern. Die Mitar­beiter müssten die Sachkundeprüfung haben, sie müssten regelmäßig an der Waffe ausgebildet werden und sie übten unter Einbeziehung der Schutzobjekte und der Alarmtechnik. Unter diesen Gesichts­punkten kritisierte er die Entlohnung der Beschäftigten, die wie er am Beispiel Thüringen deutlich machte, „mies bezahlt“ würden. <

Dr. Marcus Böick, Akademischer Rat am Histo­

rischen Institut der Ruhr­Universität Bochum

Generalmajor Carsten Breuer, Kommandeur

Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr

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EUROPA

Gemeinsam vorwärts für ein resilienteres EuropaEmpfehlungen und Verpflichtungen für 2019-2024

Auszug aus dem

6. White Paper der CoESS Confederation of European

Security Services.

www.coess.eu

> 1. Die Europäische SicherheitsunionDie Europäische Kommission und das Parla­

ment haben mit der Sicherheitsunion und dem Sonderausschuss Terrorismus einen erheb­lichen Mehrwert bei der Entwicklung der Sicher­heitspolitik und bei der Formulierung von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten geleistet. Der Europäische Rat hat in seiner Strategischen Agenda für 2019­2024 den Schutz der Bürger und der Freiheit zu den obersten Prioritäten für die kommende Legislaturperiode erklärt.» Es ist Sache aller europäischen Institutio nen und Interessenvertreter, die hierfür nötige Arbeit zu leisten und den in der vergangenen Legislaturperiode eingeschlagenen Weg fortzu-setzen. Die CoESS setzt sich voll und ganz für dieses Gemeinschaftswerk ein, indem sie ihr Fach-wissen und ihre Erfahrung einbringt.

2. Rechtsrahmen für eine Haftungsregelung bei Terrorakten

In vielen Ländern sind private Sicherheits­dienste nicht in der Lage, im Falle eines Zwischenfalls eventuellen Ansprüchen Dritter nachzukommen, da es sich um Beträge handeln könnte, die den verfügbaren Versicherungs­schutz übersteigen – was dazu führt, dass sich professionelle Sicherheitsdienstleister von Ausschreibungen zurückziehen.» Nur ein Ansatz auf EU-Ebene kann dieses Problem effizient lösen und eine einheitliche Haftungsregelung schaffen. Private Sicherheits-dienste sollten nach Terroranschlägen nicht unbeschränkt haftbar sein.

Die CoESS verpflichtet sich, Vorschläge für eine geeignete Haftungsregelung zu unterbreiten.

3. Europäischer Rahmen für den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen

Die private Sicherheit und die Polizei sollten in der Lage sein, in partnerschaftlicher Zusam­menarbeit Informationen in einem festgelegten Rechtsrahmen auszutauschen, der die Daten­sicherheit und Vertraulichkeit gewährt. Private Sicherheitskräfte müssen sich aller beste­henden Sicherheitsrisiken bewusst sein, um Aufträge effektiv durchführen zu können, gleich­zeitig sind sie in der Lage, dabei relevante Infor­mationen an die Polizei zu führen.» Die CoESS fordert die Europäische Kommis-sion nachdrücklich auf, die nationalen Hinder-nisse für den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zu bewerten. Ebenso muss die Empfehlung des Europäischen Rates (2002/ C 153/01) nach 17 Jahren endlich umgesetzt werden.Die CoESS verpflichtet sich, diese Angelegen-heit im Rahmen des EU Operator Forum vorzu-tragen und bewährte Verfahren sowie konkrete Vorschläge zur Umsetzung zu sammeln.

4. Bekämpfung des Fachkräftemangels durch eine hochwertige Aus- und Weiterbildung

Der Mangel an Fachkräften und Qualifikations­defizite sind eine existenzielle Herausforderung für die europäische Wirtschaft. Neben der Hoch­schulbildung sind eine Aus­ und Weiterbildung besonders wichtig, um jungen Menschen die auf dem Arbeitsmarkt benötigten Fachkenntnisse

Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein Grundrecht für jeden europäischen Bürger. In unserer globalisierten Welt ist sie eine Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft und das Wachstum unserer Unternehmen, aber auch eine elementare Voraus-setzung für die Förderung einer proeuropäischen und demokratischen Union. In Zukunft muss die EU ihre Widerstandsfähigkeit verbessern und weiterhin für Sicherheit im öffentli-chen Raum, in kritischen Infrastrukturen und im täglichen Leben der Menschen sorgen. Als Stimme der privaten Sicherheitswirtschaft, die in Europa über 45.000 Unternehmen mit rund zwei Millionen lizenzierten Sicherheitsmitarbeitern vertritt, ist die CoESS – zusammen mit ihrem korrespondierenden Mitglied ASSA-i – ein stark engagierter Partner der Institutionen. Seit 30 Jahren besteht ihre Aufgabe darin, einen Mehrwert für die europäische Politik zu schaffen und eine Union zu unterstützen, die auf die zahlreichen Chancen und Herausforderungen gut vorbereitet ist.

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EUROPA

zu vermitteln und insbesondere älteren Arbeitnehmern Weiter­ und Umschulungs­möglichkeiten zu bieten.» Es ist wichtig, dass die EU ihre Mitgliedstaaten weiterhin unterstützt, die Aufnahme, Qualitätssicherung und Finanzie rung von Aus- und Weiterbildung zu verbessern.Die CoESS wird gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden, BusinessEuropa und ihrem Sozialpartner UNI Europa in dieser Angelegenheit weiterhin proaktive Schritte unternehmen.

5. Durchsetzung der Auftragsvergabe im Sicherheitssektor an den Bestbieter

Die Vergabe öffentlicher Aufträge an seriöse Sicherheitsdienste kann Leben retten. Stabile Sicherheitsmaßnahmen beginnen bei der Auswahl von Sicher­heitsanbietern, die allgemeine Qualitäts­kriterien und ­standards erfüllen. Aber nur wenige Mitgliedstaaten haben bisher Maßnahmen ergriffen und festgelegt, dass Ausschreibungskriterien im Bereich der öffentlichen Sicherheit zu 50 Prozent auf Qualität basieren sollen.» Die Europäische Kommission muss ihre Strategie zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom Oktober 2017 fortsetzen und, mit Unterstützung des Parlaments, die Mitgliedsstaaten ermutigen, die Richt-linie 2014/24/EG besser umzusetzen. Dies kann durch bestehende EU-Normen für Dienstleistungen (CEN TC 447) und private Sicherheit (CEN TC 439) erleichtert werden.Die CoESS wird sich weiterhin für qualita-tiv hochwertige Branchenstandards ein-setzen und die Auftragsvergeber dahin-gehend ermutigen, dass sie bei der Vergabe von privaten Sicherheitsaufträgen das Bestbieterprinzip anwenden.

6. Europäische Mindeststandards für die Ausbildung von Sicherheitskräften im Verkehrsbereich

Obwohl der Land­, See­ und Luftverkehr in Europa eine wichtige grenzüberschrei­tende Dimension aufweist, unterscheiden sich die Ausbildungsanforderungen für Sicherheitspersonal in den EU­Mitglied­staaten erheblich – ein entscheidendes Defizit bei der grenzüberschreitenden Verkehrssicherheit.

» Die CoESS empfiehlt der Europäischen Kommission dringend, die mangelnde Harmonisierung bei den Grundausbil-dungskriterien für Sicherheitspersonal, das an grenzüberschreitenden Verkehrs-knotenpunkten tätig ist, zu evaluieren und die festgestellten Sicherheitslücken zu schließen.

7. Aktualisierung des EU-Luftfahrt- Sicherheitsrahmens

Gemeinsame Vorschriften für die Luft­sicherheit, nämlich die Verordnungen 300/2008 und 2015/1998, werden in den EU­Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt. Länder, die diese nicht so genau nehmen, reißen eine Lücke in die Sicherheitskette. Darüber hinaus muss sich die Gesetzgebung mit neuen Risiken wie Insider­Bedrohungen, ABC­Gefahren, nichtmetallischen Waffen, Drohnen und Cyberangriffen befassen.» Es ist entscheidend, dass die Kommis-sion bei der künftigen Luftfahrtstrategie weitere Fortschritte macht. Die CoESS verpflichtet sich, gemeinsam mit der ASSA-i über die Expertengruppe für Flugsicherheit SAGAS einen Beitrag zu diesem Prozess zu leisten.

8. Überarbeitung der Richtlinie zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Die CoESS begrüßt die kürzlich veröffent­lichte Bewertung der Richtlinie 2008/114/EG. Es wird eine ehrgeizige Weiterverfol­gung empfohlen, die eine einheitlichere Definition aller kritischen Infrastrukturen und Risikobewertungen in den Mitglied­staaten und einen erweiterten Geltungs­bereich der Richtlinie umfasst.» Um den Schutz kritischer Infrastruk-turen zu verbessern, sollten minde-stens 60 Prozent der Kriterien in den SKI- Auftragsausschreibungen zwingend auf die Qualität und die genauen Rollen und Verantwortlichkeiten des Sicherheits-personals ausgerichtet sein. Der SKI erfor-dert zudem eine enge öffentlich-private Zusammenarbeit.Die CoESS verpflichtet sich, ihre Arbeit an einer übergreifenden Norm für Sicher-heitsdienstleister für kritische Infrastruk-turen innerhalb des CEN TC 439 – dem technischen Komitee des CEN für Private Sicherheitsdienste – fortzusetzen.

9. Ein starker Innerer Sicherheitsfonds (ISF)

Der ISF ist ein wichtiger Pfeiler der Sicherheitspolitik und der Terrorismus­bekämpfung der EU. In diesem Zusam­menhang fordert die CoESS einen starken zukünftigen ISF, der den Verwaltungs­aufwand für die Antragsteller verringert, die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor stärkt, und flexibel und effizient auf neu auftretende Sicherheitsprobleme, insbeson dere in Bezug auf öffentliche Räume und kritische Infrastrukturen, reagiert – einschließlich einer entspre­chenden Finanzausstattung.» Die CoESS unterstützt den Bericht des Parlaments zum Vorschlag der Kommis-sion hinsichtlich der Einrichtung des ISF im nächsten langfristigen EU-Haushalt, und fordert die Mitgesetzgeber auf, eine rasche Einigung sowohl beim mehrjäh-rigen Finanzrahmen als auch künftigen ISF zu erzielen.Nach einem sehr gut angenommenen, vom ISF finanzierten Projekt zur Insider- Bedrohung (AITRAP 2017-2018) wird die CoESS weiterhin konstruktiv zur Ermittlung des ISF-Finanzierungsbedarfs bei tragen, einen Mehrwert innerhalb von ISF-Projek-ten beisteuern und Ergebnisse zum Nutzen der Gesellschaft liefern.

10. Stärkung des sozialen DialogsEin starker sozialer Dialog ist von

entscheidender Bedeutung, um sich den Herausforderungen des Arbeitsmarktes, einschließlich des Fachkräftemangels und der sich verändernden Arbeitsbedin­gungen, stellen zu können. In der Praxis wissen die Sozialpartner am besten, wie diese Herausforderungen zu bewältigen sind. Die Rolle der Sozialpartner, die beste­henden Tarifverträge und das Subsidiari­tätsprinzip müssen respektiert werden.» Der soziale Dialog sollte gestärkt und bei Bedarf europaweit durch den ESF+ (Europäischer Sozialfonds+) wirksam finanziert werden.Die CoESS engagiert sich für den sozia-len Dialog mit UNI Europa und unterstützt ihre Mitgliedsverbände weiterhin bei der Stärkung (oder in bestimmten Fällen beim Aufbau) nationaler sozialer Dialoge. <

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BERICHT AUS BERLIN

Politischen Bekenntnissen müssen Taten folgen

Von Dr. Berthold Stoppelkamp

DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft in Berlin. > Sowohl beim Projekt „Ressortwechsel auf

das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie Schaffung eines Sicherheits­dienstleistungsgesetzes (SDLG)“ aber insbeson­dere beim gesetzlich bereits zum 1. Juni 2019 festgelegten Digitalprojekt „Bereitstellung eines funktionsfähigen Bewacherregisters (BWR)“ waren zum Jahreswechsel keine Fortschritte zu erkennen. Dies führte zu einem großen Frustra­tionsgrad in der Mitgliedschaft und ließ zum Jahreswechsel erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Regierung die Kraft hat, beide Projekte in dieser Legislatur zu einem für die Sicherheits­wirtschaft akzeptablen Abschluss zu bringen.

Unklare Signale am Parlamentarischen AbendAnlässlich des Parlamentarischen Abends

der Sicherheitswirtschaft am 28. November 2019 in Berlin äußerten die Vertreter der Regie­rungsfraktionen zwar übereinstimmend, dass es eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes ent ­ sprech end des Koalitionsvertrages bedürfe; jedoch sah die Vertreterin der SPD­Bundestags­fraktion, Susanne Mittag MdB, keinen zwingenden Grund, warum die Umsetzung des Koalitionsver­trages unbedingt mit einem Ressortwechsel auf das BMI verbunden sein müsse. So entstand bei den Teilnehmern der Eindruck, dass die Koalition sich über den genauen Fahrplan bei der Umset­zung des Koalitionsvertrages noch nicht einig sei.

BDSW wendet sich an die KoalitionspartnerAufgrund der für die Sicherheitswirtschaft zur

Halbzeitbilanz unbefriedigenden Umsetzung der

Projekte SDLG und BWR durch die Bundesregie­rung wandte sich der BDSW im November 2019 an die Koalitionsspitzen sowie Spitzen der betei­ligten Ministerien und appellierte für die Umset­zung des Koalitionsvertrages.

Klares Signal aus dem BMI Unmittelbar zum Jahreswechsel erhielt der

BDSW ein unzweideutiges Signal aus der Amts­spitze des BMI, dass sich das Bundesministe­rium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das BMI weiterhin darüber einig seien, dass das BMI die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe vom BMWi übernehmen solle. Die Gespräche zum Umfang und Zeitpunkt des Aufgabenüber­gangs stünden kurz vor dem Abschluss. Das BMI habe außerordentlich großes Interesse daran, so schnell wie möglich die Aufgabenübertragung inklusive des BWR zu vollziehen und den Gesetz­gebungsprozess einzuleiten. Damit bekennt sich die Bundesregierung eindeutig zur Umsetzung des Koalitionsvertrages in dieser Legislatur. (Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe, dem 24. Januar 2020, stand die Verwaltungsverein­barung zum Ressortwechsel zwischen BMWi und BMI vor der Finalisierung.)

BDSW im Dialog mit dem BMWi zur Problem-lösung beim BWR

Im Dezember 2019 führten BDSW­Vizepräsi­dent Friedrich P. Kötter, BDSW­Hauptgeschäfts­führer Dr. Harald Olschok und BDSW­Haupt­stadtbüroleiter Dr. Berthold Stoppelkamp im Rahmen eines vom Bundesverband der Dienst­

In den letzten zwei Monaten in 2019 war die innenpolitische und sicherheitspolitische Diskussion wesentlich durch den richtigen Umgang mit Rechtsextremisten, der strafrechtlichen Verfolgung von Hassbotschaften im Internet sowie durch Spionagegefahren durch die Beteiligung von Huawei beim 5G-Ausbau in Deutschland geprägt. Zum Jahresbeginn 2020 wurden die mediale Berichter-stattung und politische Diskussion dann wesentlich durch die Sicherheitslage am Persischen Golf, die Eskalation und anschließende Deeskalation im USA-Iran-Konflikt sowie die Ausbreitung des Coronavirus bestimmt. Dabei ging fast unter, dass die Bundesregierung bereits zum Jahresende 2019 Halbzeitbilanz gezogen hat. Vor diesem Hintergrund war kritisch zu hinterfragen, wie die Bilanz der Bundesregierung bei den für die Sicherheitswirtschaft vorgesehenen Projekten ausfällt.

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BERICHT AUS BERLIN

leistungswirtschaft organisierten Verbändegespräches einen Dialog mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sowie dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Hirte zu den massiven Problemen beim Betrieb des BWR und forderten eine umgehende Problembehebung durch das BAFA. Zudem mahnte der BDSW Anfang 2020 in einem Gespräch mit der Amtsspitze des BAFA nach der Problembeschreibung nachdrücklich an, endlich die volle Funktionsfähigkeit des BWR im Interesse der Sicherheits­wirtschaft herzustellen.

BWR bleibt DauerbaustelleZum Jahresbeginn 2020 setzen sich leider die großen Probleme

bei der Befüllung und dem Betrieb des BWR fort. So waren zum 10. Januar 2020 zwar ca. 191.000 Personaldatensätze in das BWR durch die Sicherheitswirtschaft bundesweit eingepflegt, aber

davon waren durch die § 34a­Wohnsitzbehörden nur ca. 88.000 Wachpersonen freigeschaltet. Dies entspricht gerade einmal 46 Prozent. Dies zeigt leider wieder einmal, dass deutschlandweit viele § 34a­Wohnsitzbehörden mit dem Betrieb des BWR fach­lich und personell völlig überfordert sind und wohl auch bleiben werden.

BDSW-Mitgliedererhebung zum Befüllungsstand bzw. zu Problemen des BWR

Um in der Interessenvertretung gegenüber dem BMWi, BAFA, den Länderwirtschaftsministerien sowie den Abgeordneten in Bund und Ländern noch zielgerichteter eine Verbesserung des Status Quo zu erreichen, führte der BDSW unter Federführung des Hauptstadtbüroleiters Dr. Berthold Stoppelkamp zum Jahres­wechsel eine Mitgliederbefragung zum Betrieb des BWR durch.

Zum 15. Januar 2020 stellte sich die Situation in der – überwiegend mittelständisch geprägten – BDSW-Mitgliedschaft wie folgt dar:

1. 74,3 Prozent der Mitglieder, die sich an der Befragung betei-ligt haben, hatten die Erstbefüllung mit Bestandsmitarbeitern bereits zum Jahresende 2019 abgeschlossen. Der Rest hofft dies – trotz anhaltender technischer BWR-Probleme – bis Ende März 2020 realisieren zu können.

2. Bei 46,7 Prozent der Mitglieder waren zum 15. Januar 2020 erst weniger als 40 Prozent der eingepflegten Bestandsmitarbeiter durch die § 34a-Wohnsitzbehörden freigeschaltet.

3. Bei 29,1 Prozent der Mitglieder waren sogar weniger als 20 Prozent der Bestandsmitarbeiter freigeschaltet.

4. 48,8 Prozent der Mitglieder haben durch die § 34a-Wohnsitz-behörden im Rahmen der Freischaltung der Bestandsmit-arbeiter einen Gebührenbescheid erhalten.

5. Seit Anmeldung von neuen Mitarbeitern im Jahre 2019 im BWR warten 66,9 Prozent der Mitglieder durchschnittlich sechs und mehr Wochen auf eine Freigabe durch die § 34a-Wohnsitz behörden. 33,1 Prozent der Mitglieder warten sogar seit mehr als acht Wochen auf eine Freigabe. Nur

bei 9,4 Prozent der Mitglieder erfolgte seit 1. Juni 2019 eine Freischaltung in weniger als vier Wochen.

6. Vor Einführung des digitalen BWR, d. h. im Papierzeitalter und bei Zuständigkeit der § 34a-Betriebssitz- bzw. Zweig-niederlassungssitzbehörden für die Zuverlässigkeitsüber-prüfungen, erfolgte bei 58,1 Prozent der Mitglieder innerhalb von maximal vier Wochen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Mitarbeiter. Vor Einführung des BWR warteten lediglich 21,6 Prozent der Mitglieder durchschnittlich acht Wochen und mehr auf eine Freigabe durch die § 34a-Behörden.

Aufgrund dieser Zahlen muss man leider feststellen, dass sich durch die Einführung des BWR die Zuverlässigkeitsüberprüfungs­zeiten von Mitarbeitern im Durchschnitt mehr als verdoppelt haben. Das Digitalprojekt BWR, das zu einer Entbürokratisierung und Beschleunigung der Verwaltungsprozesse führen sollte, ist damit zum Jahreswechsel auf breiter Linie gescheitert und stattdessen zu einem Bürokratiemonster mutiert. Die Bundesregierung sollte daher 2020 sowohl bei der Problembewältigung des BWR als auch bei der Erarbeitung eines SDLG endlich mit voller Kraft durchstar­ten und den Ankündigungen auch Taten folgen lassen. <

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BERICHT AUS BERLIN

Kurz belichtet

(Vr.) Konstantin Kuhle, MdB, Innenpolitischer Sprecher der FDP­Bundestags­

fraktion und Dr. Berthold Stoppelkamp, BDSW

Bild: © Frank Nürnberger/Studio10117.de

(Vr.) Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB, CDU, Vorsitzender des Ausschusses für

Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und Dr. Berthold Stoppelkamp,

BDSW

(Vr.) Torsten Akmann, Staatssekretär für Inneres bei der Senatsverwaltung für

Inneres und Sport, Berlin und Dr. Berthold Stoppelkamp, BDSW

(Vl.) Christian Freiherr von Stetten, MdB, Vorsitzender des Parlamentskreis

Mittelstand (PKM) der CDU/CSU­Bundestagsfraktion; Dr. Berthold Stoppelkamp,

BDSW; Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB, 1. Stellv. Vorsitzender des PKM

Bild: © PKM (Fotografin Maie Staggat)

Im Dialog zu Themen der Sicherheitswirtschaft

Im Berichtszeitraum führte der Leiter des BDSW­Hauptstadtbüros, Dr. Berthold Stoppelkamp, eine Reihe von Gesprächen im politischen Raum. Dabei wurden die Eckpunkte des BDSW für ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz erläutert, die aktuellen Probleme mit dem BWR angesprochen und das Leistungsspektrum der Sicherheitswirtschaft zum Wirtschaftsschutz sowie zur öffent lichen Sicherheit in Deutschland dargestellt. <

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TERMINE

Termine

INTERSCHUTZ

Security Essen 2020

BDSW Mitgliederversammlung

BDSW Mitgliederversammlung

SicherheitsExpoBDGW Mitgliederversammlung

22.-25. September 2020ESSEN

23. Juni 2020MÜNCHEN

14. Mai 2

020

HAMBURG

20. Mai 2

021

SAARBRÜCKEN

24.-25. Juni 2020

MÜNCHEN

19. Oktober 2020

MÜNCHEN

15.-20. Juni 2020

HANNOVER

Techniktagung

1. Deutsche Sicherheitskonferenz

9. Bayerischer Sicherheitstag

21. September 2020ESSEN 22.-23 April 2020

DÜSSELDORF

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SICHERHEITSFORSCHUNG

> Dieser Frage widmet sich seit Januar 2020 das Forschungsprojekt „Resilienz der Bargeld­versorgung ­ Sicherheitskonzepte für Not­ und Krisenfälle (BASIC)“. Die BDGW ist einer der vier Verbundpartner und beteiligt sich damit in den kommenden drei Jahren erstmals an einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsprojekt, das im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“2 durchge­führt wird. Der Verband hat sich – gemeinsam mit dem Projektkoordinator Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS), der Cash Logistik Security AG sowie der Fraunhofer­Arbeitsgruppe für Supply Chain Services (SCS) – im Rahmen der Förderrichtli­nie „Zivile Sicherheit – Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen“3 beworben, mit der erstmals die Sicherstellung der Bargeldver­sorgung in Krisenfällen als Forschungsthema berücksichtigt wurde.

Gemeinsam mit den Verbundpartnern soll ein Sicherheitsrahmenkonzept erforscht werden, das erstmals alle Akteure des Bargeldkreislaufs und ihre Schnittstellen untereinander berücksichtigt. Die BDGW stellt dabei sicher, dass die Bedarfe und Anforderungen der Geld­ und Wertdienst­leister als zentraler Akteur des Bargeldkreis­laufs berücksichtigt werden. Dadurch, dass die Deutsche Bundesbank, der Handelsverband Deutschland e. V. (HDE) und die Commerzbank als assoziierte Partner gewonnen werden konnten, kann das Projekt den gesamten Bargeldkreis­lauf abbilden. Weitere assoziierte Partner sind das Bundesamt für Bevölke rungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie die eingangs zitierte ESTA, über die auch die Erfahrungen mit Not­ und Krisen fällen aus anderen Ländern in die Forschungsarbeit einfließen sollen. Mithilfe dieser internationalen und weiterer nationaler Fallanalysen soll ermittelt werden, wie die einzel­nen Akteure des Bargeldkreislaufs in verschie­

Das Forschungsprojekt BASIC

Von Kirsten Wiegand

KIRSTEN WIEGAND ist Referentin für

Sicherheitsforschung der BDGW Bundesvereinigung

Deutscher Geld­ und Wertdienste.

1 ESTA: Contingency plans and continuity of payments. Cash continuity as a guarantee to payment continuity

(=ESTA Position Paper), Dezember 2018; www.esta­cash.eu/wp­content/uploads/2018/12/

aa857224388d51e9bbbafe1a48dafe24ab924076­ 5c1a4b97751eb­2018­12­14­contingency­paper­Final.pdf – 16.01.2020.

2 BMBF: Programm. Forschung für die zivile Sicherheit; www.sifo.de/de/sicherheitsforschung­forschung­fuer­die­ zivile­

sicherheit­1693.html,16.01.2020.

3 BMBF: Richtlinie zur Fördermaßnahme „Zivile Sicherheit – Sozioökonomische und soziokulturelle Infrastrukturen“

im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 ­ 2023“ der Bundesregierung; /www.bmbf.de/

foerderungen/bekanntmachung­1989.html,16.01.2020.

„Bargeld ist das, was funktioniert, wenn nichts anderes mehr funktioniert.“1 Mit diesem Satz wirbt die European Security Transport Association (ESTA) für den Erhalt des Bargelds. Als eines der wesentlichen Argumente wird seine Nutzbarkeit in solchen Situationen, in denen der elektronische Zahlungsverkehr (Girocard, Kreditkarten, Onlinedienste) ausfällt, angeführt. Vergleichsweise kurze Beeinträchtigungen des unbaren Zahlungsverkehrs, z. B. durch einen räumlich begrenzten Stromausfall, können durch Ad-hoc-Lösungen noch überbrückt werden. Wie aber sieht die Situ-ation während weiträumigerer und länger anhaltender Not- und Krisenfälle aus? Die Bedeutung von Bargeld als Zahlungsmittel steigt in den betroffenen Gebieten stark an. Um den Wirtschafts-kreislauf aufrechtzuerhalten, müssen ausreichende Mengen an Bargeld zur Verfügung gestellt werden können. Ein funktionierender Bargeldkreislauf ist also von grundlegender Bedeutung. Die Arbeitsprozesse innerhalb dieses Kreislaufs können aber in Not- und Krisenfällen ebenfalls erheblich beeinträchtigt werden. Wie kann einer Unterbrechung des Bargeldkreislaufs und damit der Bargeldversorgung der Bevölkerung in solchen Fällen entgegengewirkt werden?

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SICHERHEITSFORSCHUNG

denen Not­ und Krisenfällen bisher agiert haben, welche Krisenmaß nahmen unter welchen Bedingungen erfolgreich waren und wo Handlungsbedarf besteht. Diese Erkenntnisse fließen dann in die Entwicklung des Sicherheits­rahmenkonzepts ein. Ergänzend soll ein Optimierungsalgorithmus entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Bargeldverteilung im Krisenfall gesteuert werden kann, insbesondere dann, wenn die Kommunikation der einzelnen Akteure beeinträchtigt ist. Auf diese Weise möchte BASIC die Resilienz des Bargeld­kreislaufs in Not­ und Krisenfällen stärken und einer Unterbrechung des Bargeldkreislaufs und damit der Bargeldversorgung der Bevölkerung entge­genwirken.

Über den Fortgang des Projekts werden wir Sie auch in den nächsten Ausga­ben des DSD auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus steht Ihnen die Auto­rin dieses Artikels als Ansprechpartnerin zur Verfügung. <

Der DSD ist für alle, die sich für das Wach- und Sicher heitsgewerbe interessieren bzw. in diesem tätig sind. Aktuell. Umfassend. Direkt.

Sie bekommen die aktuellen Themen aus allen Bereichen des Wach- und Sicherheitsmarktes, wie Wirtschaft, Politik, Arbeit, Soziales, Technik, Unternehmen und Märkte druckfrisch auf den Tisch. Außerdem auch Online – tagesaktuell!

HERAUSGEBER: Deutsche Sicherheits-Akademie GmbH

Norsk-Data-Str. 3 · 61352 Bad Homburg

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Fachmagazin für die SicherheitswirtschaftDER SICHERHEITSDIENST

Bild: pixabay.com

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RECHT

Arbeitsrecht in Kürze

Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara

Verfall von Urlaub – Arbeitgeber muss vorher darauf hinweisen > Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalender jahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubs­anspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.

Der SachverhaltDer Kläger war als Bote bei einem Apotheker

beschäftigt. Bezüglich der Urlaubsansprüche trafen die Parteien im Arbeitsvertrag eine Rege­lung, wonach der Kläger seinen Jahresurlaub auf eigenen Wunsch in Form einer wöchent­lichen Arbeitszeitverkürzung nimmt. Statt der bezahlten 30 Stunden/Woche arbeitete der Kläger nur 27,5 Stunden/Woche. Die Gewäh­rung darüber hinausgehenden Urlaubs hat der Kläger während des Arbeitsverhältnisses nicht verlangt. Nach Beendigung des Arbeitsverhält­nisses begehrte der Kläger einen finanziellen Ausgleich für in den Jahren 2014, 2015 und 2016 nicht gewährten Urlaub.

Die Entscheidung des Landesarbeits- gerichts Köln

Nach Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 242/18) sind die Urlaubsansprüche des Klägers nicht durch den geringeren Arbeits­zeitumfang erfüllt worden. Die wöchentliche Arbeitszeitverkürzung stelle keinen Erholungs­urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes dar. Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und recht­zeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

Diese Initiativlast des Arbeitgebers ist nicht auf den originären Urlaubsanspruch im jewei­ligen Kalenderjahr beschränkt, sondern bezieht sich auch auf Urlaub aus vorangegangenen Kalender jahren.

Landesarbeitsgericht KölnUrteil vom 9. April 2019

Az.: 4 Sa 242/18 <

Entgeltfortzahlung bei sich überschneidenden Krankheiten> Der gesetzliche Anspruch auf Entgelt­

fortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähig­keit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinde­rung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähig­keit führte.

Die Klägerin war bei der Beklagten bis zum 31. Juli 2017 als Fachkraft in der Altenpflege beschäftigt. Seit dem 7. Februar 2017 war sie infolge eines psychischen Leidens arbeits­unfähig. Die Beklagte leistete Entgeltfort­zahlung im Krankheitsfall bis einschließlich 20. März 2017. Im Anschluss bezog die Klägerin auf der Grundlage von Folgebescheinigungen ihrer Hausärzte, die zuletzt am 5. Mai 2017 eine bis einschließlich 18. Mai 2017 fortbestehende Arbeitsunfähigkeit attestierten, Krankengeld. Am 19. Mai 2017 unterzog sich die Klägerin wegen eines gynäkologischen Leidens einer seit längerem geplanten Operation. Ihre nieder­gelassene Frauenärztin bescheinigte am 18. Mai 2017 als „Erstbescheinigung“ eine Arbeits­unfähigkeit vom 19. Mai 2017 bis zum 16. Juni 2017 und durch Folgebescheinigung eine fort­bestehende Arbeitsverhinderung bis einschließ­

RA CORNELIA OKPARA ist stv. Haupt geschäftsführerin des BDSW Bundesverband der

Sicherheitswirtschaft.

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RECHT

lich 30. Juni 2017. Im Juli 2017 erbrachte die Klägerin im Hinblick auf ihr gewährten Urlaub und Überstundenausgleich keine Arbeits leistungen mehr und begann eine Psychotherapie bei einem Neurologen.

Die Klägerin erhielt in der Zeit vom 19. Mai bis zum 29. Juni 2017 weder von der Beklagten Entgeltfortzahlung noch von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Mit ihrer Klage hat sie für diesen Zeitraum von der Beklagten die Zahlung von 3.364,90 Euro brutto nebst Zinsen verlangt. Sie hat geltend gemacht, sie sei ab dem 19. Mai 2017 wegen eines neuen Leidens arbeits­unfähig gewesen. Die Arbeitsunfähigkeit wegen ihrer psychischen Erkrankung habe am 18. Mai 2017 geendet. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Auf ­fassung vertreten, den Umständen nach sei von einem einheitlichen Verhinde­rungsfall auszugehen. Die Klägerin habe deshalb nur einmal für die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen können. Diesen Anspruch habe sie erfüllt. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat die Klage – nach Beweisaufnahme durch Vernehmung von drei Ärzten – abgewiesen.

Die Revision der Klägerin hatte vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Ist der Arbeitnehmer krank­heitsbedingt arbeitsunfähig und schließt sich daran in engem zeitlichen Zusam­menhang eine im Wege der „Erstbeschei­nigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähig­keit an, hat der Arbeitnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte. Dies ist der Klägerin nicht gelungen. Das Landes­arbeitsgericht hat durch Vernehmung der die Klägerin behandelnden Ärzte umfas­send Beweis erhoben. Danach konnte nicht festgestellt werden, dass ein einheit­licher Verhinderungsfall nicht vorlag. Das gilt umso mehr, als nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Untersuchung der Klägerin durch den behandelnden Arzt bei der Feststellung der bis einschließlich 18. Mai 2017 attestierten Arbeitsunfähig­keit nicht erfolgte.

BundesarbeitsgerichtUrteil vom 11. Dezember 201

Az.: 5 AZR 505/18 <

Sachgrundlose Befristung: Höchstdauer um einen Tag überschritten> Eine sachgrundlose Befristung ist

nach dem Teilzeit­ und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG) maximal für die Dauer von zwei Jahren zulässig. Wird diese Höchstdauer auch nur um einen Tag über­schritten, ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht unbefris tet fort. Auch wenn die Höchstdauer von zwei Jahren nur um einen Tag überschritten werde, führe dies zur Unwirksamkeit der Befristung.

Die Richter haben die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen. Das BAMF hat bereits Revision vor dem BAG eingelegt – damit gilt es abzuwarten, wie das BAG entscheiden wird.

Landesarbeitsgericht DüsseldorfUrteil vom 9. April 2019

Az.: 3 Sa 1126/18 <

Bild: stock.adobe.com/de, 319486453

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VERGABERECHT

Eignungsanforderungen zur Mitarbeiteranzahl – zu welchem Zeitpunkt müssen sie erfüllt sein? OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.06.2019 - Verg 52/18

Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M

> 1. Sachverhalt Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einer sofor­

tigen Beschwerde zu befassen, die die Frage zum Gegenstand hatte, ob der den Rechtsschutz in Anspruch nehmende Bieter den Zuschlag hätte erhalten müssen. Der Bieter machte geltend, dass der für den Zuschlag vorgesehene Wettbe­werber nicht über ausreichend Personal verfüge, um den Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können. Dem Wettbewerber mangele es daher an der erforderlichen Eignung.

Da der Auftraggeber der entsprechenden Rüge nicht abhalf und an dem für den Zuschlag vorgesehenen Wettbewerber festhielt, leitete der Bieter hingegen ein Nachprüfungsverfahren ein. Die Vergabekammer stellte daraufhin fest, dass die Eignungsprüfung des Auftraggebers nicht zu beanstanden sei. Der Auftraggeber sei beur­teilungsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Wettbewerber über eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern verfüge. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer Bund legte der Bieter sofortige Beschwerde zum OLG Düsseldorf ein. Das OLG weist die Beschwerde ebenfalls als unbegründet zurück.

2. Entscheidungsgründe Das OLG führt aus, dass ein Unternehmen

gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB geeignet sei, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrages festgelegten Kriterien erfülle. Bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters handele es sich um eine Prognoseent­scheidung, ob der künftige Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwarten lasse. Dem öffent­lichen Auftraggeber stehe ein Beurteilungs­spielraum zu, der von den Nachprüfungs­instanzen nur daraufhin überprüft werden könne, ob das vorgeschriebene Verfahren einge­halten worden sei, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben

beachtet hat, ob der zugrunde gelegte Sachver­halt vollständig und zutreffend ermittelt worden sei, keine sachwidrigen Erwägungen ange­stellt worden seien und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden sei.

Mit diesem Prüfungsmaßstab stellt das OLG fest, dass die Entscheidung des Aufraggebers vergaberechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Auftraggeber habe den zugrunde gelegten Sach­verhalt zutreffend und vollständig ermittelt und sei nicht in zu beanstandender Weise zu der Einschätzung gelangt, dass der Wettbewerber den Auftrag mit dem ihm zur Verfügung stehen­den Personal fristgerecht und unter Wahrung der einschlägigen arbeitsschutz­ und arbeitszeit­rechtlichen Vorschriften ausführen werde. Dabei komme es nicht (entscheidend) darauf an, dass der Wettbewerber zum Zeitpunkt der Angebots­abgabe noch nicht über ausreichend geeignetes Personal zur Auftragsausführung verfügte. Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage sei, müsse im Zeitpunkt der Vergabeent­scheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können. Es sei nicht erforderlich, dass dem Bieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stünden. Der Bieter müsse, sofern sich der öffentliche Aufraggeber nicht in der Bekannt­machung einen anderen Zeitpunkt vorbehalte, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungs­erbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen. Es sei keinem Bieter zumutbar, wegen des beste­henden Wettbewerbs Personal einzustellen, dass erst auf der Grundlage des erteilten Auftrags für den Bieter erforderlich würde und arbeitsver­traglich gebunden werden müsste. Andernfalls würde dem Bieter in nicht zumutbarer Weise abverlangt, weitreichende Dispositio nen auf die bloße Vermutung eines Zuschlages hin zu treffen. Selbst wenn das für die zu vergebende Dienst­

RA ALEXANDER NETTE,LL.M, NETTE Rechts anwälte, Recklinghausen, ist Fachan­

walt für Vergaberecht, Fachan­walt für Bau­ und Architekten­

recht sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht und Vertrags­

management an der West­fälischen Hochschule. Er ist

spezialisiert auf die Beratung von Bietern und öffentlichen

Auftraggebern in Vergabe­ und Nachprüfungsverfahren..

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rae-nette.de

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VERGABERECHT

leistung erforderliche Personal auf dem Arbeitsmarkt nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehe und von einer jeder­zeitigen Verfügbarkeit nicht ohne Weiteres ausgegangen werden könne, sei die Forde­rung, das benötigte Personal bereits bei Angebots abgabe arbeitsvertraglich gebun­den haben zu müssen, unverhältnismä­ßig. Der Auftraggeber könne allenfalls eine konkrete Darlegung verlangen, aus welchen Gründen den Bietern das zur Auftragserfüllung erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfü­gung stehen werde.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Wettbewerber zur Überzeugung des Auftraggebers dargelegt, dass er bis zur Auftragsausführung ausreichend quali­fiziertes Personal zur Verfügung habe. Insoweit konnte die Eignung des Wett­bewerbers bejaht werden. Die gegen die

Bezuschlagung des Wettbewerbers gerich­tete Beschwerde war daher unbegründet.

3. Hinweise für die Praxis Die Entscheidung zeigt nochmals, dass

die Eignungsprüfung eine Prognoseent­scheidung des Auftraggebers ist. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber davon überzeugt sein muss, dass zum Zeitpunkt der Auftragsausführung alle Anforde­rungen erfüllt werden. Insbesondere stellt das OLG erforderlicher Weise nochmals ­ wirtschaftlich und rechtlich zutreffend ­ klar, dass vom Bieter nicht bereits im Vergabeverfahren verlangt werden kann, Dispositionen in Bezug auf Personal zu tref­fen, die ohne den Erhalt des ausgeschrie­benen Auftrages keinen Sinn machen. Wenn für den Auftrag mehr Personal erforderlich ist, als derzeit zur Verfügung steht oder besonders qualifiziertes Perso­

nal erforderlich ist, genügt es im Zeitraum der Angebotsabgabe aus, darzulegen, dass dieses benötigte Personal zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zur Verfügung stehen wird. Es bietet sich an, auf mögliche Mängel in diesem Bereich eigenständig hinzuweisen und darzulegen, wie diese bis zu einem möglichen Auftragsbeginn beseitigt werden. Sofern der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung Zweifel daran hat, ob der Bieter die jeweils gefor­derte Fachkunde und Leistungsfähigkeit tatsächlich mitbringt, ist er jedoch auch grundsätzlich verpflichtet, dem Bieter die Möglichkeit zu geben, etwaige Zweifel auszuräumen, d.h. in jedem Fall entspre­chende Aufklärung bei betreffenden Bieter zu betreiben, bevor eine Eignung negativ beschieden werden kann. <

> Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C­346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabe­gesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet. Fast alle Bundesländer haben die Vergabe öffentlicher Aufträge nun an das Einhalten von Tarifstan­dards gekoppelt und ihre Tariftreuegesetze neu und europarechtskonform gestaltet. Einige Länder legen darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne fest. Über entsprechende Gesetze wird ausführlich in der Monatsinfo des forum vergabe e.V. berichtet, die unter www.forum-vergabe.de eingesehen werden kann. Nunmehr gibt es auch ein bundesrechtliches „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz“, welches in Art. 1 des „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifauto nomiestärkungsgesetz)“ vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348ff.) enthalten ist. Diese führte zum 01.01.2015 einen bundes­

weit geltenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeit­stunde (ab dem 01.01.2017 8,84 Euro brutto je Zeitstunde – vgl. MiLoV vom 15.11.2016) ein (mit wenigen Ausnahmen), den Arbeit­geber mit Sitz im In­ und Ausland ihren im Inland beschäftigten Mitarbeitern zahlen müssen. Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2018 eine Erhöhung des bundes­weiten gesetzlichen Mindestlohns be ­schlossen. Danach soll die Lohnuntergrenze von derzeit 8,84 Euro brutto pro Stunde zum 01.01.2019 zunächst auf 9,19 Euro brutto pro Stunde und ab 2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde steigen. Nachstehend wird ein Über­blick über die bisherigen Regelungen in den Ländern gegeben. Die Übersicht wird fort­laufend aktualisiert. Aufgrund der inhaltlich teils sehr ausdifferenzierten Regelungen kann diese Übersicht nur die wesentlichen Grundzüge mit den Fundstellen wieder­geben. Für den genauen Regelungsinhalt muss auf die jeweilige Vorschrift verwiesen

werden, die auf der Vergabedatenbank VERIS unter www.vergabedatenbank.de eingesehen werden können.

Auf der Homepage wird regelmäßig die Übersicht über den Stand der Tariftreue­ und Vergabegesetze in den Ländern aktua­lisiert: www.forum-vergabe.de <

Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2020)

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Namen und Nachrichten

> Der ehemalige Vorsitzende der BDSW­Landesgruppe Mecklen­burg­Vorpommern, Walter Tauchmann, erhielt stellvertretend als Vorsitzender des Vereines zur Förderung der Kriminalitätspräven­tion in Stralsund e. V. den Landespräventionspreis 2019. Der Preis wurde vom Landespräventionsrat und der Landes polizei ausge­lobt. Der Verein wurde geehrt, da er sich in besonderer Weise um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität in Stralsund verdient gemacht hat.

Der Preis wurde vom Innenstaatssekretär Thomas Lenz und dem Geschäftsführer des Städte­ und Gemeindetags Andreas Wellmann stellvertretend für alle Vereinsmitglieder an den Vereinsvorsitzen­den Peter Bischoff, Sabine Brehmer und Walter Tauchmann über­reichten. Der Verein konnte sich über einen Pokal, eine Urkunde und eine Geldprämie in Höhe von 2.000 Euro freuen.

Tauchmann hatte bereits 2002 als damaliger Landesgruppen­vorsitzender mit dem damaligen Innenminister, Gottfried Timm erstmals auf Länderebene Leitlinien der Zusammenarbeit

zwischen Landespolizei und privaten Sicherheitsdiensten für Mecklenburg­Vorpommern unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde dann in den damaligen Polizeidirektionen Anklam, Rostock, Neubrandenburg und Schwerin auf regionaler Ebene mit Leben gefüllt. Anlässlich der Vorbereitungen der EURO­Einführung wurde 2001 eine zusätzliche Partnerschaft unter Beteiligung des LKA, einiger Industrie­ und Handelskammern und weiterer Insti­tutionen begründet.

Diese Landesvereinbarung war der Beginn aller nachfolgenden Kooperationsverträge zwischen der Polizei in zahlreichen Bundes­ländern und den jeweiligen BDSW­Landesgruppen. Timm und Tauchmann, so der Hauptgeschäftsführer des BDSW, Dr. Harald Olschok, seien ihrer Zeit um zehn Jahre voraus gewesen. Was 2000 in Schwerin begann, fand erst 2009 Eingang in das Programm „Innere Sicherheit“ der Innenministerkonferenz: „Die Polizei arbeitet konstruktiv mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen“, so Olschok abschließend. <

Verein zur Förderung der Kriminalitätsprävention in Stralsund e.V. erhält Landespräventionspreis 2019

Der Ehrenvorsitzende der Landegruppe Mecklenburg­Vorpommern, Walter Tauchmann (re. im Bild) ist einer der Mitgründer und setzt sich seit inzwischen mehr als

drei Jahrzehnten für die Kriminalprävention ein.

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr 2019 für die Notruf- und Serviceleitstelle

Die nach VdS 3138 zertifizierte Notruf­ und Serviceleitstelle blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2019 zurück. Die Unternehmenszentrale in Frankfurt betreute im Jahr 2019 bundesweit über 35.000 Kunden. Dabei kam der Interven­tionsdienst deutschlandweit 18.349­mal zum Einsatz. Davon wurden 1.120 Alarmie­rungen an die Polizei und an die Rettungs­kräfte weitergegeben. Die Empfangs ­zentralen verzeichnen 986.600 Meldungen monatlich. Somit wurden für das Jahr 2019 über 11,8 Mio. Meldungen in Frankfurt verarbeitet. „Wir verbinden modernste Technologie mit dem Wissen von kompetenten Fachkräften. Die Mitarbeiter müssen einen hohen Wissensstand besitzen. Bei der Bearbei­tung der Notrufe ist höchste Präzision und Konzentration gefordert. Permanent schulen wir unsere Fachkräfte aktiv über das Ausbildungszentrum All Service Sicherheitsdienste GmbH“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH.

All Service Sicherheitsdienste GmbH eröffnete eine neue Niederlassung in Hamburg

Zum Jahresanfang eröffnete die All Service Sicherheitsdienste GmbH am 15. Januar 2020 ihre neue Niederlassung in Hamburg. Die neuen Räumlichkeiten erfüllen die unter schiedlichen Anforderungen wie gesich erte Schlüsseltresore für Interven­tionen. „Eine enge, persönliche Kunden­ und Mitarbeiterbetreuung können wir durch die Niederlassung in Hamburg gewährleisten. Dies ist ein weiterer Grundstein für unsere flächendeckende Qualitäts politik“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH.

www.all-service.de <

Bester Azubi Sicherheitsbranche 2020

Kevin Holck hat mit „Sicherheit“ seinen Beruf gefunden. Der 25­jährige war Lehr­gangsbester bei der Ausbildung zur Fach­kraft für Schutz und Sicherheit beim Abschluss im Frühjahr 2020 der IHK Stuttgart. Auf Grund seiner herausra­genden Leistungen und seiner schulischen Ausbildung konnte die Ausbildungszeit, die ursprünglich bis Juli 2020 gehen sollte, um ein halbes Jahr gekürzt werden.Herr Holck, 1995 in Stuttgart geboren, legte im Jahr 2013 sein Abitur ab. Danach folgte eine Ausbildung zum Rettungssanitäter. Von 2013 bis 2017 war er im Rettungsdienst tätig. Im Winter 2017 begann er eine Ausbil­dung zur Fachkraft für Schutz und Sicher­heit bei der Industrie­ Bewachung Bruno Wachtmeister GmbH & Co. KG in Stuttgart. Seine Begeisterung für den Beruf hat ihn zu schulischen Höchstleistungen ange­trieben. Im Abschlusszeugnis der Berufs­schule erreichte der 25­jährige 94 von 100 möglichen Punkten.Auch im praktischen Teil der Ausbildung war Herr Holck mehr als ein Auszubilden­der, zumal ihm die Industrie­ Bewachung einen Top­Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat mit einem Top­Ausbilder, Herrn Dimitri Kunz. Er wirkte bei vielen Prozessen aktiv mit und konnte so viel Wissen für seine Ausbildung nutzen.Nach Beendigung der Ausbildung wird Herr Holck als Leiter Revierdienste im Unternehmen eingesetzt. Zudem wird er verantwortlich an diversen Projekten teil­nehmen. Seiner beruflichen Zukunft in der Sicherheitsbranche steht nichts im Wege. Er wird mit „Sicherheit“ seinen Weg gehen.Wir gratulieren ihm für seine sehr guten Leistungen und wünschen ihm auf diesem Wege alles erdenklich Gute für die Zukunft in der Sicherheitsbranche

www.industrie-bewachung.de <

Seit 50 Jahren Partner für Sicherheit in bayerischer Landeshauptstadt

Vor 50 Jahren, am 7. Januar 1970, eröff­nete Deutschlands größter familienge­führter Sicherheitsdienstleister seine Niederlassung in der bayerischen Landes­hauptstadt. „Wer an München denkt, denkt an Fußball und Wiesn. Und wer hier mit dem Thema Sicherheit in Berührung kommt, dem ist KÖTTER Security ein Begriff“, sagt Michael Sigmund, Niederlassungsleiter der KÖTTER SE & Co. KG Security, München. „Anläss­lich dieses Jubiläums möchten wir uns bei unseren Kunden und Partnern sowie unseren mehr als 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“In seinem Jubiläumsjahr will der Münchner Sicherheitsspezialist den Ausbau neuer Geschäftsfelder insbesondere auf dem Gebiet der Digitalisierung vorantreiben. Michael Sigmund: „Wir sind überzeugt, dass wir uns mit unseren ‚Smart Security Solutions‘ vom Markt abheben und unseren Kunden damit eindeutige Mehr­werte bieten.“

Bundesweit DIN-zertifizierte Sicherheitsdienstleistungen

KÖTTER Security setzt bei seinen „Smart Security Solutions“ auf höchste Qualität und Qualifikation seiner Beschäftigten. Das bestätigt die Zertifizierung nach der neuesten Fassung der Normierung für Sicherheitsdienstleistungen DIN 77200­1: 2017­11. Die Norm für Sicherheitsdienstleistun gen DIN 77200 ermöglicht es dem Auftrag­geber, Qualitätsdienstleister zu erkennen und von anderen zu unterscheiden. Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe: „Dass wir bundesweit Sicherheitsdienstleis tun gen auf Basis der neuen Norm anbieten können, stellt einmal mehr unsere Position als Qualitätsanbieter für Sicherheits­lösungen unter Beweis.“

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NAMEN UND NACHRICHTEN

KÖTTER Unternehmensgruppe stärkt ihre Marktposition

Stärkung des Kerngeschäfts, weitere Forcierung von Qualität und Wirtschaft­lichkeit: Mit diesem strikten Kurs hat die Dienstleistungsgruppe KÖTTER Services ihre konsequente Nachhaltigkeits­ und Innovationsstrategie im vergangenen Jahr fortgesetzt. Das Geschäftsjahr 2019 war von einem soliden Wachstum geprägt. Der Gruppen­umsatz erreichte 565 Mio. Euro (+ 4,6 Prozent), die Beschäftigtenzahl belief sich auf 18.800 Mitarbeiter (+ 1,6 Prozent). „Damit konnten wir das zurückliegende Jahrzehnt erneut erfolgreich gestalten. Und wir werden weiter Tempo machen. Getreu unserem Motto: Durch beste Lösungen Kunden und Mitarbeiter begeistern“, erklärte Verwaltungsrat Friedrich P. Kötter.

koetter.de <

40 Jahre umfassende Sicherheit: OSD SCHÄFER feierte Geburtstag

OSD SCHÄFER GmbH & Co. KG feierte am 28. Dezember 2019 sein 40­jähriges Jubi­läum. Der zur bundesweit tätigen KÖTTER Unternehmensgruppe gehörende Sicher­heitsdienstleister mit Sitz in Karlsruhe ist insbesondere auf den Schutz kritischer Infrastrukturen spezialisiert.Potenzielle Gefahren, die die Sicherheit und damit den Erfolg eines Unternehmens gefährden können, reichen von Einbrü­chen, Bränden und Diebstählen über Vandalismus und Sabotageakte bis hin zu Wirtschaftskriminalität und Produkt­piraterie. „Die Abwendung solcher Risiken und die damit verbundene Aufrechter­haltung der Unternehmenssicherheit ist die Kernkompetenz von OSD SCHÄFER – und das seit vier Jahrzehnten“, sagt Michaela Schäfer, die gemeinsam mit ihrem Bruder Ulrich Schäfer sowie Dirk H. Bürhaus die Geschäftsführung der OSD SCHÄFER GmbH & Co. KG bildet. „Anläss­lich dieses Jubiläums möchten wir uns bei

unseren meist langjährigen Kunden und Partnern sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“

www.osd-schaefer.com <

Piepenbrock launcht neue Jobbörse

Fach­ und Führungskräfte, Schüler, Studenten, Berufseinsteiger und Berufs­erfahrene: Auf der neuen Jobbörse von Piepenbrock können Interessierte zwischen zahlreichen Stellenangeboten aus den Dienstleistungsbereichen und Fach abtei­lungen der Unternehmensgruppe wählen. „Die neue Jobbörse gibt Bewerbern die Gelegenheit, sich gezielt über Jobs und Ausbildungsangebote in unserem Unter­nehmen zu informieren“, sagt Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesell­schafter der Piepenbrock Unternehmens­gruppe. Außerdem enthalte die neue Seite auch allgemeine Informationen über Piepenbrock als Arbeitgeber. Die Bewerber können sich online sowohl auf eine konkrete Stelle als auch initiativ mit wenigen Klicks direkt bewerben.

Piepenbrock erneut als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet

Die Piepenbrock Unternehmensgruppe darf sich im Jahr 2020 zum siebten Mal in Folge „Top nationaler Arbeitgeber“ nennen. Die Auszeichnung wird vom Nach­richtenmagazin Focus gemeinsam mit der Bewertungsplattform kununu vergeben. Die Basis bilden mehr als vier Millionen Arbeitnehmerurteile verteilt auf 900.000 Unternehmen.Piepenbrock wurde seit 2014 ohne Unter­brechung als einer der 1.000 besten Arbeit­geber in Deutschland ausgezeichnet. „Für unser Unternehmen stehen die Zufrie­denheit und Motivation unserer Mitarbei­ter genauso im Mittelpunkt wie ihre Quali­fikation. Unsere Piepenbrocker sind es, die bei den Auftraggebern vor Ort unser

Aushängeschild sind. Daher sehen wir sie als Herzstück des Unternehmens an. Die erneute Auszeichnung als Top­Arbeit­geber erfüllt uns mit Stolz und bestätigt uns in unserem Engagement für unsere Mitarbeiter“, sagt Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe. Außerdem zeige die konsequente Auszeichnung seit inzwi­schen sieben Jahren, dass die Strategien zur Mitarbeiterzufriedenheit und ­bindung von Piepenbrock auch langfristig wirksam seien.

www.piepenbrock.de <

Aufsichtsrat verlängert Jens Müller vorzeitig als COO

Der Aufsichtsrat der Securitas Holding GmbH hat COO Jens Müller in seiner Funk­tion bestätigt. Sein Mandat wurde bei der Gremiumssitzung am 17. Dezember 2019 vorzeitig um weitere fünf Jahre verlängert worden. „Mit dieser Entscheidung setzten wir auf Kontinuität, die ausgewiesene Expertise von Jens Müller und honorieren die Erfolge der vergangenen Jahre unter seiner Leitung“, sagte Herwarth Brune, CEO Securitas Deutschland. „Wir freuen uns, Jens Müller auch in den kommenden Jahren an unserer Seite zu wissen“, fügte Brune hinzu. „Unsere strategischen Ziele, der digitale Transformationsprozess und unser zunehmendes Angebot von tech­nisch unterstützten Sicherheitslösungen werden unter seinem Management mit großem Engagement verfolgt“.

www.securitas.de <

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NAMEN UND NACHRICHTEN

Bündnis zur 360-Grad-Drohnen-detektion gestartet

Für die lückenlose Erkennung von unbe­mannten Flugobjekten kooperieren das Sicherheitssystemhaus Securiton Deutsch­ land und der Entwickler von Hochfrequenz (HF)­ und Jammer­Sensorik Aaronia: Geschäftsführer Horst Geiser von Securiton und Aaronia­Vorstand Thorsten Chmielus unterzeichneten Ende 2019 die Absichts­erklärung.Für die DACH­Region übernimmt Securiton Deutschland Direktvertrieb, Marketing, Konzeption, Planung, Technik und Support des Drohnendetektionssystems (DDS) SecuriLocate AARTOS DDS. „Wir bündeln unsere Stärken und fusionieren intelligente Videosicherheit und Drohnendetektion zu einer vollumfänglichen Systemlösung für die ganzheitliche Perimetersicherung im Luftraum und Gelände. Die komplette Abdeckung vom Boden bis in die Luft gibt es so sonst nicht auf dem Markt“, sagt Jochen Geiser, Produkt manager Mobiler Objektschutz bei Securiton.

Der Brandpionier wird 50

Seit der ersten Produkteinführung 1970 in der Schweiz sind Ansaugrauchmelder immer weiterentwickelt worden. Sie gehören zu den genauesten und zuverläs­sigsten Frühwarnsystemen gegen Brände. Im 50. Jubiläumsjahr der Melderserie SecuriRAS ASD von Securiton Deutsch­land erscheint der jüngste Nachfolger: Der ASD 535 HD (Heavy Duty) kommt am 1. April 2020 auf den Markt. Er ist speziell für industrielle und raue Umgebungen konzi­piert und punktet mit hoher Immuni tät, Stabilität und langer Standzeit. Die Elek­tronik ist mit einem Schutzlack überzogen und widersteht so aggressiven Dämpfen in Chemieunternehmen oder Chlorgasen im Schwimmbad. „Bewährt hat sich diese Methode bereits im Schienen verkehr und geht jetzt mit dem Heavy Duty in Serie“, kündigt Markus Meer, Produktmanager Brandmeldesysteme bei Securiton, an.

www.securiton.de <

Eine weitere Auszeichnung: Das Creditreform Bonitätszertifikat!

Seit Jahrzehnten arbeitet der Westfälische Wachschutz GmbH & Co. KG zuverläs­sig und zielgerichtet daran, sich in allen betrieblichen Bereichen beständig zu verbessern. Denn wir wollen unserer Verantwortung gegenüber Kunden, Liefe­ranten und Mitarbeitern jederzeit gerecht werden. Damit dies nicht nur ein subjek­tives Empfinden bleibt, lassen wir uns regelmäßig von externen Zertifizierungs­stellen auf Herz und Nieren prüfen.Nun ist eine weitere Auszeichnung hinzu­gekommen, auf die wir sehr stolz sind: Das Creditreform Bonitätszertifikat!Damit wird uns ein tadelloses geschäft­liches Verhalten und eine positive Prognose bescheinigt. Mehr noch: Wir zählen zum exklusiven Kreis von nur 2 Prozent der deutschen Unternehmen, die eine außer­gewöhnliche Bonität auszeichnet.

www.wws-security.de <

ZIEMANN bleibt ZIEMANN!

Nach eingehender Prüfung hat das Bundeskartellamt am 18. Dezember 2019 die geplante Übernahme der ZIEMANN SICHERHEIT HOLDING GmbH durch die Loomis Germany Holding GmbH unter­sagt. Ausschlaggebend für diese Entschei­dung waren nach Angaben der Behörde wettbewerbliche Hindernisse. Auswir­kungen aus dieser Entscheidung sind für die ZIEMANN GRUPPE, Kunden und Mitar­beiter/innen nicht zu erwarten. ZIEMANN hat auch während des laufenden Kartell­verfahrens die strategische und wirtschaft­liche Eigenständigkeit in der über viele Jahre bewährten Zusammenarbeit mit den beiden Gesellschaftern, der Hannover Finanz und Hans­Jörg Hisam, aktiv und erfolgreich weiterentwickelt.

„Wir blicken auf einen spannenden und interessanten Prozess im Rahmen der Verfahrensgespräche mit allen Beteiligten zurück“ so Hans­Jörg Hisam, Vorsitzender Geschäftsführer der ZIEMANN GRUPPE, „sehen aber in aller erster Linie unsere Pflicht in der Erhaltung und Weiterentwick­lung einer leistungsfähigen, verlässlichen und stabilen Basis der ZIEMANN GRUPPE. Dies gilt im Sinne unserer Kunden und Mitarbeiter/innen gleichermaßen“.

Effiziente und sichere Kunden-versorgung im Visier

Mit einer in der Firmengeschichte einma­ligen Serie von Baumaßnahmen und Inbe­triebnahmen in Koblenz, Hamburg und Halle an der Saale hat ZIEMANN auf die gestiegenen Auftragsvolumina reagiert.Bereits am 17. Januar sind die rund 60 Mitarbeiter in der neuen Betriebsstätte Koblenz, genauer gesagt in Mülheim­Kärlich, an den Start gegangen. Von dort aus bietet ZIEMANN unter anderem Wert­transporte, Geldbearbeitung und umfang­reiche SB­Geräteservices. Bereits eine Woche später, am 25. Januar, hat ZIEMANN seinen neuen Standort in Hamburg (Stapelfeld) in Betrieb genom men, um künftig die Kunden in der Gesamt­region Hamburg/Lübeck hinsichtlich Geld­ und Wertdiensten umfassend versorgen zu können. Von der Betriebsstätte in der Hansestadt betreut ZIEMANN insgesamt rund 250 Kunden mit über 1.000 Filialen und weit über 750 Geldautomaten.Am 3. Februar haben die Mitarbeiter des neuen Standorts in Halle an der Saale ihre Arbeit für die Kunden in der Region Halle/Leipzig aufgenommen. Mit einem neuen, schlagkräftigen Team von rund 25 Mitar­beitern bietet ZIEMANN von der in Sietzsch gelegenen Betriebsstätte aus unter ande­rem Werttransporte, Geldbearbeitung und einen umfassenden SB­Geräteservice.

www.ziemann-gruppe.de <

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SICHERHEIT VON A BIS Z

Dienstleistungen unserer Mitglieder

AlarmaufschaltungABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001­939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91­95 · 49084 Osnabrück Tel.: +49 541 5841­441 · Fax: +49 541 5841­464 Mail: [email protected] Web: www.piepenbrock.de/sicherheit

Alarmempfangsstelle EN 50518ABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

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NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Trierer Wachdienst Jakob Pauly GmbH Bruchhausenstr. 10 · 54290 Trier Tel.: +49 651 97834­0 · Fax: 97834­20 Mail: info@twd­sicherheit.de

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WUI­Werk­ und Industrieschutz GmbH & Co. KG An der Grube Camphausen 1 · 66287 Quierschied Tel.: +49 6897 919417 · Fax: 55228 Mail: info­wui@ugl­sicherheit.de

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AltennotrufBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

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1 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422­0 · Fax: 90422­29 Mail: info@wws­security.de Web: www.wws­security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

> GeldbearbeitungIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

Prosegur Cash Services Germany GmbH Kokkolastr. 5 · 40882 Ratingen Tel.: +49 2102 1248­351 Mail: [email protected] Web: www.prosegur.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

> Hersteller Geld- und WerttransportfahrzeugeApprich Secur GmbH Gottlieb Daimler Str. 5 · 14974 Ludwigsfelde Tel.: +49 3378 80540 Mail: info@apprich­secur.de Web: www.apprich­secur.de Ansprechpartner: Roberto Pareras

STOOF International Fahrzeugbau GmbH Wurzelweg 4 · 14822 Borkheide Tel.: +49 33845 90 300 · Fax: 90 399 Mail: info@stoof­international.de Web: www.stoof­international.de

> Revisionstätigkeiten nach MaRiskZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

> Sorten- und EdelmetallhandelZIEMANN VALOR GmbH Siegelsdorfer Str. 31 · 90431 Nürnberg Tel.: +49 911 98207000 Mail: info@ziemann­valor.de Web: www.ziemann­valor.de de

> Technische BankdiensteZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

HausmeisterdiensteKÖTTER Cleaning Wilhelm­Beckmann­Straße 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

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WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

EmpfangskontrolleJallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

Fachkraft für Schutz und SicherheitJallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

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FacilitymanagementKÖTTER Services Wilhelm­Beckmann­Straße 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

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GefahrenmeldungBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

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KonferenzdiensteKÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

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KurierdiensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

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WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

LuftfahrtsicherheitsdiensteDSW Deutscher Schutz­ und Wachdienst GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91 – 95 · 49084 Osnabrück

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

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Nürnberger Wach­ und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH Ostring 3 · 65205 Wiesbaden Tel.: +49 6122 598340 · Fax: 5983469 Mail: info@sti­training.com Web: www.sti­training.com

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Maritime SicherheitABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

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MessediensteIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

Jallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

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NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

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Museumsdienstefridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH Gregor­Mendel­Str. 25 · 14469 Potsdam Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: guard.berlin@t­online.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

Rheinland Kultur GmbH Ehrenfriedstr. 19 · 50259 Pulheim Tel.: +49 2234 99 21 263 · Fax: 8284 1971 Mail: [email protected] Web: www.rheinlandkultur.de

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1 | 2020 DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

PLURAL security GmbH Tel.: +49 511 709000 Web: www.plural.de

Trierer Wachdienst Jakob Pauly GmbH Bruchhausenstr. 10 · 54290 Trier Tel.: +49 651 97834­0 · Fax: 97834­20 Mail: info@twd­sicherheit.de

WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422­0 · Fax: 90422­29 Mail: info@wws­security.de Web: www.wws­security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

ParkhausserviceIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ParkplatzeinweisungIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ParkraumbewirtschaftungKÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Notruf-ServiceleitstelleABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001­939 Mail: [email protected]

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Notruf-ServiceleitstelleWISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

ObjektschutzABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

ACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418­0 Mail: info@acs­security.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

FSO GmbH Am Patentbusch 6A · 26125 Oldenburg Tel.: +49 441 68066 · Fax: 939001­939 Mail: [email protected]

GUARD Service Bewa GmbH Frankfurter Allee 196 · 10365 Berlin Tel.: +49 30 67001383 · Fax: 67001378 Mail: guard.berlin@t­online.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

Jallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

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PersonenschutzJallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

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WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

PförtnerdiensteKÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422­0 · Fax: 90422­29 Mail: info@wws­security.de Web: www.wws­security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

Post- und EmpfangsdiensteNWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

RevierkontrolleABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

Jallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

Schutz von Flüchtlings-unterkünftenACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418­0 Mail: info@acs­security.de

Jallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Servicekraft für Schutz und SicherheitKÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

ServicetelefonBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Sicherheits-Analyse / BeratungABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

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1 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

SICHERHEIT VON A BIS Z

Software für Sicherheits-unternehmenDISPONIC – ein Produkt der Bite AG Im Köller 3 · 70794 Filderstadt Tel.: +49 711 380155­00 · Fax: 380155­102 Mail: [email protected] Web: www.disponic.de

Technische MeldungenBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Überwachung im ruhenden VerkehrBavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

VeranstaltungsdiensteABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

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WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Sicherheitsdienste im EinzelhandelJallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

Sicherheitsdienste im ÖPVDB Sicherheit GmbH Köthener Str. 4 · 10963 Berlin Tel.: +49 30 297­24871 Mail: [email protected] Web: www.dbsicherheit.com

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Sicherheitsdienste im ÖPVWISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

SicherungspostenNürnberger Wach­ und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

UTS Sicherheit & Service GmbH Europa­Allee 11 · 54343 Föhren Tel.: + 49 6502 9969991 Mail: info@uts­sicherheit.de

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

WerkfeuerwehrIndustriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

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WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WerkschutzABS Sicherheitsdienst GmbH Handelsstraße 3 · 18069 Rostock Tel.: +49 381 77093088 · Fax +49 381 2070082 Mail: info@abs­sicherheitsdienst.de Web: www.abs­sicherheitsdienst.de

ACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418­0 Mail: info@acs­security.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

Industriewerkschutz GmbH Magnolienweg 30 · 63741 Aschaffenburg Tel.: +49 6021 380330 · Fax: 380354 Mail: info@iws­ab.de

Jallow­Security Protection GmbH Friedrichstr. 47 · 57072 Siegen Tel.: +49 271 77022201 · Fax: 77022202 Mail: info@jallow­security.de Web: www.jallow­security.de

KÖTTER Security Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91­95 · 49084 Osnabrück Tel.: +49 541 5841­441 · Fax: +49 541 5841­464 Mail: [email protected] Web: www.piepenbrock.de/sicherheit

WAB Wach­ und Alarmbereitschaft GmbH Carl­Zeiss­Str. 40 · 47445 Moers Tel.: +49 2841 9588­0 · Fax: 9588­44 Peter­Jakob­Busch­Str. 5 · 47906 Kempen Tel.: +49 2152 9588­0 · Fax: 9588­44

WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG Herriotstr. 3 · 60528 Frankfurt Tel.: +49 69 505044­354 · Fax: 505044­228 Mail: [email protected] Web: www.wisag.de

WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG Herzogswall 30 · 45657 Recklinghausen Tel.: +49 2361 90422­0 · Fax: 90422­29 Mail: info@wws­security.de Web: www.wws­security.de Ansprechpartner: Herr Huerkamp

ZIEMANN SICHERHEIT GmbH Gewerbestr. 19­23 · 79227 Schallstadt Tel.: +49 7664 97200 · Fax: 972088 Mail: info@ziemann­gruppe.de Web: www.ziemann­gruppe.de

WirtschaftsschutzGerman Business Protection Friedrichstr. 95 · 10117 Berlin Tel.: +49 30 63967027­0 · Fax 63967027­99 Mail: info@gbp­security.com Web: www.gbp­security.com

Zertifiziert nach DIN EN 9001 ff.ACS Advanced Corporate Security GmbH Bergstr. 12 · 82024 Taufkirchen Tel.: +49 89 6780418­0 Mail: info@acs­security.de

A|S|S Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH Willy­Brandt­Platz 10 · 90402 Nürnberg Tel.: +49 911 96048840 Mail: info@ass­nuernberg.de Web: www.ass­nuernberg.de

Bavaria Werkschutz GmbH® Lilienthalstr. 2 · 85570 Markt Schwaben Tel.: +49 8121 4750­0 · Fax: 4750­299 Mail: info@bavaria­werkschutz.de

KÖTTER Services Wilhelm­Beckmann­Str. 7 · 45307 Essen Hotline +49 201 2788­388 · Hotfax: 2788­488 Mail: [email protected] Web: koetter.de

NWS Alarmservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

NWS Sicherheitsservice GmbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de

Nürnberger Wach­ und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel.: +49 911 519960 Mail: [email protected] Web: www.nwsgmbh.de <

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1 | 2020 DER SICHERHEITSDIENST

IMPRESSUM

Impressum ISSN 0934-3245

Herausgeber: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Postfach 12 11 · 61282 Bad Homburg Mail: [email protected] · Web: www.bdsw.de

BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld­ und Wertdienste Postfach 14 19 · 61284 Bad Homburg Mail: [email protected] · Web: www.bdgw.de

BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen Postfach 14 08 · 61284 Bad Homburg Mail: [email protected] Web: www.bdls.aero

Verlag: DSA GmbH Norsk­Data­Str. 3 · 61352 Bad Homburg Postfach 12 01 · 61282 Bad Homburg Tel.: +49 6172 948050 · Fax: +49 6172 458580 Mail: [email protected]

Redaktion: Dr. Harald Olschok (Chefredakteur) Cornelia Okpara Andrea Faulstich­Goebel Andreas Paulick Martin Hildebrandt Dr. Berthold Stoppelkamp Silke Wollmann (Pressesprecherin) Kirsten Wiegand Tanja Staubach (Redaktionsassistenz)

Anzeigenbetreuung: Tanja Staubach · Tel.: +49 6172 948052 · Mail: [email protected]

Bildernachweis: Stockbilder von AdobeStock.de, pixelio.de, pixabay.com, Wikipedia.de

Design & Umsetzung: schimmelreiter // agentur für kommunikation und design Sandra­Charlotte und Christoph von Opel Wielandstraße 4 · 65187 Wiesbaden Tel.: + 49 611 90067227 oder +49 177 3207799 Mail: [email protected] · Web: www.schimmelreiter.de

Druck: WIRmachenDRUCK GmbH Mühlbachstr. 7 · 71522 Backnang Tel.: + 49 711 99598220 · Fax: + 49 711 99598221 Mail: info@wir­machen­druck.de · Web: www. wir­machen­druck.de

z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste Nr. 21 vom 01.01.2020

72. Jahrgang 2020 | Auflage: 11.000 ExemplareAlle Rechte vorbehalten, auch die des auszugs weisen Nachdrucks, der Reproduktion durch Fotokopie, Mikrofilm und andere Verfahren, der Speicherung und Auswertung für Datenbanken und ähnliche Einrichtungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leser briefe zu kürzen. Alle redaktionellen Aussagen werden sorgfältig recherchiert und wieder gegeben, rechtliche Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – jedoch ohne Gewähr.Der DSD – Der Sicherheitsdienst erscheint viermal jährlich. Für Mit­glieder des BDSW, der BDGW und des BDLS ist der Bezugspreis für je ein Exemplar im Mitglieds beitrag enthalten.

Bezugspreis je weiterem Mitglieder exemplar: 22,00 Euro jährlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder: 39,00 Euro jährlich zzgl. ges. MwSt.; Einzelpreis: 7,50 Euro Auslandsbezug: 49,90 Euro einschl. ges. MwSt. frei Haus.

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1 | 2020DER SICHERHEITSDIENST

DAS LETZTE

> Während das Amtsgericht Frankfurt dieses Vorgehen noch als rechtmäßig einstufte, gelangte das OLG zu einer anderen Rechtsauf­fassung. Demnach dürfen Kommunen keine privaten Unternehmen zur Überwachung und Kontrolle des Verkehrs einsetzen. Die Verfol­gung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehört als typische Hoheitsaufgabe zum Kern­bereich staatlicher Hoheitsausübung. Im Fall von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Behörden oder Polizeidienststellen zuständig. Ohne eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage können folglich keine Aufgaben an Private übertragen werden.

Bei der Verkehrsraumüberwachung ist die Hinzuziehung privater Unternehmen zwar möglich, ihre Mitwirkung muss sich dann aller­dings an die in den Ländern dazu ergangenen Vorschriften halten. Die zuständige Behörde muss in jedem Fall „Herrin des Verfahrens“ bleiben. Das OLG erklärte, dass das Verfahren gegen den Betroffenen einzustellen sei, und begründete dies mit der Feststellung, dass die zugrundeliegenden Beweise einem absolu­ten Beweisverwertungsverbot unterliegen. Die Auswertung der Beweismittel, insbesondere die Entscheidung, ob und mit welchen Mitteln ein Verkehrsverstoß verfolgt wird, ist als hoheitliche Aufgabe ausschließlich durch Bedienstete der zuständigen Behörde vorzunehmen. Das OLG Frankfurt ist bundesweit das erste Oberlandes­gericht, das sich mit der Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Dienstleister im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs befasst hat. Im November hatte das OLG bereits in einer Grundsatzentscheidung erklärt, Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitsmessungen

im Straßenverkehr nicht an Private übertragen. In der Stadt Frankfurt wurde argumentiert, dass laut hessischem Landesgesetz Hilfspolizisten im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizisten hätten. Nach Angaben des Innen­ministeriums gebe es noch weitere Kommunen in Hessen, die die Verkehrsüber wachung an Leiharbeitskräfte übertragen hätten.

Dieses Vorgehen ist nach dem OLG­Urteil gesetzeswidrig. Die Stadt Frankfurt habe keiner­lei Berechtigung, die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf Dritte zu übertragen. Insbesondere werde ein Leiharbeiter einer privaten Firma durch die Übertragung von Befugnissen nicht Bediensteter der Stadt und könne demzufolge auch kein Stadtpolizist sein.

Das Landesgesetz sieht vor, dass die jeweilige Behörde für die ihr übertragenen polizeilichen Aufgaben Bedienstete der jeweils nachgeordneten Behörde als sogenannte Hilfs­polizisten bestellen kann. Jedoch hat die Stadt Frankfurt dies nicht getan: „Stattdessen wurden Leiharbeiter in Uniform bestellt, um den äußeren Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren.“

Es bleibt abzuwarten, ob die Politik nun die Grundlagen für die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Private schafft. Für eine Aufgaben­übertragung zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf private Sicherheits­dienstleister hat der BDSW in seinem Entwurf eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes die Übertragung der dafür erforderlichen hoheit­lichen Befugnis auf der Basis (neu zu schaffender) landes gesetzlicher Regelungen vorgeschlagen.

Ihr Dr. Harald Olschok <

Das staatliche Gewaltmonopol und die Parkraumbewirtschaftung

DR. HARALD OLSCHOK ist Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiums mitglied des

BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.

„Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist rechts-widrig.“ So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am 20. Januar 2020. Geklagt hatte ein Mann, der ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erhielt, weil er im eingeschränkten Halteverbot ohne Parkberechtigung parkte. Das „Knöllchen“ wurde von einem „Stadtpolizisten“ in Uniform aus -gestellt, allerdings handelte es sich dabei um einen Leiharbeiter einer privaten Firma, die von der Stadt Frankfurt zur Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt wurde. Seit über 20 Jahren unterstützt ein BDSW-Mitgliedsunternehmen die Stadt bei dieser Tätigkeit.

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Praxisnah und lösungsorientiert

§ Ausführliche Kommentierung der in zahlreichen Bundes-ländern geänderten Bau- und Betriebsvorschriften auf Grundlage der MVStättVO

§ Besondere Berücksichtigung der Diskussionen zwischen Bauaufsichten, Brandschutzdienststellen, Bauherren und den Betreibern von Versammlungsstätten und neu: mit umfassender Kommentierung zur Veranstaltungsleitung

§ Ergänzende Erläuterungen der MVStättVO durch die wichtigsten Abweichungen auf Landesverordnungsebene

§ Bestens geeignet für die Lösung praxisrelevanter Fälle

Fazit: Der Kommentar stellt eine wesentliche Ergänzung zu den Begründungen und Erläuterungen der ARGEBAU Fach kommission Bauaufsicht dar.

Von zwei ausgewiesenen Rechtsexperten

RA Volker Löhr ist Inhaber der Kanzlei Loehr in Bonn mit dem Schwerpunkt Veranstaltungs- und Versammlungsstättenrecht.Darüber hinaus ist er Dozent an diversen Hochschulen und Akademien und gefragter Referent bei Kongressen und Schulungsinstituten.

Ministerialrat a.D., Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger lebt in Berlin und war langjähriger Leiter des Referates „Oberste Bauaufsicht“ im Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg sowie Obmann der Projektgruppe „Muster-versammlungsstättenverordnung“ der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz.

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